Verkehrsbussen aus dem Ausland

Checkliste: Verkehrsbussen aus Frankreich

Verkehrskontrolle

Welche Verkehrsregeln muss ich in Frankreich besonders beachten?

  • Ein Lenker darf sein Motorfahrzeug nur mit passendem Schuhwerk führen. Wer mit losem Schuhwerk wie beispielsweise Flip-Flops unterwegs ist, dem droht eine Busse bis 75 Euro. Hat der Lenker auch kein passendes Schuhwerk im Fahrzeug mit dabei, kann die Polizei oder Gendarmerie das Auto stilllegen.
  • Die Autobahnen in Frankreich sind gebührenpflichtig. Frankreich ersetzt die Mautstellen schrittweise mit einem digitalen Mauterfassungssystem («Flux libre»).
  • Statt eines detaillierten Bussgeldkatalogs gibt es in Frankreich bei Verstössen im Strassenverkehr eine Unterteilung in fünf verschiedene Kategorien. Die meisten Übertretungen fallen in Kategorie 3, so kostet etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h ausserorts 68 Euro oder in die Kategorie 4, beispielsweise schlägt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 km/h oder ein Rotlichtverstoss mit 135 Euro zu Buche.

Darf ich trotz Ausweisentzug in der Schweiz in Frankreich ein Motorfahrzeug fahren?

Nein. Der Wohnsitzstaat stellt den Führerausweis aus und ist auch zuständig für dessen Entzug. Hat das Strassenverkehrsamt Ihnen den Ausweis entzogen, haben Sie weltweit keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Fahren Sie trotz Ausweisentzug in Frankreich und erwischen die Behörden Sie dabei, droht Ihnen bis zu 4 500 Euro Strafe. Mitunter beschlagnahmen die französischen Behörden das Fahrzeug.

Zusätzlich zu der Sanktion können die französischen Behörden den Verstoss an das in der Schweiz zuständige Strassenverkehrsamt melden, was zu einem erneuten Entzug oder zu einer empfindlichen Verlängerung des bestehenden Entzugs führen kann.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Frankreich direkt bezahlen?

Nein, Sie können eine Verkehrsbusse in Frankreich nicht direkt vor Ort bezahlen. Allerdings können Sie bestimmte Verkehrsbussen in bar bei zugelassenen Tabakläden bezahlen.

Wie kann ich die Maut in Frankreich bezahlen?

Je nach Strecke können Sie die Maut entweder direkt bei der Mautschranke bezahlen oder auf E-Maut-Strecken bis zu drei Tage nach der Nutzung der Autobahn. Diese nachträgliche Bezahlung ist online oder in den Raststätten möglich.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Frankreich überweisen?

Die Überweisung einer französischen Verkehrsbusse ist einfach über den Online-Zahlungsdienst für Bussgelder oder via App möglich, wo Sie mehrsprachige Anleitungen für das korrekte Vorgehen finden. Sie können die Verkehrsbusse auch überweisen oder per Bankkarte oder Check beim Finanzamt («Centre des finances publiques») bezahlen.

Bezahlen Sie innerhalb der entsprechenden auf dem Bussgeldbescheid vermerkten Fristen, erhalten Sie einen Rabatt. Die Höhe des Rabatts hängt von der Art des Verstosses ab. Wenn Sie beispielsweise innerorts bis zu 20 km/h zu schnell fahren, erhalten Sie eine Reduktion von 45 Euro.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Frankreich ignorieren?

Wenn Sie mit der Busse oder deren Höhe nicht einverstanden sind, lassen Sie sich die Busse bescheinigen. Falls Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, können Sie die Busse auf ihre Korrektheit überprüfen lassen.

Kann mir Frankreich den Führerschein entziehen?

Frankreich ist Vertragspartei des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr. Wenn Sie also in Frankreich die Verkehrsregeln missachten und dies nach französischem Recht den Entzug des Führerscheins zur Folge hat, kann Frankreich den Führerschein einziehen und ihn bis zum Ablauf der Entzugsdauer oder bis zu der Ausreise zurückbehalten.

