Fluggastrechte CH / EU

Rechtsweg

Zoé konnte sich mit der Airline nicht einigen. Welches Gericht kann die Streitigkeit klären?

Annullation, Überbuchung, Verspätung, Herabstufung

Verwaltungsstrafverfahren

Konnte sich Zoé mit der Airline nicht über ihre Ansprüche (Wahlmöglichkeit, Betreuungsleistungen, Ausgleichsleistungen) einigen, kann sie eine Anzeige an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wenden. Dieses ist verpflichtet, für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu sorgen. In diesem Rahmen prüft das BAZL die Anzeige, kann aber Zoés allfälligen Anspruch nicht durchsetzen. Allenfalls leistet die Airline jedoch im Rahmen des allfällig eröffneten Verwaltungsstrafverfahrens eine Zahlung an Zoé.

Verstösst eine Airline wiederholt und schwerwiegend gegen Pflichten, die sie aufgrund der EU-Fluggastverordnung hat, kann das BAZL sie mit einer Busse bis zu 20 000 CHF bestrafen.

Achtung: Wenn Hin- und Rückflug nicht in der Schweiz, ist das BAZL nicht zuständig.

Zivilrechtliches Verfahren Schweiz

Ihre allfälligen Ansprüche durchsetzen kann Zoé im zivilrechtlichen Verfahren.

Zoé kann bei der dafür zuständigen Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch stellen. Ohne vorherige Einigung kann die Schlichtungsbehörde je nach Streitwert auf Antrag der klagenden Partei entscheiden, einen Urteilsvorschlag unterbreiten und / oder die Klagebewilligung erteilen. Mit der Klagebewilligung kann Zoé die Klage einreichen. Das Zivilgericht entscheidet, Die unterlegene Partei kann dann gegen den Entscheid des Zivilgerichts ein Rechtsmittel (Berufung oder Beschwerde) einreichen.

Zivilrechtliches Verfahren EU

Zoé kann ihre Ansprüche gemäss der EuGH-Rechtsprechung auch am Abflug- oder Ankunftsort in der EU geltend machen.

Beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck

Ihre allfälligen Ansprüche durchsetzen kann Zoé im zivilrechtlichen Verfahren.

Zoé kann bei der dafür zuständigen Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch stellen. Ohne vorherige Einigung kann die Schlichtungsbehörde je nach Streitwert auf Antrag der klagenden Partei entscheiden, einen Urteilsvorschlag unterbreiten und / oder die Klagebewilligung erteilen. Mit der Klagebewilligung kann Zoé die Klage einreichen. Das Zivilgericht entscheidet, Die unterlegene Partei kann dann gegen den Entscheid des Zivilgerichts ein Rechtsmittel (Berufung oder Beschwerde) einreichen.

Fristen & Formvorschriften

Annullation, Überbuchung, Verspätung, Herabstufung

Verwaltungsstrafverfahren

Reicht Zoé beim BAZL eine Anzeige ein, muss sie das Meldeformular eigenhändig unterschreiben, einen Identitätsnachweis beilegen sowie die Reisebestätigung und die bisherige Korrespondenz mit der Airline beim BAZL schriftlich oder elektronisch einschicken.

Zivilrechtliches Verfahren Schweiz

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt keine Verjährungsfristen fest. Entsprechend gelten die Fristen gemäss Schweizer Recht. Die bisherige Rechtsprechung geht von einer Klagefrist von zwei Jahren nach dem Tag, an dem das Flugzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist, aus.

Zoé muss das Schlichtungsgesuch mündlich oder schriftlich stellen.

Grundsätzlich findet die Verhandlung innert zwei Monaten nach Eingang des Gesuchs statt. Ohne Einigung kann die Schlichtungsbehörde

  • bis zu einem Streitwert von 2000 CHF auf Antrag der klagenden Partei entscheiden
  • bis zu einem Streitwert von 5000 CHF einen Urteilsvorschlag machen. Ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen ab schriftlicher Eröffnung ist dieser endgültig.
  • die Klagebewilligung erteilen, die zur Klageeinreichung innert drei Monaten berechtigt

Mit der Klagebewilligung kann Zoé die Klage in Papierform oder elektronisch sowie unterzeichnet beim zuständigen Zivilgericht einreichen.

Bis zu einem Streitwert von 30‘000 CHF kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung.Sind Zoé oder die Airline mit dem Entscheid des Zivilgerichts nicht einverstanden, können sie innert 30 Tagen Berufung oder Beschwerde seit der Zustellung des begründeten Entscheids einlegen.

Zivilrechtliches Verfahren EU

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt keine Verjährungsfristen fest. Entsprechend gelten die Fristen der Verfahrensgesetzgebung des EU-Landes, in dem Zoé ihre Klage einreicht.

Beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck

Zoé kann die Klage auf Schadenersatz beim Gericht am Ort einreichen, wo

  • die Airline ihre Hauptniederlassung hat;
  • die Airline die Geschäftsstelle hat, an der Zoé den Vertrag mit der Airline geschlossen hat;
  • der Bestimmungsort ist.

Zoé muss die Klage auf Schadenersatz innert zwei Jahren nach dem Tag, an dem das Flugzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist erheben. Dieselbe Frist gilt für Inlandflüge.

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