Schwangerschaft

Geburt

Ich stehe kurz vor der Geburt. Was zahlt die Krankenkasse bei der Geburt? Welche Kosten muss ich bei einer Fehlgeburt übernehmen?

Bezahlt die Krankenkasse die Geburt?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Geburtshilfe durch Ärztinnen oder Hebammen, ohne dass sie von der Mutter eine Kostenbeteiligung in Form des Selbstbehaltes oder der Franchise verlangen darf.

Die werdende Mutter kann auswählen, wo sie gebären will, sofern das Spital oder das Geburtshaus auf der Spitalliste ihres Wohnkantons steht. Die Grundversicherung übernimmt auch die Kosten für eine Hausgeburt.

Wählt die werdende Mutter ein Listenspital oder ein Geburtshaus ausserhalb ihres Wohnkantons, muss sie allfällige Mehrkosten selber übernehmen. .

Falls die werdende Mutter in einem Spital oder einem Geburtshaus gebären will, welches nicht auf der Spitalliste steht, muss sie mit ihrer Krankenkasse abklären, ob und welche Vergütungen sie übernimmt.

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Fehlgeburt?

Die Ärztin ermittelt den Beginn der 13. Schwangerschaftswoche.

• Bei einer Fehlgeburt vor dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche gelten die Kosten für eine allfällig notwendige medizinische Behandlung nicht als Mutterschaftsleistung. Die Frau muss entsprechend den Selbstbehalt und die Franchise übernehmen.

• Bei einer Fehlgeburt nach dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche, muss die Grundversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung übernehmen, ohne dass sie einen Selbstbehalt oder einen Anteil an der Franchise abziehen darf.

Wer zahlt das Wochenbett?

Die Grundversicherung muss folgende Kosten ohne Abzug eines Anteils an der Franchise oder des Selbstbehalts übernehmen:

• Bis zu 10 Hausbesuche der Hebamme;

• Bei Frühgeburten, Mehrlingen, einem Kaiserschnitt und Erstgebärenden bis zu 16 Hausbesuche;

• Drei Stillberatungen.

Fristen & Formvorschriften

Die Grundversicherung muss bis 8 Wochen nach der Niederkunft folgende Kosten ohne Beteiligung der versicherten Person übernehmen:,

• Krankheits- und Pflegekosten. Aufgepasst: Dies gilt nicht für zahnärztliche Behandlungen.

• Hausbesuche durch eine Hebamme .

Diese Pflicht gilt auch dann, wenn die Mutter nach der 23. Schwangerschaftswoche eine Totgeburt erlitten hat.

Was zahlt die Krankenkasse für das Neugeborene?

An den Kosten für die Pflege und den Aufenthalt eines gesunden Neugeborenen muss sich die versicherte Person nicht beteiligen. Bei Komplikationen übernimmt die Krankenkasse des Neugeborenen die Kosten, zieht hier jedoch den Selbstbehalt und allenfalls einen Anteil der Franchise ab.

Fristen & Formvorschriften

Spätestens 3 Monate nach Geburt muss das Neugeborene bei der Grundversicherung angemeldet sein.

Aufgepasst:

• Für eine allfällige Zusatzversicherung empfiehlt sich die Anmeldung vor der Geburt, da im Falle von Komplikationen eine Zusatzversicherung nicht oder nur noch beschränkt abgeschlossen werden kann.

• Falls die werdende Mutter über eine Spitalzusatzversicherung verfügt, ihr Kind aber nicht, sollte sie bei der Krankenkasse vor der Geburt abklären ob ihr Kind bei Komplikationen ohne Zusatzkosten auf der Halbprivat- oder Privatabteilung bleiben kann.

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