Verkehrsbusse aus Frankreich im Briefkasten – was tun?

Ich habe eine Verkehrsbusse aus Frankreich in meinem Briefkasten. Woher haben die französischen Behörden meine Adresse?

Seit 2009 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen in Kraft.

Das Zusammenarbeitsabkommen erlaubt die gegenseitige Übermittlung von Daten aus den nationalen Fahrzeugregistern, «soweit dies zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften notwendig ist». Die beiden Staaten tauschen die Daten mit Hilfe des «European Car and Driving License Information System» (Eucaris) aus, welches alle Halterdaten in Europa registriert.

Darf eine französische Behörde Verkehrsbussen in die Schweiz schicken?

Aufgrund von verschiedenen Rechtshilfeerlassen ist es zulässig, dass eine französische Behörde Verkehrsbussen per Post in die Schweiz schickt:

  • Eine ausländische Behörde darf sämtliche Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt mit der Post in der Schweiz zustellen;
  • Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erlaubt den Mitgliedstaaten des Europarats zudem die unmittelbare Zustellung von Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheiden per Post;
  • Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens erlaubt die unmittelbare Zustellung von gerichtlichen Urkunden per Post.

Auf der Basis des Zusammenarbeitsabkommens darf auch die Schweizerische Polizei französische Verkehrsbussen zustellen.

Kann die französische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?

Ja. Auf Ersuchen hin leisten sich die Schweiz und Frankreich namentlich unter folgenden Voraussetzungen gegenseitig Vollstreckungshilfe bei Verkehrsbussen:

  • die verhängte Sanktion beträgt mindestens 70 Euro (beziehungsweise 100 CHF) inklusive Gebühren;
  • das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung eines Geldbetrags;
  • der Entscheid ist vollstreckbar und nicht verjährt.

Aufgepasst: Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen nicht. Innerhalb der EU erlaubt der Rahmenbeschluss die Vollstreckung von Bussgeldern ab 70 Euro inklusive Gebühren.

Darf ein Inkassobüro eine französische Verkehrsbusse einfordern?

Ein Inkassobüro darf ein Schreiben versenden, mittels welchem es im Auftrag einer staatlichen Behörde an einen bereits zugestellten Bussgeldbescheid erinnert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Bussgeldbetrag zwischenzeitlich erhöht hat.

Während das Bundesstrafgericht in dem Schreiben des Inkassobüros noch einen Verstoss gegen das Verbot von Handlungen für einen fremden Staat gesehen hatte, sprach das Bundesgericht das betroffene Inkassobüro frei.

Aufgepasst: Das Inkassobüro darf lediglich an den bereits von einer Behörde zugestellten Bussgeldbescheid erinnern. Hingegen darf es weder den ersten Bussgeldbescheid selbst zustellen noch ist es zulässig, dass ein Inkassobüro betreibungsrechtliche Massnahmen einleitet.  

Dürfen die französischen Behörden nachträglich die Maut in der Schweiz einfordern?

Wenn Sie eine französische Autobahn benutzt, aber die Maut nicht rechtzeitig bezahlt haben, riskieren Sie ein Bussgeld. Für dieses gilt dasselbe wie für eine Verkehrsbusse: Die Schweiz wird Frankreich hier Vollstreckungshilfe leisten.

