Unfall Motorfahrzeug CH
Verhalten nach einem Unfall
Welche Schritte muss Ida unternehmen, wenn sie bei dem Unfall verletzt wurde? Was gilt, wenn ihr beim Unfall Sachschaden entstanden ist?
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Unfall mit Personenschaden (Verletzten)
Hat sich Ida beim Unfall verletzt, muss sie sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben, unter anderem, damit die Verletzungen dokumentiert sind.
Unfallversicherung
Erfordert der Unfall eine ärztliche Behandlung oder hat er eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge, muss Ida
- als Angestellte unverzüglich die Unfallversicherung oder die Arbeitgeberin informieren, damit diese den Unfall der Unfallversicherung unverzüglich meldet; hat sie mehrere Arbeitgeberinnen, so muss sie den Unfall jener Arbeitgeberin melden, bei welcher sie zuletzt tätig und gegen Nichtberufsunfälle versichert war;
- als Arbeitslose den Unfall unverzüglich der zuständigen Stelle der Arbeitslosenversicherung oder direkt der Unfallversicherung melden;
- als selbstständig Erwerbstätige den Unfall unverzüglich der Unfallversicherung melden
Ida und ihre allfällige Arbeitgeberin müssen der Unfallversicherung unentgeltlich alle Auskünfte erteilen, die zur Festsetzung des Leistungsanspruches notwendig sind.
Achtung: Wirken Ida und ihre Arbeitgeberin bei der Abklärung des Leistungsanspruches nicht mit, kann die Versicherung aufgrund der Akten verfügen oder das Verfahren einstellen.
Haftpflichtversicherung
Die Halterin des Fahrzeugs, mit welchem der Schaden verursacht wurde, muss den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden. Ida kann sich als Geschädigte direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der Halterin wenden. Namentlich wenn sie die Halterin nicht ermitteln konnte, kann sie sich an den nationalen Garantiefonds melden.
Opferhilfe
Benötigt die verletzte Ida Beratung oder medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe, kann sie sich an die kantonale Opferberatungsstelle wenden.
Unfall mit Sachschaden
War Ida Lenkerin und wurde ihr Fahrzeug durch den Unfall beschädigt, klärt sie vor der Reparatur ab, welche Versicherung die Kosten übernimmt. Sie meldet den Unfall zu diesem Zweck
- der allfälligen Vollkaskoversicherung, sofern Ida den Unfall verschuldet hat oder die Schuldfrage ungeklärt ist;
- allfällig der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers;
- dem nationalen Garantiefonds, falls keine andere Versicherungsdeckung besteht
War Ben Lenker von Idas Fahrzeug und wurde dieses durch den Unfall beschädigt,
- klärt er vor der Reparatur die Kostenübernahme mit Ida ab;
- meldet er den Unfall seiner Haftpflichtversicherung, sofern er den Unfall verschuldet hat und die Versicherung das Risiko «Lenken fremder Motorfahrzeuge» abdeckt.
- meldet den Unfall ihrer Haftpflichtversicherung, sofern Sie Schuld am Unfall hat und die Haftpflichtversicherung das „Lenken fremder Motorfahrzeuge abdeckt.
Formvorschriften & Fristen
Unfallversicherung
Die Unfallmeldung muss unverzüglich erfolgen. Meldet Ida oder ihre Arbeitgeberin den Unfall unentschuldbar verspätet oder nicht, droht ihr eine Leistungskürzung. Sollte die Unfallversicherung eine fristgerechte, irrtümlich zugestellte Anmeldung erhalten, muss sie diese an die zuständige Stelle weiterleiten. Die Frist gilt in diesem Fall als gewahrt.
Will die Unfallversicherung die Versicherungsleistungen kürzen oder verweigern, muss sie dies schriftlich verfügen.
Haftpflichtversicherung
Die Forderungen aus dem Versicherungsvertrag
- Werden 4 Wochen ab Mitteilung aller erforderlichen Angaben fällig;
- verjähren in 2 Jahren nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet.
Der nationale Garantiefonds deckt Schäden im Umfang von 2 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen bei – einem grundsätzlichen Selbstbehalt von 1000 CHF.
Opferhilfe
Das Opfer und seine Angehörigen müssen ein allfälliges Gesuch um Entschädigung und Genugtuung innert fünf Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einreichen. Tun sie das nicht, ist der Anspruch verwirkt.