Verkehrsbussen aus dem Ausland

Checkliste: Verkehrsbussen aus Deutschland

Verkehrskontrolle

Welche Verkehrsregeln muss ich in Deutschland besonders beachten?

  • In Deutschland gibt es auf rund 30% der Autobahnstrecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf den übrigen Autobahnstrecken gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wenn Sie die Richtgeschwindigkeit missachten, riskieren Sie keine Busse, aber bei einem Unfall wird die Versicherung allenfalls Rückgriff auf Sie nehmen.
  • Das Offenlassen der Autofenster nach Verlassen des Fahrzeugs ist eine Verletzung der Sicherungspflicht gegen unbefugte Fahrzeugnutzung und die Polizei darf den Wagen zur «Eigentumssicherung» auf Kosten der Halterin abschleppen lassen.
    Aufgepasst: Das gilt selbst, wenn die Autotüren verschlossen sind und bei Cabrios mit offenem Verdeck.
  • Für PKW gibt es in Deutschland nur punktuell eine Mautgebühr, so namentlich bei einzelnen Tunnels. Ausschliesslich für schwere Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen gibt es eine Mautgebühr, sofern diese dem Gütertransport dienen.

Darf ich trotz Ausweisentzug in der Schweiz in Deutschland ein Motorfahrzeug fahren?

Nein. Der Wohnsitzstaat stellt den Führerausweis aus und ist auch zuständig für dessen Entzug. Hat das Strassenverkehrsamt Ihnen den Ausweis entzogen, haben Sie weltweit keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Fahren Sie trotz Ausweisentzug in Deutschland und erwischen die Behörden Sie dabei, verstossen Sie gegen das deutsche Strassenverkehrsgesetz und es droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und die Einziehung Ihres Fahrzeuges.

Zusätzlich zu der Sanktion können die deutschen Behörden den Verstoss an das in der Schweiz zuständige Strassenverkehrsamt melden, was zu einem erneuten Entzug oder zu einer empfindlichen Verlängerung des bestehenden Entzugs führen kann.

Kann ich die Verkehrsbusse in Deutschland direkt bezahlen?

In Deutschland können Sie in der Regel nur Verkehrsbussen bis 35 Euro direkt bezahlen, wobei hier je nach Region unterschiedliche Vorgaben gelten. Rabatte gibt es bei direkter Bezahlung nicht.

Aufgepasst: Wenn Sie die Busse direkt bezahlen, lassen Sie sich die Bezahlung quittieren und heben Sie die Originalquittung oder eine Kopie davon im Fahrzeug auf. Sie minimieren so das Risiko, dass Sie bei einer Wiedereinreise die Busse ein zweites Mal und zusätzliche Mahngebühren bezahlen müssen.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Deutschland überweisen?

Die Verwaltungsbehörde kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro erheben. Sie schickt der Fahrzeughalterin zunächst einen Verwarnungsbogen. Stimmen Sie der Sanktion zu, können Sie das Verwarngeld direkt überweisen, Sie finden die dazu notwendigen Angaben auf dem Verwarnungsbogen. Überweisen Sie das Verwarngeld nicht fristgerecht, eröffnet die zuständige Behörde ein Bussgeldverfahren mit entsprechenden Verwaltungskosten.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Deutschland ignorieren?

Wenn Sie mit der Busse oder deren Höhe nicht einverstanden sind, lassen Sie sich die Busse bescheinigen. Falls Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, können Sie die Busse auf ihre Korrektheit überprüfen lassen.

Kann mir Deutschland den Führerschein entziehen?

Deutschland ist Vertragspartei des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr. Wenn Sie also in Deutschland die Verkehrsregeln missachten und dies nach deutschem Recht den Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann, kann Deutschland den Führerschein einziehen und ihn bis zum Ablauf der Entzugsdauer oder bis zu der Ausreise zurückbehalten.

Verkehrsbusse aus Deutschland im Briefkasten – was tun?

Ich habe eine Verkehrsbusse aus Deutschland in meinem Briefkasten. Woher haben die deutschen Behörden meine Adresse?

Seit 2024 ist zwischen der Schweiz und Deutschland der revidierte Schweizerisch-deutsche Polizeivertrag in Kraft.

Dieser verankert den Austausch von Halterdaten sowie die gegenseitige Unterstützung bei der Ermittlung der Identität des Fahrzeuglenkers.

Darf eine deutsche Behörde Verkehrsbussen in die Schweiz schicken?

