Sextortion
Handeln gegen Sextortion
Trotz aller Massnahmen – Ben ist mit Sextortion konfrontiert. Was kann er nun unternehmen?
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Fake Sextorsion
Erhält Ben eine E-Mail, mittels welcher die anonyme Absenderin mit der Veröffentlichung von kompromittierenden Bildern ohne Belege dafür, dass diese auch wirklich vorliegen, droht, sollte er:
- in erster Linie die Mail ungelesen löschen. Falls er die Mail dennoch öffnet, auf keine Links oder Anlagen klicken;
- bei einer
- privaten e-Mail-Adresse dem Provider die Spam-Mail melden
- beruflichen e-Mail-Adresse seiner Arbeitgeberin die Spam-Mail melden damit diese beziehungsweise die IT – Abteilung allfällige Massnahmen ergreifen kann;
- nicht zahlen. Tut er dies dennoch, weiss die Absenderin, dass seine e-Mail-Adresse tatsächlich aktiv ist und er Angst vor einer Veröffentlichung hat. Die Absenderin wird dann höchstwahrscheinlich noch weitere Forderungen stellen;
- die Mail an reports@stop-sextortion.ch weiterleiten;
- bei der Polizei Anzeige erstatten, sofern Ben Geld überwiesen hat (vgl. Rechtsweg).
Sextortion via Live-Chat
Ist Ben bei einer Chatpartnerin in die Sextortion-Falle getappt, sollte er
- möglichst alle Beweise sichern: vorhandene Kontaktdaten, Screenshots und allfällige weitere Belege;
- den Kontakt zu der Chatpartnerin sofort abrechen;
- die Online-Plattform über die Drohung informieren und verlangen, dass sie das Bildmaterial löscht;
- die Dokumente an reports@stop-sextortion.ch senden;
- bei der Polizei Anzeige erstatten (vgl. Rechtsweg).
Sextortion via Malware
Muss Ben damit rechnen, dass eine unberechtigte Person über kompromittierende Bilder oder Videos von ihm verfügt, sollte er
- alle Passworte ändern;
- seinen Computer auf Malware untersuchen oder von einer Fachperson untersuchen lassen;
- nicht zahlen. Tut er dies dennoch, weiss die Absenderin dass seine e-Mail-Adresse tatsächlich aktiv ist;
- Kreditkarten auf unbekannte Abbuchungen prüfen, allenfalls Kreditkartenunternehmen orientieren und Karte sperren lassen;
- die Dokumente an reports@stop-sextortion.ch senden;
- bei der Polizei Anzeige erstatten (vgl. Rechtsweg).
Sextorsion im persönlichen Umfeld
Ist Ben bei einer Person aus seinem persönlichen Umfeld in die Sextortion – Falle getappt sollte er
- Die Person aus seinen Kontakten (e-Mail, Handy, Soziale Netzwerke) löschen;
- bei der Polizei Anzeige erstatten (vgl. Rechtsweg).