Fluggastrechte CH / EU

Flug buchen und einchecken

Zoé plant eine Flugreise. Wie muss die Airline allgemein informieren, wie im Falle einer Annullierung? Was gilt für Personen mit eingeschränkter Mobilität? Was muss Zoé bei der Gepäckaufgabe beachten?

Informationspflichten vor Abflug

Kann Zoé ihre rechtzeitige Ankunftszeit am Check-In belegen, ist die spätere Geltendmachung allfälliger Ausgleichsansprüche einfacher. So kann sie beispielsweise sich selbst und die Ankunftszeit fotografieren.

Die Airline muss Zoé schriftlich mitteilen,

  • wann sie wo beim Check-In sein muss. Ohne diese Mitteilung muss Zoé spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit beim Check-In sein;
  • welche Fluggastrechte Zoé hat, wobei die Airline exakt mit diesem Wortlaut informieren muss:
    • «Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.»

Annullation

Annulliert die Airline einen Flug, muss sie Zoé

  • die Wahl lassen zwischen einer anderweitigen Beförderung und der Erstattung des Ticketpreises;
  • Betreuungsleistungen anbieten;
  • Bei zu später oder unvollständiger Information Ausgleichszahlungen leisten.

(vgl. Checkliste)

Betreuungsleistungen schuldet die Airline auf jeden Fall. Für die übrigen Leistungen kann sich die Airline von der Haftung befreien, wenn sie nachweist, dass die Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn sie alle zumutbaren Massnahmen ergriffen hätte. So gilt beispielsweise ein technischer Defekt nicht als aussergewöhnlicher Umstand, sofern die Airline ihn mit einer korrekter Wartung hätte rechtzeitig beheben können.

Folgende Umstände können als aussergewöhnlich gelten:

  • Politische Instabilität;
  • Wetterbedingungen, welche die Durchführung des Fluges verunmöglichen;
  • Sicherheitsrisiken;
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel;
  • Streiks;
  • Epidemien.

Personen mit eingeschränkter Mobilität / Kinder ohne Begleitung

Die Airline muss Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder Begleithunden sowie Kindern ohne Begleitung bei der Beförderung Vorrang geben. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung haben diese Personen Anspruch auf baldmögliche Betreuungsleistungen (vgl. Checkliste) wie Mahlzeiten, Erfrischungen, allfällige Hotelunterbringung inklusive Transfer sowie die Möglichkeit zu telefonieren oder e-Mails zu schreiben.

Gepäck aufgeben

Fotografiert Zoé den Inhalt ihres aufgegebenen Gepäcks, insbesondere die wertvollen Gegenstände, kann sie später allfällige Schadenersatzansprüche wegen beschädigtem, verspätetem oder verloren gegangenem Gepäck einfacher geltend machen. Ist das Gepäck von Zoé wertvoll, kann sie dies vor der Aufgabe bei der Airline deklarieren und den verlangten Zuschlag entrichten (dasselbe gilt für einen Inlandflug).

Die Airline muss Zoé bei der Gepäcksaufgabe

  • schriftlich auf die Haftung und die Haftungsbeschränkungen aufgrund des Montrealer Abkommens hinweisen;
  • einen Beleg zur Gepäckidentifizierung aushändigen.

Bei einem Inlandflug muss die Airline Zoé ebenfalls

  • schriftlich auf die Haftung und die Haftungsbeschränkungen hinweisen;
  • einen Beleg zur Gepäckidentifizierung aushändigen.

Fristen & Formvorschriften

Annullation

Die Airline muss Zoé

  • mindestens zwei Wochen vor der planmässigen Abflugzeit informieren, falls sie den Flug annulliert;
  • Mindestens sieben Tage vor der planmässigen Abflugzeit informieren, falls sie den Flug annulliert und ihr einen Ersatzflug anbieten, der
    • Höchstens zwei Stunden vor der planmässigen Abflugzeit startet;
    • Höchstens vier Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit landet.

Informiert die Airline Zoé später als sieben Tage vor der planmässigen Abflugzeit über die Annullierung, muss sie Zoé einen Ersatzflug anbieten, der

    • Höchstens eine Stunde vor der planmässigen Abflugzeit startet;
    • Höchstens zwei Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit landet.
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