Fluggastrechte CH / EU

Ansprüche anmelden

Bei wem muss Zoé ihre Ansprüche wegen eines annullierten, überbuchten oder verspäteten Fluges oder wegen einer Herabstufung anmelden? Wo macht sie ihre Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Gepäck geltend?

Annullation, Überbuchung, Verspätung, Herabstufung

Zoé muss ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und / oder Betreuungsleistungen bei der Airline anmelden, die ihren Flug durchgeführt hat oder hätte durchführen sollen.

Codesharing

Bei einem Codesharing – Flug führt eine Airline den Flug durch und eine oder mehrere andere vermarkten denselben Flug mit einer eigenen Flugnummer. Verantwortlich für den Flug ist die durchführende Airline, welche entsprechend Ansprechpartnerin für den Fluggast ist.

wet lease

Bei einem wet lease mietet eine Airline ein Flugzeug einer anderen Airline mitsamt Crew. Die mietende Airline entscheidet ob und wie der Flug durchgeführt wird und ist entsprechend als durchführende Airline Ansprechpartnerin für den Fluggast. Dies gilt auch dann, wenn die vermietende Airline auf der Buchungsbestätigung als durchführende Airline genannt wird.

Vorgehen bei beschädigtem oder verspäteten Gepäck

Ist das Gepäck beschädigt oder verspätet, muss Zoé den Schaden nachweisen können damit sie eine Ausgleichszahlung erhält. Nimmt Zoé ihr aufgegebenes Gepäckstück vorbehaltlos an, gilt das Gepäck als unbeschädigt angekommen. Zoé kann diese Vermutung jedoch widerlegen. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Zoé kann ihre Ansprüche grundsätzlich gegenüber jeder Airline geltend machen, mit der sie entweder den Vertrag geschlossen oder die den Flug durchgeführt hat. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Vorgehen bei verlorenem Gepäck

Bei Verlust des Gepäckstückes muss Zoé den Schaden nachweisen können, damit sie eine Ausgleichszahlung erhält. Zoé kann ihre Ansprüche grundsätzlich gegenüber jeder Airline geltend machen, mit der sie entweder den Vertrag geschlossen oder die den Flug durchgeführt hat. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Fristen & Formvorschriften

Annullation, Überbuchung, Verspätung, Herabstufung

Die EU-Fluggastverordnung bestimmt keine Fristen, innert welchen ein Fluggast das Anrecht auf Ausgleichszahlungen geltend machen muss oder innert welcher die Airline die Ausgleichszahlung leisten muss. Entsprechend gilt hier das nationale Recht. Die bisherige Rechtsprechung geht von einer Klagefrist von zwei Jahren nach dem Tag, an dem das Flugzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist, aus.

Schuldet die Airline die Rückerstattung des Ticketpreises, muss sie diese innert sieben Tagen durch Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung, Scheck oder mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts in Form von Reisegutscheinen und / oder anderen Dienstleistungen leisten.

Vorgehen bei beschädigtem oder verspäteten Gepäck


Beschädigtes Gepäck

Ist ihr aufgegebenes Gepäck während des Flugs beschädigt worden, meldet dies Zoé unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, am besten beim Lost&Found-Schalter des Flughafens. Spätestens 7 Tage, nachdem sie das Reisegepäck erhalten hat, muss sie den Schaden der Airline melden. Verpasst Zoé diese Fristen, ist jede Klage gegen die Airline ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Ausnahme: Der Schaden ist entstanden, weil die Airline arglistig gehandelt hat. In diesem Fall kann Zoé ihren Anspruch auch nach Ablauf dieser Frist gültig anmelden. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Zoé muss den konkreten Schaden nachweisen und schriftlich anzeigen. Dieselben Bedingungen gelten für einen Inlandflug.

Verspätetes Gepäck

Ist ihr aufgegebenes Gepäck verspätet angekommen, muss Zoé die Verspätung spätestens innert 21 Tagen, nachdem sie das Gepäckstück wieder erhalten hat, der verantwortlichen Airline melden. Verpasst Zoé diese Fristen, ist jede Klage gegen die Airline ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Ausnahme: Der Schaden ist entstanden, weil die Airline arglistig gehandelt hat. In diesem Fall kann Zoé ihren Anspruch auch nach Ablauf dieser Frist gültig anmelden. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Zoé muss den konkreten Schaden nachweisen und schriftlich anzeigen. Dieselben Bedingungen gelten für einen Inlandflug.

Vorgehen bei verlorenem Gepäck

Zoé muss ihren Anspruch spätestens 21 Tage seit dem Tag, an dem das Gepäckstück hätte eintreffen müssen, bei der verantwortlichen Airline anmelden. Dasselbe gilt bei einem Inlandflug.

Finden Sie dieses Dokument hilfreich?