Aufgrund von verschiedenen Rechtshilfeerlassen ist es zulässig, dass eine deutsche Behörde Verkehrsbussen per Post in die Schweiz schickt:

  • Eine ausländische Behörde darf sämtliche Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt mit der Post in der Schweiz zustellen;
  • Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erlaubt den Mitgliedstaaten des Europarats zudem die unmittelbare Zustellung von Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheiden per Post;

Auf der Basis des Polizeivertrages darf auch die Schweizer Polizei deutsche Verkehrsbussen zustellen.

Kann eine deutsche Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?

Ja. Das seit dem 1. Mai 2024 geltende Polizeiabkommen ermöglicht es den Behörden beider Staaten, die Verkehrsbussen im jeweils anderen Vertragsstaat auf Ersuchen hin vollstrecken zu lassen. Dabei gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • die verhängte Sanktion beträgt mindestens 70 Euro (beziehungsweise 80 CHF) inklusive Gebühren;
  • das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung eines Geldbetrags;
  • der betroffenen Person wurde das rechtliche Gehör gewährt;
  • der Entscheid ist vollstreckbar und nicht verjährt.

Aufgepasst: Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen nicht. Innerhalb der EU erlaubt der Rahmenbeschluss die Vollstreckung von Bussgeldern ab 70 Euro inklusive Gebühren.

Darf ein Inkassobüro eine deutsche Verkehrsbusse einfordern?

Ein Inkassobüro darf ein Schreiben versenden, mittels welchem es im Auftrag einer staatlichen Behörde an einen bereits zugestellten Bussgeldbescheid erinnert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Bussgeldbetrag zwischenzeitlich erhöht hat.

Während das Bundesstrafgericht in dem Schreiben des Inkassobüros noch einen Verstoss gegen das Verbot von Handlungen für einen fremden Staat gesehen hatte, sprach das Bundesgericht das betroffene Inkassobüro frei.

Aufgepasst: Das Inkassobüro darf lediglich an den bereits von einer Behörde zugestellten Bussgeldbescheid erinnern. Hingegen darf es weder den ersten Bussgeldbescheid selbst zustellen noch ist es zulässig, dass ein Inkassobüro betreibungsrechtliche Massnahmen einleitet.  

Was mache ich, wenn ich eine offensichtlich falsche deutsche Verkehrsbusse erhalte?

Es kann vorkommen, dass die deutschen Behörden, aber auch betrügerische Unternehmen, falsche Verkehrsbussen in die Schweiz schicken. Prüfen Sie deswegen immer folgende Punkte:

  • Waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt in Deutschland?
  • Gehört das angegebene Kennzeichen zu Ihrem Fahrzeug?
    Aufgepasst: Möglich sind sowohl Zahlendreher, falsche Kantonskennzeichen oder dass die Behörde ein Motorrad-Kennzeichen mit einem Auto-Kennzeichen verwechselt.
  • Sind die angegebenen Kontaktdaten der deutschen Behörde oder des Inkassobüros korrekt?
    Aufgepasst: Prüfen Sie die Daten am besten im Internet nach, bevor Sie den Absender kontaktieren.

Was passiert, wenn ich die deutsche Verkehrsbusse nicht bezahle?

Wenn Sie die Busse nicht bezahlen und die deutschen Behörden die Schweiz ersuchen, die Forderung per Betreibung einzutreiben, dann müssen Sie neben der eigentlichen Busse auch die Folge- und Mahnkosten übernehmen.

(Siehe auch: «7 Antworten zum Polizeiabkommen mit Deutschland»)

Kann eine deutsche Sanktion zu einem Fahrverbot in der Schweiz führen?

Was passiert, wenn mir die deutschen Behörden ein Fahrverbot erteilen?

Erteilt die zuständige Behörde ein für Deutschland gültiges Fahrverbot, kann sie dieses im schweizerischen Führerschein mit einem Kleber vermerken. Je nach Bundesland müssen Sie dafür bei der Behörde das Original oder bloss eine Kopie einschicken. Müssen Sie das Original einsenden und fahren Sie in dieser Zeit ausserhalb Deutschlands mit dem Motorfahrzeug, sollten Sie das Schreiben der deutschen Behörde im Fahrzeug mitführen. In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb einer Woche wieder zurück.

Aufgepasst: Schicken Sie Ihren Führerschein trotz Aufforderung nicht ein, nimmt die zuständige deutsche Behörde Sie möglicherweise in das Fahndungsregister auf. Dies wird zu Problemen bei der erneuten Einreise führen. Zudem riskieren Sie nicht nur eine höhere Busse, sondern schlimmstenfalls auch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie erfahren die Schweizer Behörden vom deutschen Fahrverbot?

