Krankheit
Wer zahlt bei Langzeitkrankheit?
- Wer zahlt, wenn eine Krankheit lange dauert?
- Was ist eine Reha?
- Welche Arten der Reha gibt es?
- Wer zahlt die Akut- oder Übergangspflege?
- Wer zahlt die medizinische Rehabilitation?
- Wann zahlt die Krankenkasse die Reha im Spital?
- Was zahlt die Zusatzversicherung an die Reha?
- Wer zahlt die Langzeitpflege?
- Wer zahlt die Spitex-Leistungen?
- Wer zahlt die Langzeitpflege im Pflegeheim?
- Was zahlt die Zusatzversicherung an die Langzeitpflege?
Downloads
Wer zahlt, wenn eine Krankheit lange dauert?
Anders als bei der Unfallversicherung ist unabhängig vom Krankheitsbeginn diejenige Krankenversicherung leistungspflichtig, bei der die erkrankte Person aktuell versichert ist. Dies gilt sowohl für die Grund- als theoretisch auch für die Zusatzversicherung. Letztere lehnt aber in der Regel vorerkrankte Neuversicherte ab und schliesst die bereits bekannte Erkrankung von der Deckung aus.
Was ist eine Reha?
Das Gesetz umschreibt die Reha nicht. Gemäss Bundesgericht besteht das besondere Merkmal der Rehabilitation darin, «dass die Behandlung der Krankheit an sich abgeschlossen ist und Therapieformen zur Nachbehandlung von Krankheiten zur Anwendung gelangen». Ziel der Rehabilitation ist es, die durch die Krankheit beeinträchtigte Funktionsfähigkeit wiederzuerlangen oder zu verbessern.
Welche Arten der Reha gibt es?
Je nach Art der Reha übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht. Es ist zum einen zu unterscheiden zwischen der Reha der Akut- und Übergangspflege und einer längerdauernden Reha. Zum anderen ist entscheidend, wo die Rehabilitation stattfindet. Massnahmen der medizinischen Rehabilitation sind ambulant, teilstationär, in einer Kuranstalt, in einem Pflegeheim oder in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik möglich.
Wer zahlt die Akut- oder Übergangspflege?
Nach der Kostengutsprache übernimmt die Grundversicherung zusammen mit dem Wohnkanton während längstens zwei Wochen die Leistungen der Akut- und Übergangspflege bei Personen, die nach einem Spitalaufenthalt nach wie vor noch stationäre Betreuung benötigen. Die versicherte Person beteiligt sich via Selbstbehalt und Franchise an den Kosten.
Aufgepasst: Die Grundversicherung zahlt nur die Pflegeleistungen. Kost und Logis gehen in der Akut- und Übergangspflege zu Lasten der erkrankten Person.
Wer zahlt die medizinische Rehabilitation?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ärztlich durchgeführten oder angeordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Wie bei jeder Spitalbehandlung muss der Patient 15 CHF/Tag an Kost und Logis zahlen. Die medizinische Rehabilitation in einer Klinik ist eine der wenigen Massnahmen in der Grundversicherung, für die eine vorgängige Kostengutsprache vorgeschrieben ist.
Wann zahlt die Krankenkasse die Reha im Spital?
Nötig ist eine Kostengutsprache der Versicherung, zudem muss die Reha in einer Klinik erfolgen, die auf der Spitalliste steht.
Die Grundversicherung wird die Kosten der medizinischen Rehabilitation im Spital schliesslich nur dann übernehmen, wenn die so genannten «Spitalbedürftigkeit» gegeben ist. Dies ist laut Bundesgericht dann der Fall, wenn die Möglichkeiten ambulanter Behandlungen, etwa zu Hause oder in einem Kurhaus, ausgeschöpft sind. Dabei müssen medizinische Massnahmen notwendig sein. Soll der Aufenthalt in der Klinik bloss der Erholung dienen oder einem Kuraufenthalt ähneln, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
Die versicherte Person beteiligt sich via Selbstbehalt und Franchise an den Kosten.
Was zahlt die Zusatzversicherung an die Reha?
Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Häufig zahlen Zusatzversicherungen etwa einen Beitrag an ärztlich verordnete Erholungs- oder Badekuren in Kurhäusern, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.
Wer zahlt die Langzeitpflege?
Ist eine erkrankte Person langfristig auf Hilfe angewiesen, steht nicht mehr die Rehabilitation im Vordergrund, sondern die langfristig angelegte Pflege. Die Grundversicherung übernimmt hier einen Anteil an den Pflegeleistungen.
Wer zahlt die Spitex-Leistungen?
Die Grundversicherung zahlt einen Beitrag an die Pflegeleistungen zu Hause. Voraussetzung ist auch hier eine ärztliche Anordnung, zudem muss der Pflegebedarf ausgewiesen sein. Der Beitrag der Grundversicherung beträgt für die Grundpflege 52.60 CHF / Stunde, für die Untersuchung und Behandlung 63 CHF / Stunde sowie für die Abklärung, Beratung und Koordination 76.90 CHF pro Stunde.
Die erkrankte Person muss sich neben Selbstbehalt und Franchise zusätzlich an den Kosten beteiligen. Dieser Betrag ist kantonal unterschiedlich, darf aber bei höchstens 20% des vom Bundesrat festgelegten Pflegetarifs und damit aktuell maximal 15.35 CHF / Tag betragen. Zudem muss die pflegebedürftige Person für Wohn- und Essenkosten selber aufkommen, ebenso für die Kosten der nichtmedizinischen Betreuung. Reicht ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, hat sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder auf Sozialhilfe. (Siehe auch: «Darf ich Geld verschenken, um nicht für die Pflege zahlen zu müssen?»)
Aufgepasst: Käme die Pflege in einem Heim günstiger, kann die Grundversicherung ihren Beitrag an die Spitex-Leistungen entsprechend kürzen. (Siehe: «Muss die Krankenkasse die Pflege zu Hause zahlen?»)
Wer zahlt die Langzeitpflege im Pflegeheim?
Die Grundversicherung übernimmt je nach Dauer der täglich benötigten Pflege einen Beitrag zwischen 9.60 CHF und 115.20 CHF / Tag.
Die erkrankte Person muss sich neben Selbstbehalt und Franchise zusätzlich an den Kosten beteiligen. Dieser Betrag ist kantonal unterschiedlich, darf aber bei höchstens 20% des vom Bundesrat festgelegten Pflegetarifs und damit aktuell maximal 23 CHF / Tag betragen. (Siehe auch: «Muss ich mehr als 20% der Pflegekosten selbst übernehmen?») Zudem muss die pflegebedürftige Person für Wohn- und Essenkosten selber aufkommen, ebenso für die Kosten der nichtmedizinischen Betreuung. Reicht ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, hat sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder auf Sozialhilfe. (Siehe auch: «Darf ich Geld verschenken, um nicht für die Pflege zahlen zu müssen?»)
Was zahlt die Zusatzversicherung an die Langzeitpflege?
Manche Versicherungen bieten sogenannte Langzeitpflegeversicherungen an. Diese enthalten meist ein Taggeld für die ungedeckten Kosten für Pflege und Hotellerie, welches beim Aufenthalt im Pflegeheim ausgezahlt wird, oder die Kosten für eine Haushalthilfe bei der Betreuung zu Hause.