Arbeitsvertrag
Checkliste für Arbeitnehmer
Zwingender Inhalt gemäss Gesetz: Der Arbeitsvertrag darf unter anderem diese Punkte nicht anders regeln
Arbeitszeit
- Arbeitnehmer/-in muss Überstunden leisten, sofern er/sie zu leisten vermag und sie zumutbar sind
Lohn
- Arbeitnehmer/-in kann künftige Lohnforderungen nur zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten abtreten
Ferien
- Arbeitgeber/-in darf Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgelten
- Ausnahme: Im gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn die Ferien in der Kündigungsfrist nicht bezogen werden können
Kündigung
- Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in können ein befristetes Arbeitsverhältnis nach zehn Jahren jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden
- Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in können ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen
- Arbeitnehmer-/in und Arbeitgeber-/in müssen die andere Partei entschädigen, wenn sie missbräuchlich kündigen und die andere Partei die Entschädigungsforderung frist- und formgerecht geltend macht
- Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmer-/innen-Vertretung kündigen
- Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in nicht während einer gesetzlichen Sperrfrist (z.B. während Schwangerschaft oder Militärdienst) kündigen
- Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber-/in dürfen ein Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist
- Arbeitnehmer/-in muss Schadenersatz leisten, wenn sie/er die Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund nicht antritt oder fristlos verlässt
Rückgabepflicht
- Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in müssen per Ende des Arbeitsverhältnisses alles herausgeben, was ihr/ihm während des Arbeitsverhältnisses überlassen wurde (z.B. Dienstwagen)
Konkurrenzverbot
- Arbeitnehmer/-in muss Schadenersatz leisten, wenn sie/er ein Konkurrenzverbot verletzt
Der Arbeitsvertrag darf diese Punkte nicht anders regeln, es sei denn zugunsten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
Lohn
- Arbeitgeber/-in muss auch dann Lohn bezahlen, wenn Arbeitnehmer/-in die Arbeit wegen Verschuldens von Arbeitgeber-/in nicht leisten kann
- Arbeitgeber/-in muss für eine beschränkte Zeit den Lohn bezahlen, wenn Arbeitnehmer-/in unverschuldet wegen Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes an der Arbeitsleistung verhindert ist
- Ausnahme: Gilt nicht, sofern Arbeitnehmer/-in gesetzlich gegen Lohnausfall versichert ist oder eine Krankentaggeldversicherung besteht
- Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmerin während Schwangerschaft den gleichen Lohn bezahlen
Auslagen/Spesen
- Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer/-in die für die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen ersetzen und bei regelmässigem Bedarf einen Vorschuss leisten
Schaden durch Arbeitnehmer/-in
- Arbeitnehmer/-in haftet für Schaden, sofern sie/er diesen absichtlich oder fahrlässig zugefügt hat
Ferien/Urlaub
- Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer-/in in jedem Dienstjahr mindestens vier bezahlte Ferienwochen gewähren, zwei Wochen müssen zusammenhängen.
- Ausnahme: Arbeitgeber/-in kann Ferien bei längerer Abwesenheit kürzen
- Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmerin nach der Niederkunft einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen gewähren
Datenschutz
- Arbeitgeber/-in darf Daten von Arbeitnehmer-/in nur soweit bearbeiten, als dass dies notwendig für das Arbeitsverhältnis ist
Konkurrenzverbot
- Arbeitgeber/-in muss ein allfälliges Konkurrenzverbot angemessen zeitlich, örtlich und sachlich begrenzen
Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer/-in zwingend über diese Punkte informieren:
Ausnahme: Auf maximal einen Monat befristete Arbeitsverhältnisse
- Namen der Vertragsparteien
- Datum und Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Funktion Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
- Lohn und allfällige Lohnzuschläge
- Wöchentliche Arbeitszeit