Unfall

Wer übernimmt die Kosten von Spätfolgen eines Unfalls?


Wer übernimmt in der Regel die Kosten bei Unfall-Spätfolgen?

Der zur Zeit des Unfalls zuständige Versicherer gewährt den Versicherungsschutz auch bei Rückfällen und Spätfolgen, sofern diese direkt mit dem Unfall in Zusammenhang stehen. Ist dieser direkte Zusammenhang umstritten, kann die versicherte Person bei der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung eine Vorleistung verlangen. Ist nur umstritten, welcher Unfallversicherer zuständig ist, muss derjenige Versicherer, der zeitlich am wahrscheinlichsten zuständig ist, die Vorleistung erbringen.

Unfall während eines Arbeitsverhältnisses: Wer zahlt für Spätfolgen?

Die Behandlungskosten für die Spätfolgen / den Rückfall sowie die Taggelder muss derjenige Versicherer übernehmen, bei dem der Arbeitnehmer zur Zeit des Unfalls unfallversichert war.

 Die Höhe des Taggeldes bemisst sich nach dem aktuell versicherten Verdienst:

• Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Rückfalls einen höheren oder einen tieferen Verdienst als zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.

• Ist der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgeberinnen angestellt, gilt das Total aller Löhne als versicherter Verdienst.

Fristen & Formvorschriften

Die ersten beiden Tage nach dem Unfall übernimmt die aktuelle Arbeitgeberin den Lohnausfall, der Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung entsteht am dritten Tag nach dem Unfall.

Unfall während Arbeitslosigkeit: Wer zahlt für Spätfolgen?

Die Behandlungskosten für die Spätfolgen / den Rückfall sowie die Taggelder muss derjenige Versicherer übernehmen, bei dem der Arbeitnehmer zur Zeit des Unfalls unfallversichert war, hier also die suva.

Fristen & Formvorschriften

Ist der Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder angestellt, übernimmt die ersten beiden Tage nach dem Unfall die aktuelle Arbeitgeberin den Lohnausfall, der Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung entsteht am dritten Tag nach dem Unfall

Unfall während Selbstständigkeit: Wer zahlt für Spätfolgen?

Die Behandlungskosten für die Spätfolgen / den Rückfall sowie die Taggelder muss derjenige Versicherer übernehmen, bei dem der selbstständig Erwerbstätige zur Zeit des Unfalls gegen die Folgen von Unfällen versichert war. Hatte der selbstständig Erwerbstätige zur Zeit der Selbstständigkeit und des Unfalls keine freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen, muss die aktuelle Krankenkasse die Behandlungskosten für die Spätfolgen / den Rückfall übernehmen.

Ist der selbstständig Erwerbstätige zwischenzeitlich angestellt, übernimmt die ersten beiden Tage nach dem Unfall die aktuelle Arbeitgeberin den Lohnausfall, der Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung entsteht am dritten Tag nach dem Unfall

Unfall während Nichterwerbstätigkeit: Wer zahlt für Spätfolgen?

Die Behandlungskosten muss die aktuelle Krankenkasse übernehmen, auch wenn der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt bei einer anderen Krankenkasse versichert war. Ist der Arbeitnehmer nach wie vor nicht erwerbstätig, zahlt die allfällige Taggeldversicherung der aktuellen Krankenkasse grundsätzlich (vgl. Fristen & Formvorschriften) ein Taggeld aus.

Ist der Arbeitnehmer seit dem Unfall wieder in einem Anstellungsverhältnis

• hat er Anspruch auf Taggelder, wenn seine aktuelle Arbeitgeberin eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, die bei Rückfällen und Spätfolgen leistungspflichtig ist.

• muss seine Arbeitgeberin im Rahmen der arbeitsvertraglichen Lohnfortzahlungspflicht den Erwerbsausfall übernehmen, sofern keine Krankentaggeldversicherung den Erwerbsausfall übernimmt.

Fristen & Formvorschriften

Ist die verunfallte Person zwischenzeitlich wieder angestellt, übernimmt die ersten beiden Tage nach dem Unfall die aktuelle Arbeitgeberin den Lohnausfall. Ist keine Taggeldversicherung leistungspflichtig, muss die Arbeitgeberin ihm für eine beschränkte Zeit den Lohn entrichten, sofern der Arbeitnehmer

 • zum Zeitpunkt des Rückfalls mehr als drei Monate angestellt gewesen ist oder

• das Arbeitsverhältnis für mehr als drei Monate eingegangen ist.

Der Anspruch auf ein Taggeld einer allfälligen Taggeldversicherung entsteht am dritten Tag nach dem Unfall.

Aufgepasst: Der Versicherer einer allfälligen Krankentaggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz kann Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalles während 5 Jahren durch einen Vorbehalt ausschliessen. Der Versicherer einer allfälligen Krankentaggeldversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalls unbegrenzt ausschliessen. 

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