Strafbefehl
Welche Folgen hat ein Strafbefehl?
- Welche Strafen kann die Behörde mit einem Strafbefehl aussprechen?
- Wie legt die Behörde die Höhe der Strafe fest?
- Wie hoch kann die Busse im Strafbefehlsverfahren sein?
- Wie hoch kann die Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren sein?
- Wie hoch kann die Freiheitsstrafe im Strafbefehlsverfahren sein?
- Welche Massnahmen drohen im Strafverfahren?
- Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei einem Strafbefehl?
- Kann die Strafbefehlsbehörde auch über die Zivilforderung entscheiden?
- Führt ein Strafbefehl zu einem Eintrag im Strafregister?
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Welche Strafen kann die Behörde mit einem Strafbefehl aussprechen?
Ist der Sachverhalt ausreichend geklärt oder liegt ein Geständnis vor, kann die Strafbefehlsbehörde Freiheitsstrafen bis 6 Monate, Geldstrafen bis 180 Tagessätze, und Bussen aussprechen.
Wie legt die Behörde die Höhe der Strafe fest?
Die Höhe der Strafe, also der Busse, der Geldstrafe oder der Freiheitsstrafe, richtet sich zunächst nach der im jeweils anwendbaren Gesetzesartikel vorgesehenen Strafandrohung. Für die konkrete Strafzumessung legt das StGB die Grundsätze fest. Die Strafbefehlsbehörde bemisst die Strafe nach dem Verschulden des Täters. Dabei berücksichtigt sie «das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters». Sie bestimmt das Verschulden «nach der Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes, nach der Verwerflichkeit des Handelns, den Beweggründen und Zielen des Täters sowie danach (…), wie weit der Täter nach den inneren und äusseren Umständen in der Lage war, die Gefährdung oder Verletzung zu vermeiden».
Wie hoch kann die Busse im Strafbefehlsverfahren sein?
Der Höchstbetrag einer Busse liegt grundsätzlich bei 10 000 CHF. Dabei bemisst die Strafbefehlsbehörde die Busse «je nach den Verhältnissen des Täters so, dass dieser eine Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist».
Wie hoch kann die Geldstrafe im Strafbefehlsverfahren sein?
Eine Geldstrafe beträgt grundsätzlich mindestens drei und höchstens 180 Tagessätze. Ein Tagessatz hat einen Wert von mindestens 30 CHF, nur in Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft oder die Übertretungsstrafbehörde den Tagessatz auf 10 CHF senken. Der Maximalwert eines Tagessatzes liegt grundsätzlich bei 3 000 CHF, womit eine Strafbefehlsbehörde im Extremfall die Kompetenz hat, einen Strafbefehl über 540 000 CHF auszusprechen. Zudem kann sie den Maximalsatz namentlich bei der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit erhöhen.
In diesem gesetzlich vorgegebenen Rahmen bestimmt die Strafbefehlsbehörde «die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum».
Wie hoch kann die Freiheitsstrafe im Strafbefehlsverfahren sein?
Stuft das Gesetz eine Tat als Vergehen ein, kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Stuft das Gesetz eine Tat als Verbrechen ein, kann eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren drohen.
Welche Massnahmen drohen im Strafverfahren?
Die Strafbefehlsbehörde kann mit dem Strafbefehl zusätzlich Massnahmen anordnen. So beispielsweise ein Fahrverbot oder die Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei einem Strafbefehl?
Neben der allfälligen Busse oder der allfälligen Geldstrafe hat der Strafbefehl noch weitere finanzielle Folgen. Die Kantone können Verfahrenskosten und Gebühren selbst festlegen, müssen sich dabei laut Bundesgericht aber namentlich an dem Kostendeckungsprinzip orientieren. Sie dienen damit «ausschliesslich der Deckung des Aufwands im konkreten Schadenfall». Es kann deswegen vorkommen, dass die Verfahrenskosten für ein Strafbefehlsverfahren höher ist als die eigentliche Strafe.
Die StPO listet dies möglichen Auslagen auf und erwähnt da etwa die Kosten für Übersetzungen oder Gutachten und Post- und Telefonspesen. Die Kantone können aber weitere Auslagen verrechnen, so etwa die Kosten für eine Blutanalyse. Die Verfahrenskosten variieren von Kanton zu Kanton stark.
Kann die Strafbefehlsbehörde auch über die Zivilforderung entscheiden?
Seit dem 1. Januar 2024 kann die Strafbefehlsbehörde auch über Zivilforderungen entscheiden. Voraussetzung dafür ist, dass die beschuldigte Person die Forderung anerkannt oder dass die Forderung ohne weitere Beweiserhebung möglich ist und den Streitwert von 30 000 CHF nicht übersteigt.
Führt ein Strafbefehl zu einem Eintrag im Strafregister?
Staatsanwaltschaft oder Übertretungsstrafbehörde sind eintragungspflichtige Behörden im Sinne des Strafregistergesetzes. Erlässt die Strafbefehlsbehörde einen Strafbefehl aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens, muss sie ihn im Strafregister eintragen. Dasselbe gilt bei einem Strafbefehl wegen einer Übertretung, sofern die verhängte Busse über 5 000 CHF liegt.