Krankheit

Grundversicherung, Zusatzversicherung und Taggeldversicherung


Wie bin ich krankenversichert?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz die obligatorische Krankenpflegeversicherung («Grundversicherung» oder «Krankenkasse») abschliessen. Die Grundversicherung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.

Kann ich auf die Grundversicherung verzichten?

Da die Grundversicherung obligatorisch ist, kann die versicherte Person sie nicht kündigen, ohne eine neue Versicherung abzuschliessen. Eine Kündigung ohne vorherigen Neuabschluss ist nur möglich, wenn jemand nicht mehr der Versicherungspflicht untersteht, so etwa bei einem Wegzug aus der Schweiz.

Kann ich die Grundversicherung frei wählen?

Wer eine Grundversicherung abschliessen muss, kann den Versicherer frei wählen, sofern dieser über die Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfügt. Das BAG führt eine Liste der zugelassenen Versicherer.

Bietet jede Grundversicherung dieselben Leistungen?

Ja. Jede Krankenkasse darf und muss im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur die Kosten für Leistungen übernehmen, welche das KVG umschreibt und die Krankenpflege-Leistungsverordnung näher definiert.

Kann die Grundversicherung ihre Prämien frei festlegen?

Die Krankenkasse darf jährlich auf den 1. Januar die Höhe ihrer Prämien ändern. Sie ist verpflichtet, spätestens Ende Oktober des Vorjahres den Versicherten die Höhe der neuen Prämie mitzuteilen.

Wann kann ich die Grundversicherung kündigen?

Die Versicherten haben das Recht, bis spätestens Ende November die Versicherung fürs neue Jahr zu wechseln.

Aufgepasst: Wer im Standardmodell versichert ist und eine Franchise von 300 CHF gewählt hat, kann jeweils auch per Ende Juni die Versicherung wechseln, wobei der Versicherer die Kündigung spätestens am 31. März erhalten haben muss. Der Wechsel der Franchise oder des Versicherungsmodells ist nur per Ende Jahr möglich.

Darf die Grundversicherung Rabatte gewähren?

In der Grundversicherung dürfen die Versicherer nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Rabatte gewähren. So kann die versicherte Person eine höhere Franchise wählen und damit ihre Prämie reduzieren. Verzichtet die versicherter Person darauf, die Leistungserbringerin frei zu wählen, darf die Krankenkasse die Prämien ebenfalls reduzieren. Dabei handelt es sich um die so genannten Managed Care Modelle:

  • HMO: HMO steht für Health Maintenance Organization. Hier geht die versicherte Person in einem ersten Schritt zu ihrem Hausarzt aus einem HMO-Gesundheitszentrum. Dieser überweist die versicherte Person nötigenfalls an eine Spezialistin;
  • Hausarztmodell: In diesem Modell geht die versicherte Person erst zu einem Hausarzt und nur nötigenfalls sowie nach einer entsprechenden Überweisung zu der Spezialistin;
  • Telemedizinmodell: Die versicherte Person ruft in einem ersten Schritt die medizinische Hotline der Krankenkasse an und darf die Ärztin nur dann konsultieren, wenn die Hotline ihr Einverständnis dazu gegeben hat.

Wann lohnt sich eine tiefe Franchise?

Die Grundversicherung darf nicht die gesamten Behandlungskosten übernehmen. Sie zahlt erst, sobald die Franchise erreicht ist. Die versicherte Person muss sich jährlich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen beteiligen. Die Franchise beträgt 300 CHF / Kalenderjahr, für Kinder gibt es regulär keine Franchise.

Die Grundversicherung darf auch frei wählbare Franchisen anbieten. Diese betragen für Erwachsene zwischen 500 und 2 500 CHF, für Kinder zwischen 100 und 600 CHF. Als Faustregel für Erwachsene gilt dabei, dass sich bei voraussichtlichen Behandlungs- und Arzneimittelkosten von unter 1 800 CHF die Maximalfranchise lohnt, bei voraussichtlichen Kosten über 1 800 CHF ist die Minimalfranchise sinnvoll. Bei Kindern rechnet es sich in aller Regel, auf die Franchise zu verzichten.

Kann ich die Höhe des Selbstbehaltes wählen?

Anders als bei der Franchise gelten für den Selbstbehalt die Vorgaben von Gesetz und Verordnung ohne Wahlmöglichkeit. Die versicherte erwachsene Person muss 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten selbst übernehmen. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 700 CHF, für Kinder die Hälfte.

Kann ich die Krankenzusatzversicherung frei wählen?

Grundsätzlich ja. Die Krankenzusatzversicherung ist freiwillig. Sie ist unabhängig von der Grundversicherung, die versicherte Person kann für die Zusatzversicherung also einen anderen Versicherer wählen, als sie das für die Grundversicherung getan hat. Die Zusatzversicherung ist umgekehrt nicht verpflichtet, jeder Person einen Vertrag anzubieten. Personen mit vielen Vorerkrankungen haben deshalb oft Mühe, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Bietet jede Krankenzusatzversicherung dieselben Leistungen?

Nein. Zusatzversicherungen bieten Leistungen an, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Sie sind sehr vielfältig und bei jeder Versicherung unterschiedlich. Häufig decken Zusatzversicherungen einige Leistungen nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag. Eine gesetzlich vorgeschriebene Franchise gibt es nicht, die Krankenzusatzversicherungen legen jedoch in der Regel eine Franchise vertraglich fest.

Übernimmt die Krankenkasse den Lohnausfall?

Weder Grund- noch Zusatzversicherung übernehmen die Lohnausfallkosten. Ein Grossteil der Arbeitgeberinnen in der Schweiz hat für ihre Mitarbeiter analog der Unfallversicherung eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Diese zahlt im Normalfall pro Krankheitsfall bis zu einer Maximaldauer von 720 Tagen (zwei Jahren) 80% des Lohnes.

Namentlich selbstständige oder als arbeitslos gemeldete Personen können für sich selbst eine Einzel-Krankentaggeldversicherung abschliessen. Da die Prämien häufig sehr hoch sind, lohnt sich dies jedoch nur, falls die Person mit einem krankheitsbedingten Ausfall rechnet. (Siehe auch: «Lohnfortzahlung bei Krankheit»)

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