Wie Sie konkret mit der nachträglichen Mautrechnung umgehen sollten, hängt von der konkreten Situation ab:

  • Die Mautgebühr ist nachvollziehbar, das heisst, Sie waren zum fraglichen Zeitpunkt mit dem fraglichen Fahrzeug auf einer französischen Autobahn unterwegs: Bezahlen Sie die Rechnung wie auf dem Bussgeldbescheid angegeben;
  • Die Mautgebühr ist nicht nachvollziehbar, weil Sie zum fraglichen Zeitpunkt die betreffende Autobahn gar nicht oder nicht mit dem angegebenen Fahrzeug benutzt haben: Legen Sie Einspruch wie auf dem Bussgeldbescheid angegeben ein;
  • Die Nachforderung ist nicht nachvollziehbar, weil Sie die Mautgebühr bereits bezahlt haben: Prüfen Sie, ob Sie die Gebühr tatsächlich bezahlt haben und dies auch nachweisen können. Falls ja, legen Sie unter Beilage des Zahlungsbelegs Einsprache ein.

Was mache ich, wenn ich eine offensichtlich falsche französische Verkehrsbusse erhalte?

Es kann vorkommen, dass die französischen Behörden, aber auch betrügerische Unternehmen, falsche Verkehrsbussen in die Schweiz schicken. Prüfen Sie deswegen immer folgende Punkte:

  • Waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt in Frankreich?
  • Gehört das angegebene Kennzeichen zu Ihrem Fahrzeug?
    Aufgepasst: Möglich sind sowohl Zahlendreher, falsche Kantonskennzeichen oder dass die Behörde ein Motorrad-Kennzeichen mit einem Auto-Kennzeichen verwechselt.
  • Sind die angegebenen Kontaktdaten der französischen Behörde oder des Inkassobüros korrekt?
    Aufgepasst: Prüfen Sie die Daten am besten im Internet nach, bevor Sie den Absender kontaktieren.

Was passiert, wenn ich die französische Verkehrsbusse nicht bezahle?

Wenn Sie die Busse nicht bezahlen und die französischen Behörden die Schweiz ersuchen, die Forderung per Betreibung einzutreiben, dann müssen Sie neben der eigentlichen Busse auch die Folge- und Mahnkosten übernehmen.

Kann eine französische Busse zu einem Fahrverbot in der Schweiz führen?

Was passiert, wenn mir die französischen Behörden ein Fahrverbot erteilen?

Wenn Sie eine schwere Verkehrsregelverletzung begehen, nimmt Ihnen die Polizei den Führerschein sofort ab. Die zuständige Präfektur erlässt daraufhin einen formellen Verwaltungsbescheid für das Fahrverbot auf dem französischen Staatsgebiet und sendet den Führerausweis an das zuständige Strassenverkehrsamt in der Schweiz zurück.

Dieses prüft, ob die Verfehlung auch in der Schweiz strafbar wäre und ob sie als «mittelschwere» oder «schwere» Verkehrsregelverletzung einzustufen ist. Ist dies der Fall, entzieht Ihnen das Strassenverkehrsamt den Führerausweis und Sie dürfen auch in der Schweiz kein Motorfahrzeug mehr fahren.

Gilt die Dauer des französischen Fahrverbots auch in der Schweiz?

Nicht zwingend. Bei der Festlegung der Entzugsdauer berücksichtigt das Strassenverkehrsamt die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbots auf Sie als betroffene Person. Sind im Informationssystem Verkehrszulassung keine Sie betreffenden Daten zu Administrativmassnahmen hinterlegt, darf die Entzugsdauer «die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten».

Aufgepasst: Ein ausländisches Fahrverbot und ein inländischer Führerausweisentzug erfolgen oft nicht zeitgleich. Dies ändert aber an der Gültigkeit des Ausweisentzuges nichts, auch wenn Sie es als «doppelte Bestrafung» empfinden mögen.

Kann ich trotz Wohnsitz in der Schweiz Strafpunkte im «Fichier national des permis de conduire» erhalten?

Ja, sofern Sie über einen französischen Führerschein verfügen. Im Übrigen erfolgt eine Eintragung im französischen Register nur bei Personen mit Wohnsitz in Frankreich.

Kann ich in der Schweiz als Raser verurteilt werden, wenn ich in Frankreich zu schnell gefahren bin?

