Schulden & Inkasso
Checkliste: Mahnspesen
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Sie haben vergessen, Ihre Handyrechnung, die Rechnung des Onlineshops oder eine andere Rechnung zu bezahlen – und erhalten nun eine Mahnung der Anbieterin, der Verkäuferin oder eines Inkassobüros. Mit der vorliegenden Checkliste können Sie einfach überprüfen, ob Sie die Mahnspesen schulden und wie hoch diese sein dürfen.
A) Die Mahnung kommt von der Anbieterin oder der Verkäuferin
1. Steht im Vertrag, bis wann Sie die Rechnung begleichen müssen und wie hoch die Mahnspesen sind, wenn Sie die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen?
- Ja >> Sie müssen die Mahnspesen bezahlen, sofern diese dem Betrag in der Rechnung entsprechen. Sind sie höher: Weiter zu Schritt 3.
- Nein >> Weiter zu Schritt 2
2. Haben Sie beim Kauf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt und steht dort, bis wann Sie die Rechnung bezahlen müssen und wie hoch die Mahnspesen bei nicht rechtzeitiger Bezahlung sind?
- Ja >> Weiter zu Schritt 3.
- Nein >> Weiter zu Schritt 4.
3. Sind die Mahnspesen höher als vereinbart?
- Ja >> Sie müssen neben dem Rechnungsbeitrag höchstens die vereinbarten Mahnspesen zahlen. Weiter zu Schritt 5.
- Nein >> Weiter zu Schritt 5
4. Sie haben weder im Vertrag noch in den AGB den Mahnspesen zugestimmt.
>> Sie müssen neben dem Rechnungsbetrag lediglich die obligationenrechtlich geschuldeten Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages bezahlen.
5. Scheinen die Mahnspesen übermässig hoch oder enthalten sie ausdrücklich einen «Verzugsschaden», «Administrativgebühren» oder Ähnliches?
- Nein >> Sie müssen neben dem Rechnungsbetrag die vereinbarten Mahnspesen bezahlen.
- Ja >> Sie können die Höhe der Mahnspesen bestreiten und nur die nachvollziehbaren Beträge oder lediglich 5% Verzugsschaden bezahlen.
B) Die Mahnung kommt von einem Inkassounternehmen
1. Hat das Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, im Vertrag oder in seinen AGB sowohl erwähnt, dass es die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abtritt als auch wie hoch die Mahnspesen sind?
- Ja >> Weiter zu Schritt 2
- Nein >> Sie müssen neben dem Rechnungsbetrag lediglich die obligationenrechtlich geschuldeten Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages bezahlen.
2. Beruft sich das Inkassounternehmen auf die eigenen AGB?
- Ja >> Weiter zu Schritt 3
- Nein >> Weiter zu Schritt 4
3. Haben Sie die AGB des Inkassounternehmens beim Vertragsschluss mit der Anbieterin oder der Verkäuferin gesehen und akzeptiert?
- Ja >> Weiter zu Schritt 4
- Nein >> Sie müssen neben dem Rechnungsbetrag lediglich die obligationenrechtlich geschuldeten Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages bezahlen.
4. Scheinen die Mahnspesen übermässig hoch oder enthalten sie ausdrücklich einen «Verzugsschaden», «Administrativgebühren» oder Ähnliches?
- Nein >> Sie müssen neben dem Rechnungsbetrag die vereinbarten Mahnspesen bezahlen.
- Ja >> Sie können die Höhe der Mahnspesen bestreiten und beispielsweise lediglich 5% Verzugsschaden bezahlen.
Aufgepasst: Wenn die Verkäuferin, Anbieterin oder das Inkassounternehmen auf den Ihnen ungerechtfertigt erscheinenden Mahnspesen beharrt, können Sie versuchen, einen Vergleich zu erreichen. Gelingt dies nicht und betreibt das Unternehmen Sie, erheben Sie innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag. Das Unternehmen muss dann innerhalb eines Jahres das Fortsetzungsbegehren stellen. Gerade bei kleineren Beträgen wird es dies eher nicht tun. Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt allerdings bestehen und kann etwa die Wohnungssuche erschweren.