Sobald die zuständige Behörde ein für das deutsche Staatsgebiet rechtskräftiges Fahrverbot erlassen hat, meldet sie dies dem in der Schweiz zuständigen Strassenverkehrsamt. Dieses prüft, ob die Verfehlung auch in der Schweiz strafbar wäre und ob sie als «mittelschwere» oder «schwere» Verkehrsregelverletzung einzustufen ist. Ist dies der Fall, entzieht Ihnen das Strassenverkehrsamt den Führerausweis und Sie dürfen auch in der Schweiz kein Motorfahrzeug mehr fahren.

Gilt die Dauer des deutschen Fahrverbots auch in der Schweiz?

Nicht zwingend. Bei der Festlegung der Entzugsdauer berücksichtigt das Strassenverkehrsamt die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbots auf Sie als betroffene Person. Sind im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) keine Sie betreffenden Daten zu Administrativmassnahmen hinterlegt, darf die Entzugsdauer «die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten».

Aufgepasst: Ein ausländisches Fahrverbot und ein inländischer Führerausweisentzug erfolgen oft nicht zeitgleich. Dies ändert aber an der Gültigkeit des Ausweisentzuges nichts, auch wenn Sie es als «doppelte Bestrafung» empfinden mögen.

Kann ich trotz Wohnsitz in der Schweiz in Flensburg Punkte bekommen?

Wenn Sie gegen die deutschen Verkehrsregeln verstossen, erfasst das «Kraftfahrt-Bundesamt» Sie auch dann in dem Fahreignungsregister in Flensburg, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Gleich wie ein Verkehrsteilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland können Sie jedoch auch mit Wohnsitz in der Schweiz den Punktestand reduzieren, indem Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

Kann ich in der Schweiz als Raser verurteilt werden, wenn ich in Deutschland zu schnell gefahren bin?

Wenn die deutsche Behörde dem schweizerischen Strassenverkehrsamt das Fahrverbot mitteilt, dann eröffnet diese für die im Ausland begangene Widerhandlung ebenfalls ein Administrativverfahren.

Wie lange die Dauer des Entzugs des Führerausweises in der Schweiz ist, hängt davon ab, ob Sie bereits IVZ verzeichnet sind. Fehlt ein Eintrag, gelten sie als Ersttäter. Wie das Bundesgericht schreibt, gilt diese Privilegierung nur dann, wenn Sie noch nie einen Eintrag hatten. Wer also bereits einen Eintrag zu früheren Administrativmassnahmen aufweist, dem droht ein längerer Ausweisentzug als von der ausländischen Behörde angeordnet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Eintrag wegen Zeitablaufs nicht mehr zu einer Erhöhung des Ausweisentzugs gemäss dem sog. Kaskadensystem führt. Ist beispielsweise ein früherer Führerausweisentzug nach 10 Jahren gelöscht und ist dadurch im IVZ kein Eintrag mehr vorhanden, gelten Sie nicht mehr als Ersttäter und werden gemäss Rasertatbestand sanktioniert.

Rechtsweg bei Verkehrs-Sanktionen aus Deutschland

Wie sieht ein deutscher Bussgeldbescheid aus?

Die zuständige deutsche Behörde gibt Ihnen vor Erlass des Bussgeldbescheides Gelegenheit zur Stellungnahme. Üblicherweise erhalten Sie ein Anhörungsbogen, in dem die Umstände der Ordnungswidrigkeit näher beschrieben sind.

Bei den Ausführungen ist zwischen den Angaben zur Person und den Angaben zur Sache zu unterscheiden. Während es sich bei den erfragten Personendaten um sogenannte Pflichtangaben handelt, steht es Ihnen als Betroffenem frei, sich zum Tatvorwurf zu äussern. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, darf die Bussgeldstelle daraus keine negativen Schlüsse ziehen.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Der Bussgeldbescheid gibt Ihnen Auskunft, bei welcher Behörde Sie Einspruch einlegen können. Sie müssen sicherstellen, dass die Einsprache innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Einsprachebehörde eingegangen ist.

Aufgepasst: Nur wenn Sie die Einspruchsfrist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt haben, können Sie die sogenannte Wiedereinsetzung beantragen. In diesem Fall müssen Sie mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den verpassten Einspruch nachreichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, hebt die Einsprachebehörde die Rechtskraft auf. Die Eingabe muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Wann verjährt ein Bussgeldbescheid?

Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstössen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Massnahme gegen Sie ergreifen. Wenn Sie einen verjährten Bussgeldbescheid erhalten, dürfen Sie diesen jedoch keinesfalls ignorieren. Sie müssen rechtzeitig gegen diesen Einspruch einlegen. Hierzu haben Sie ab Erhalt des Bussgeldbescheides zwei Wochen Zeit. Legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird dieser trotz Verjährung rechtskräftig und Sie müssen ihn dann bezahlen.

Siehe oben: «Kann eine deutsche Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?»


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