Wenn die französische Behörde dem schweizerischen Strassenverkehrsamt das Fahrverbot mitteilt, dann eröffnet diese für die im Ausland begangene Widerhandlung ebenfalls ein Administrativverfahren.

Wie lange die Dauer des Entzugs des Führerausweises in der Schweiz ist, hängt davon ab, ob Sie bereits IVZ verzeichnet sind. Fehlt ein Eintrag, gelten sie als Ersttäter. Wie das Bundesgericht schreibt, gilt diese Privilegierung nur dann, wenn Sie noch nie einen Eintrag hatten. Wer also bereits einen Eintrag zu früheren Administrativmassnahmen aufweist, dem droht ein längerer Ausweisentzug als von der ausländischen Behörde angeordnet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Eintrag wegen Zeitablaufs nicht mehr zu einer Erhöhung des Ausweisentzugs gemäss dem sog. Kaskadensystem führt. Ist beispielsweise ein früherer Führerausweisentzug nach 10 Jahren gelöscht und ist dadurch im IVZ kein Eintrag mehr vorhanden, gelten Sie nicht mehr als Ersttäter und werden gemäss Rasertatbestand sanktioniert.

Rechtsweg bei Verkehrs-Sanktionen aus Frankreich

Wie sieht ein französischer Bussgeldbescheid aus?

Hier sehen Sie, wie eine offizielle Zahlungsaufforderung aus Frankreich aussieht. Die französische Behörde verlangt zunächst nur eine reduzierte Busse. Bezahlen Sie die Busse nicht innerhalb der im Bussgeldbescheid genannten Frist, erhöht sich die Busse erheblich.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Der Bussgeldbescheid gibt Ihnen Auskunft, bei welcher Behörde Sie Einspruch einlegen können. Gegen einen französischen Bussgeldbescheid können Sie innert 30 Tagen ab mitgeteiltem Datum der Zahlungsaufforderung Einspruch erheben. Sie müssen den Einspruch auf Französisch verfassen. Sie können aus mehreren Gründen Einspruch einlegen:

  • Es handelt sich nicht um Ihr Fahrzeug oder es war zum Zeitpunkt des Verstosses gestohlen.
  • Sie sind nicht selbst mit Ihrem Fahrzeug gefahren.
  • Sie bestreiten das tatsächliche Vorliegen des Verstosses.

In jedem Fall muss der Einspruch innerhalb von 45 Tagen ab Versand des Strafzettels eingelegt werden. Wenn Sie einen erhöhten Bussgeldbescheid erhalten, liegt die Frist bei 30 Tagen ab dem Versand des erhöhten Bußgeldbescheids. Wenn der Bescheid in die Schweiz, also ins Ausland, verschickt wurde, gelten um einen Monat verlängerte Fristen.

Aufgepasst: Bis auf Ausnahmefälle dürfen Sie die Geldstrafe nicht begleichen, um Einspruch einzulegen. Das Bezahlen der Geldstrafe bedeutet nämlich, dass Sie zugeben, den Verstoss begangen zu haben. Eine Kaution in Höhe der Busse müssen Sie hinterlegen, ansonsten entscheidet die Behörde nicht über Ihren Einspruch. Sie haben zwei Möglichkeiten, den Einspruch einzureichen: Per Online-Formular oder auf dem Postweg.

Wann verjährt ein Bussgeldbescheid?

Die Verjährungsfrist beträgt in Frankreich drei Jahre bei Übertretungen. Bei schwereren Delikten wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer ab 0,8 Promille gilt dagegen eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Wenn Sie eine verjährte Zahlungsaufforderung erhalten, dürfen Sie diese keinesfalls ignorieren. Sie müssen rechtzeitig gegen diese Einspruch einlegen. Hierzu haben Sie ab Erhalt der Zahlungsaufforderung zwei Wochen Zeit. Legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird diese trotz Verjährung rechtskräftig und Sie müssen sie bezahlen

Siehe oben: «Kann eine französische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?»


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