Krankheit
Wer zahlt bei Krankheit?
Downloads
Was zahlt die Krankenversicherung?
Die Krankenversicherungen (Grundversicherung oder Zusatzversicherung) zahlen die Behandlungskosten.
Die Grundversicherung deckt die elementaren Behandlungskosten bei Krankheit und Mutterschaft ab. Also zum Beispiel Arztkosten, Spitalkosten, Physiotherapie und Kosten für Medikamente. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt im Detail, welche Leistungen die Grundversicherung übernehmen muss.
Die Krankenzusatzversicherung übernimmt zusätzliche Leistungen, massgebend für die Deckung ist die jeweilige Police beziehungsweise die anwendbaren Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
Aufgepasst: Den Lohnausfall, den eine kranke Person wegen Fernbleibens bei der Arbeit erleidet, zahlt die Krankenversicherung nicht. Dies ist eine Leistung der Krankentaggeldversicherung.
Was zahlt die Grundversicherung?
Alle Grundversicherungen müssen die gleichen Leistungen übernehmen. Allerdings zahlt die Krankenkasse erst, wenn die Franchise erreicht ist, und sie zieht der versicherten Person den Selbstbehalt ab. Entscheidend ist bei jeder Leistung, ob eine Ärztin oder ein Chiropraktiker sie angeordnet hat, bei den Pflegeleistungen ist zusätzlich notwendig, dass eine Pflegeperson den Pflegebedarf ermittelt hat. Die Leistung muss zudem im gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sein, damit die Grundversicherung deren Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Die Grundversicherung übernimmt folgende Leistungen im Krankheitsfall:
- Allgemeine Leistungen bei Krankheit. Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen inklusive Medikamente, Analysen, Arzneimittel, Mitte und Gegenstände; grundsätzlich die Leistungen der Chiropraktik; Beitrag an ärztlich verordnete Badekuren; ärztlich durchgeführte oder angeordnete Massnahmen der medizinischen Rehabilitation; Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung; Beitrag an die medizinisch notwendigen Transport- und Rettungskosten.
- Pflegeleistungen bei Krankheit. Abklärung, Beratung und Koordination; Untersuchungen und Behandlungen wie etwa Messung der Vitalzeichen, Wundversorgung oder die Überwachung von Infusionen sowie Massnahmen der Grundpflege. Während längstens zwei Wochen übernimmt die Grundversicherung zudem Leistungen der Akut- und Übergangspflege.
Kanton und versicherte Person übernehmen die Kosten, welche nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Dabei gilt für die versicherte Person ein Kostendach von 20% des auf Bundesstufe festgelegten Höchstbetrages. (Siehe auch: «Muss ich mehr als 20% der Pflegekosten selbst übernehmen?»)
- Medizinische Prävention. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten. Darunter fallen etwa Impfungen gegen Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, FSME oder Covid, Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten wie die Vitamin-K- und D-Prophylaxe, Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten bei Risikogruppen und bei der allgemeinen Bevölkerung. (Siehe auch: «Darf die Kantonsärztin ein ungeimpftes Kind von der Schule weisen?»)
Was übernimmt die Krankenzusatzversicherung?
Im Gegensatz zur Grundversicherung ist die Zusatzversicherung keine Sozialversicherung, sondern eine private Versicherung. Den Rahmen geben hier das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die individuelle Police vor.
Innerhalb dieses Rahmens entscheidet jede Zusatzversicherung selbst, welche Leistungen sie anbietet. Diese umfassen einerseits medizinische Leistungen, die nicht im Katalog der Grundversicherungen enthalten sind, wie zum Beispiel Kosten für Brillen oder Fitness-Abonnemente. Andererseits kann die Krankenzusatzversicherung bestimmte «Komfort»-Leistungen für Spitalaufenthalte übernehmen.
Welche medizinischen Leistungen übernimmt die Krankenzusatzversicherung?
Die Krankenzusatzversicherungen kann die Leistungen übernehmen, welche die Grundversicherung nicht abdeckt. Möglich sind so etwa die Übernahme der Kosten für Sehkorrekturen, Zahnbehandlungen oder Komplementärmedizin, immer sofern und soweit die Grundversicherung diese nicht abdeckt.
Welche Leistungen übernimmt die Spitalzusatzversicherung?
Je nach gewählter Versicherung und Police übernimmt die Spitalzusatzversicherung zum einen nicht gedeckte Kosten der Grundversicherung und ermöglicht ein Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Arzt- und Spitalwahl.
- Übernahme Restkosten: Bei einem Spitalaufenthalt fallen Restkosten an, welche die versicherte Person selbst tragen muss. Eine Spitalzusatzversicherung kann diese Kosten übernehmen.
- Halbprivat- oder Privatabteilung: Diese Zusatzversicherung ermöglicht den Spitalaufenthalt in einem Zwei- beziehungsweise Einbett-Zimmer. Zudem vergütet die Zusatzversicherung hier Hotellerieleistungen wie à la Carte Menus oder Tageszeitungen.
- Freie Arztwahl: Die Grundversicherung bietet keine freie Arztwahl. Eine Spitalzusatzversicherung kann diese garantieren. Ausgenommen sind in jedem Fall medizinische Notfälle.
- Freie Spitalwahl: Die Grundversicherung vergütet grundsätzlich nur Aufenthalte in Spitälern vollständig, die auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgenommen sind. Ist die Behandlung in einem Listenspital des Standortkantons teurer, kann die Zusatzversicherung diese zusätzlichen Kosten übernehmen.
Die Spitalzusatzversicherung kann zudem Kosten für Haushaltshilfen oder die Kinderbetreuung übernehmen. Häufig ist auch die Übernahme von Kosten für das so genannte «Rooming-In», dank dem Eltern beim erkrankten oder verunfallten Kind im Spital übernachten können.
Wer übernimmt den Verdienstausfall bei Krankheit?
Die Grund- und Zusatzversicherungen übernehmen keinen Verdienstausfall bei Krankheit. Unselbstständig Erwerbstätige sind dafür in der Regel durch die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ihrer Arbeitgeberin abgesichert, selbstständig Erwerbstätige sowie Arbeitslose können eine Einzelkrankentaggeldversicherung abschliessen. (Siehe dazu: («Lohnfortzahlung bei Krankheit»)