Strafbefehl
Wann darf die Behörde einen Strafbefehl erlassen?
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Bei welchen Delikten ist ein Strafbefehl zulässig?
Ob das Strafbefehlsverfahren zulässig ist, hängt namentlich davon ab, welche Strafe die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde für ausreichend hält. Mit einem Strafbefehl kann die zuständige Behörde eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten aussprechen.
Aufgepasst: Auch wenn das Delikt mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist und so ein Verbrechen ist, ist ein Strafbefehl grundsätzlich möglich. Entscheidend ist lediglich die mit dem Strafbefehl ausgesprochene Strafe.
Kann ein Strafbefehl mehrere Delikte umfassen?
Ja, ein Strafbefehl kann mehrere Delikte umfassen. Die Strafbefehlsbehörde muss aber bei einem Strafbefehl unabhängig davon, ob er sich nur auf eine oder auf mehrere Straftaten bezieht, im Rahmen des für einen Strafbefehl Zulässigen liegen. So darf die Geldstrafe 180 Tagessätze und die Freiheitsstrafe 6 Monate nicht überschreiten. Die Strafbefehlsbehörde kann jedoch zusätzlich eine Busse aussprechen. Dies gilt laut Bundesgericht auch dann, wenn damit die Obergrenze von 180 Tagessätzen überschritten wird oder die Freiheitsstrafe über die Ersatzfreiheitsstrafe höher als 6 Monate sein kann.
Wann kommt das Strafbefehlsverfahren in der Praxis zur Anwendung?
In über 90% der Fälle erledigen die Strafbehörden ein Strafverfahren über das Strafbefehlsverfahren.
Laut der Nationalfondsstudie «Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren» erledigen die Strafbehörden ein Strafverfahren in über 90% der Fälle im Strafbefehlsverfahren. Einen Grossteil davon machen Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikte aus, Strafbefehle sind jedoch auch bei der Erledigung der übrigen Straftaten verbreitet, so bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz.
Ist ein Geständnis bei einem Strafbefehl zwingend?
Nein, ein Geständnis ist nicht zwingend nötig. Die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde darf einen Strafbefehl auch dann erlassen, wenn der Sachverhalt «anderweitig ausreichend geklärt» ist. Die Strafbefehlsbehörde muss den Sachverhalt, den sie der beschuldigten Person zur Last legt, im Strafbefehl aufzeigen. Dieser Sachverhalt muss den Anforderungen an eine Anklageschrift genügen.