Unfall Motorfahrzeug CH

Rechtsweg

Wie geht Ida vor, wenn sie mit der Unfallversicherung im Streit liegt? Welche Regeln gelten in einem Strafverfahren, welche im Zivilverfahren?

Sozialversicherungsrechtliches Verfahren

Gegenstand

Im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren klärt das Gericht insbesondere, ob und in welchem Umfang die Unfallversicherung bzw. die Krankenkasse (Versicherung) die Behandlungskosten übernehmen müssen.

Verfahren

Lehnt die Versicherung es ab, die Kosten zu übernehmen, kann Ida

  • von der Unfallversicherung eine anfechtbare Verfügung verlangen und allenfalls gegen die Verfügung Einsprache bei der Versicherung erheben;
  • gegen den Einspracheentscheid beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde einlegen. Dieselbe Möglichkeit steht offen, wenn die Versicherung entgegen dem Begehren keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid innert angemessener Frist erlässt. Achtung: Das Gericht ist an die Begehren der Parteien nicht gebunden und kann so auch zu deren Ungunsten entscheiden;
  • gegen das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht führen. Dieses darf nicht über die Parteibegehren hinausgehen.

Kosten

Während das sozialversicherungsrechtliche Einsprache- und Beschwerdeverfahren grundsätzlich kostenlos ist, wird bei der Beschwerde beim Bundesgericht grundsätzlich ein Kostenvorschuss fällig.

Strafverfahren

Gegenstand

Im Strafverfahren klärt das Gericht hier insbesondere, ob eine strafbare Körperverletzung vorliegt. Ida kann hier auch zivilrechtliche Ansprüche adhäsionsweise geltend machen.

Verfahren

Bei einer einfachen oder bei unklarer Schwere der Körperverletzung kann Ida bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsstrafbehörde einen Strafantrag stellen, sofern die beschuldigte Gegenpartei oder deren Haftpflichtversicherung ihre Schuld nicht anerkennt. Bei schwerer Körperverletzung leiten Polizei und Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren von Amtes wegen ein.

Ida kann gegen den erstinstanzlichen Entscheid Berufung bei der kantonalen Rechtsmittelinstanz einlegen. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht die Beschwerde ans Bundesgericht zur Verfügung.

Kosten

Im Strafverfahren tragen grundsätzlich Bund und Kantone die Kosten, bei einer Beschwerde ans Bundesgericht wird grundsätzlich ein Kostenvorschuss fällig.

Zivilverfahren

Gegenstand

Im Zivilverfahren geht es namentlich um Schadenersatz und Genugtuung.

Verfahren

Nach einem in der Regel obligatorischen Schlichtungsverfahren kann Ida Zivilklage einreichen. Die Schlichtungsbehörde erteilt, falls noch nötig, die Klagebewilligung. Das Gericht fällt einen Entscheid, sobald die Sache spruchreif ist. Ist Ida mit dem Entscheid nicht einverstanden, kann sie Berufung einlegen. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht die Beschwerde ans Bundesgericht zur Verfügung.

Kosten

Im Zivilverfahren können Schlichtungsbehörde und Gericht einen Kostenvorschuss verlangen, auch das Bundesgericht kann einen Kostenvorschuss verlangen.

Fristen & Formvorschriften

Sozialversicherungsrechtliches Verfahren

Ida kann gegen die Verfügung der Versicherung innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben. Diese entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist, begründet den Entscheid und versieht ihn mit einer Rechtsmittelbelehrung.

Gegen den Einspracheentscheid kann Ida am Versicherungsgericht ihres Wohnsitzkantons Beschwerde einlegen. Es gilt das jeweilige kantonale Verfahrensrecht, das jedoch Mindestanforderungen genügen muss: Das Gericht erlässt seinen Entscheid schriftlich, rasch, begründet ihn und versieht ihn mit einer Rechtsmittelbelehrung.

Gegen den abschliessenden Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.

Strafverfahren

Ida muss bei einfacher Körperverletzung oder bei Unklarheit über die Schwere der Körperverletzung innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Diesen muss sie schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsstrafbehörde einreichen oder mündlich zu Protokoll geben. Bei einer schwerer Körperverletzung verjährt die Strafverfolgung nach 15 Jahren, bei einfacher vorsätzlicher Körperverletzung nach 7 Jahren ab der Verletzung.

Eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil muss Ida innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich oder mündlich zu Protokoll anmelden. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid kann Ida innert 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.

Zivilverfahren

Grundsätzlich muss Ida innerhalb von zwei Jahren, nachdem sie vom Schaden und vom Ersatzpflichtigen Kenntnis hat, spätestens aber nach zehn Jahren ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus Fahrzeugunfällen geltend machen.

Ist Ida mit dem erstinstanzlichen Entscheid nicht einverstanden, muss sie die Berufung innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids schriftlich und begründet einreichen. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid kann Ida innert 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.

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