Arbeitsvertrag

Checkliste für Arbeitnehmer

Zwingender Inhalt gemäss Gesetz: Der Arbeitsvertrag darf unter anderem diese Punkte nicht anders regeln

Arbeitszeit

  • Arbeitnehmer/-in muss Überstunden leisten, sofern er/sie zu leisten vermag und sie zumutbar sind

Lohn

  • Arbeitnehmer/-in kann künftige Lohnforderungen nur zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten abtreten

Ferien

  • Arbeitgeber/-in darf Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgelten
    • Ausnahme: Im gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn die Ferien in der Kündigungsfrist nicht bezogen werden können

Kündigung

  • Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in können ein befristetes Arbeitsverhältnis nach zehn Jahren jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden
  • Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in können ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen
  • Arbeitnehmer-/in und Arbeitgeber-/in müssen die andere Partei entschädigen, wenn sie missbräuchlich kündigen und die andere Partei die Entschädigungsforderung frist- und formgerecht geltend macht
  • Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmer-/innen-Vertretung kündigen
  • Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in nicht während einer gesetzlichen Sperrfrist (z.B. während Schwangerschaft oder Militärdienst) kündigen
  • Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber-/in dürfen ein Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist
  • Arbeitnehmer/-in muss Schadenersatz leisten, wenn sie/er die Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund nicht antritt oder fristlos verlässt

Rückgabepflicht

  • Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in müssen per Ende des Arbeitsverhältnisses alles herausgeben, was ihr/ihm während des Arbeitsverhältnisses überlassen wurde (z.B. Dienstwagen)

Konkurrenzverbot

  • Arbeitnehmer/-in muss Schadenersatz leisten, wenn sie/er ein Konkurrenzverbot verletzt

Der Arbeitsvertrag darf diese Punkte nicht anders regeln, es sei denn zugunsten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers

Lohn

  • Arbeitgeber/-in muss auch dann Lohn bezahlen, wenn Arbeitnehmer/-in die Arbeit wegen Verschuldens von Arbeitgeber-/in nicht leisten kann
  • Arbeitgeber/-in muss für eine beschränkte Zeit den Lohn bezahlen, wenn Arbeitnehmer-/in unverschuldet wegen Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes an der Arbeitsleistung verhindert ist
    • Ausnahme: Gilt nicht, sofern Arbeitnehmer/-in gesetzlich gegen Lohnausfall versichert ist oder eine Krankentaggeldversicherung besteht
  • Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmerin während Schwangerschaft den gleichen Lohn bezahlen

Auslagen/Spesen

  • Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer/-in die für die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen ersetzen und bei regelmässigem Bedarf einen Vorschuss leisten

Schaden durch Arbeitnehmer/-in

  • Arbeitnehmer/-in haftet für Schaden, sofern sie/er diesen absichtlich oder fahrlässig zugefügt hat

Ferien/Urlaub

  • Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer-/in in jedem Dienstjahr mindestens vier bezahlte Ferienwochen gewähren, zwei Wochen müssen zusammenhängen.
    • Ausnahme: Arbeitgeber/-in kann Ferien bei längerer Abwesenheit kürzen
  • Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmerin nach der Niederkunft einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen gewähren

Datenschutz

  • Arbeitgeber/-in darf Daten von Arbeitnehmer-/in nur soweit bearbeiten, als dass dies notwendig für das Arbeitsverhältnis ist

Konkurrenzverbot

  • Arbeitgeber/-in muss ein allfälliges Konkurrenzverbot angemessen zeitlich, örtlich und sachlich begrenzen

Arbeitgeber/-in muss Arbeitnehmer/-in zwingend über diese Punkte informieren:

Ausnahme: Auf maximal einen Monat befristete Arbeitsverhältnisse

  • Namen der Vertragsparteien
  • Datum und Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Funktion Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
  • Lohn und allfällige Lohnzuschläge
  • Wöchentliche Arbeitszeit

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