Arbeitszeit
Arbeitszeit während Kündigungsfrist
Grundsätzlich muss die Arbeitgeberin die Überstunden, Überzeit, Ausgleichstage und Minusstunden bei Vertragsende gleich kompensieren oder auszahlen wie während der Vertragsdauer.
Downloads
Was passiert mit Überstunden bei Vertragsende?
Ohne vertragliche Regelung der Überstunden gilt während der Kündigungsfrist grundsätzlich dasselbe wie während des ungekündigten Arbeitsverhältnisses: Sind sich die Arbeitgeberin und der Arbeitnehmer einig, kann der Arbeitnehmer die Überstunden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, muss die Arbeitgeberin ihm für die Überstunden den Normallohn plus einen Lohnzuschlag von 25% entrichten.
Dies gilt auch bei einer fristlosen Kündigung seitens der Arbeitgeberin und bei einer gerechtfertigten fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Bei einer gerichtlich festgestellten ungerechtfertigten fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers dürfte das Gericht eine allfällige Lohnforderung inklusive Zuschlag mit den Schadenersatzforderungen von der Arbeitgeberin verrechnen.
Bei dem Gleitzeitmodell liegt die Verantwortung für den Abbau der Gleitzeit grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Dies gilt dann nicht, wenn der positive Gleitzeitsaldo aufgrund von Weisungen der Arbeitgeberin oder aufgrund einer betrieblichen Notwendigkeit entstanden ist.
Aufgepasst: Bei einer lange dauernden Freistellung kann die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer grundsätzlich gegen seinen Willen verpflichten, die Überstunden durch Freizeit zu kompensieren. Weigert sich der Arbeitnehmer, verstösst er allenfalls gegen das Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Vertragliche Regelung der Überstunden. Die Arbeitgeberin kann die Abgeltung der Überstunden für die Zeit des gekündigten Arbeitsverhältnisses im Voraus regeln. Sie kann ausserdem mit dem Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist oder nach Vertragsende einen Vergleich schliessen, welcher auch die Abgeltung von Überstunden regelt. Dabei müssen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die gegenseitigen Zugeständnisse ungefähr gleichwertig sein.
Zahlen, Fristen, Formvorschriften
- Um den von der Arbeitgeberin abhängigen Arbeitnehmer zu schützen, kann dieser während des Arbeitsverhältnisses bis einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gültig und einseitig auf die Entschädigung von bereits geleisteten Überstunden verzichten.
Was passiert mit der Überzeit bei Vertragsende?
Konnte der Arbeitnehmer seine Überzeit während der Dauer der Arbeit nicht durch Freizeit kompensieren, hat er Anspruch auf die Auszahlung der Überzeit per Austrittsdatum.
Was passiert mit aufgelaufenen Ruhezeiten bei Vertragsende?
Anders als während des Arbeitsverhältnisses kann die Arbeitgeberin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die aufgelaufenen Ruhe- und Ausgleichsruhezeiten des Arbeitnehmers per Austrittdatum durch eine Geldleistung abgelten.
Was passiert mit Minusstunden bei Vertragsende?
Hat der Arbeitnehmer verschuldet zu wenig Arbeitsstunden geleistet, kann die Arbeitgeberin ihm diese Stunden vom Lohn abziehen. Sind die Minusstunden auf eine unverschuldete Abwesenheit des Arbeitnehmers wie Krankheit oder auf zu wenig vorhandene Arbeit zurückzuführen, darf die Arbeitgeberin keinen Lohnabzug machen.