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Haftet die Verkäuferin meines Brautkleids wegen verspäteter Lieferung?
Ja, ich kann die Verkäuferin auf Schadenersatz für mein teures Ersatzkleid verklagen, weil sie meinen Traum in Weiss nicht termingerecht geliefert hat.
Vertragsrücktritt und Schadenersatz
Das nach der Trauung gelieferte Brautkleid wurde durch die verspätete Lieferung nutzlos, genauso wie es Ihnen wenig nützt, wenn der Caterer Ihr Hochzeitsapéro erst am Tag danach vorbeibringt. Sie dürfen also vom Vertrag zurücktreten und ihre allenfalls bereits geleistete Zahlung zurückfordern. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. War also Ihr neues Brautkleid teurer, können Sie der unpünktlichen Verkäuferin eine Rechnung über den Mehrbetrag schicken. Die Verkäuferin kann zwar geltend machen, dass sie kein Verschulden trifft, die Gerichte akzeptieren dies aber selten.
Haftungsauschluss meist nichtig
Was nun aber, wenn die findige Brautmodenverkäuferin in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt, dass sie bei Verzug in keinem Fall hafte? Das wird ihr nicht viel bringen. Sie müssen nämlich kaum davon ausgehen, dass Sie ihr Brautkleid erst zum ersten Hochzeitstag werden tragen können. Gemäss der so genannten Ungewöhnlichkeitsklausel dürfte ein Haftungsausschluss entsprechend nichtig sein, da er gegen Treu und Glauben verstösst.
Gerichtsstand an Ihrem Wohnsitz
Und was, wenn die Verkäuferin freundlich darauf hinweist, dass Sie Ihre Forderung doch bitte in ihrem Heimatland Griechenland geltend machen sollen? Keine Sorge, auch damit kommt sie nicht durch: Konnten Sie von der Schweiz aus auf der Website der Verkäuferin bestellen, können Sie das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort anrufen. Auf dieses Recht können Sie zum Voraus nicht verzichten. Ob Sie Ihr Geld so tatsächlich zurückkriegen, ist dann wieder eine andere Frage.