Verkehrsbussen aus dem Ausland

Checkliste: Verkehrsbussen aus Österreich

Verkehrskontrolle

Welche Verkehrsregeln muss ich in Österreich besonders beachten?

  • Rufen die Beteiligten eines Unfalls mit blossem Sachschaden die Polizei, verrechnet diese eine Unfallmeldegebühr, auch «Blaulichtsteuer» genannt. Dieselbe Gebühr fällt an, wenn eine Unfallbeteiligte eine Ausfertigung des Polizeiprotokolls verlangt. Die Unfallmeldegebühr beträgt gemäss § 4 der Strassenverkehrsordnung pauschal 36 Euro;
  • In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstrassen in aller Regel eine Maut- oder Vignettenpflicht.
    Aufgepasst: Die 2-Monats- und die Jahresvignette sind erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig.
  • In Wien gibt es keine Parkscheinautomaten. Vielmehr müssen Sie Ihren Parkschein in einer so genannten «Trafik», einer Tankstelle oder einem anderen autorisierten Geschäft kaufen. Sie können auch via die Nummer 0664 660 0990 einen SMS-Parkschein erwerben.
    Aufgepasst: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur 15 Minuten abstellen, ist dies zwar kostenlos. Sie müssen aber gleichwohl einen (kostenlosen) Parkschein lösen.

Darf ich trotz Ausweisentzug in der Schweiz in Österreich ein Motorfahrzeug fahren?

Nein. Der Wohnsitzstaat stellt den Führerausweis aus und ist auch zuständig für dessen Entzug. Hat das Strassenverkehrsamt Ihnen den Ausweis entzogen, haben Sie weltweit keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Fahren Sie trotz Ausweisentzug in Österreich und erwischen die Behörden Sie dabei, droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 2 180 Euro. Sind Sie nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, ist alternativ auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Werden Sie zum zweiten Mal erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen. Ab dem dritten Mal droht Ihnen gar eine gleichzeitige Geld- und Freiheitsstrafe.

Zusätzlich zu der Sanktion können die österreichischen Behörden den Verstoss an das in der Schweiz zuständige Strassenverkehrsamt melden, was zu einem erneuten Entzug oder zu einer empfindlichen Verlängerung des bestehenden Entzugs führen kann.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Österreich direkt bezahlen?

In Österreich ist es sinnvoll, eine Verkehrsbusse nach Möglichkeit direkt zu begleichen. Eine spätere Bezahlung kann zu einem Betrag von bis zu der dreifachen Höhe führen.

Die direkte Bezahlung ist zum einen beim Organmandat («Organstrafverfügung») möglich, welches die Polizei oder eine andere ermächtigte Behörde bis zu einem Betrag von 90 Euro an Ort und Stelle verhängen kann. Zum anderen gibt es die Anonymverfügung. Diese kommt bei einem im Rahmen einer Verkehrsüberwachung festgestellten Verstoss zur Anwendung, wobei die Bussenobergrenze hier bei 365 Euro liegt.

Aufgepasst: Wenn Sie die Busse direkt bezahlen, lassen Sie sich die Bezahlung quittieren und heben Sie die Originalquittung oder eine Kopie davon im Fahrzeug auf. Sie vermeiden so, dass Sie bei einer Wiedereinreise die Busse ein zweites Mal und zusätzliche Mahngebühren bezahlen müssen.

Kann ich eine Verkehrsbusse in Österreich überweisen?

Überweisen Sie den in der Anonymverfügung festgelegten Strafbetrag innerhalb von vier Wochen (Zeitpunkt des Zahlungseingangs), ist das Verfahren für Sie erledigt. Bei der Anonymverfügung ist ein Strafbetrag bis zu der Höhe von 365 Euro möglich. Geben Sie beim Online-Banking die vollständige und korrekte Zahlungsreferenz an. Wenn Sie das nicht tun, kann die Behörde Ihre Zahlung technisch nicht zuordnen und Ihre Anonymverfügung gilt als nicht bezahlt.

Kann ich eine Verkehrsbusse aus Österreich ignorieren?

Wenn Sie mit der Busse oder deren Höhe nicht einverstanden sind, lassen Sie sich die Busse bescheinigen. Falls Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, können Sie die Busse auf ihre Korrektheit überprüfen lassen.

Bei einer Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel möglich.

Kann mir Österreich den Führerschein entziehen?

Österreich ist Vertragspartei des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr. Wenn Sie also in Österreich die Verkehrsregeln missachten und dies nach österreichischem Recht den Entzug des Führerscheins zur Folge haben kann, kann Österreich den Führerschein einziehen und ihn bis zum Ablauf der Entzugsdauer oder bis zu der Ausreise zurückbehalten.

Verkehrsbusse aus Österreich im Briefkasten – was tun?

Ich habe eine Verkehrsbusse aus Österreich in meinem Briefkasten. Woher haben die österreichischen Behörden meine Adresse?

Seit 2017 ist zwischen der Schweiz, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein der Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in Kraft.

Der Vertrag erlaubt den Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten namentlich dann, wenn dies zur «Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften notwendig ist».

Darf eine österreichische Behörde Verkehrsbussen in die Schweiz schicken?

Aufgrund von verschiedenen Rechtshilfeerlassen ist es zulässig, dass eine österreichische Behörde Verkehrsbussen per Post in die Schweiz schickt:

  • Eine ausländische Behörde darf sämtliche Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt mit der Post in der Schweiz zustellen;
  • Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erlaubt den Mitgliedstaaten des Europarats zudem die unmittelbare Zustellung von Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheiden per Post.

Auf der Basis des Polizeivertrages darf auch die Polizei Verkehrsbussen zustellen.

Kann die österreichische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?

Ja. Auf Ersuchen hin leisten sich die Schweiz und Österreich namentlich unter folgenden Voraussetzungen gegenseitig Vollstreckungshilfe bei Verkehrsbussen:

  • die verhängte Sanktion beträgt mindestens 70 Euro (beziehungsweise 100 CHF) inklusive Gebühren;
  • das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung eines Geldbetrags;
  • der Entscheid ist vollstreckbar und nicht verjährt.

Aufgepasst: Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung Geldstrafen und -bussen nicht. Innerhalb der EU erlaubt der Rahmenbeschluss die Vollstreckung von Bussgeldern ab 70 Euro inklusive Gebühren.

Darf ein Inkassobüro eine österreichische Verkehrsbusse einfordern?

Ein Inkassobüro darf ein Schreiben versenden, mittels welchem es im Auftrag einer staatlichen Behörde an einen bereits zugestellten Bussgeldbescheid erinnert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Bussgeldbetrag zwischenzeitlich erhöht hat.

Während das Bundesstrafgericht in dem Schreiben des Inkassobüros noch einen Verstoss gegen das Verbot von Handlungen für einen fremden Staat gesehen hatte, sprach das Bundesgericht das betroffene Inkassobüro frei.

Aufgepasst: Das Inkassobüro darf lediglich an den bereits von einer Behörde zugestellten Bussgeldbescheid erinnern. Hingegen darf es weder den ersten Bussgeldbescheid selbst zustellen noch ist es zulässig, dass ein Inkassobüro betreibungsrechtliche Massnahmen einleitet.  

Darf eine österreichische Behörde nachträglich die Maut- oder Vignettengebühr in der Schweiz einfordern?

Wer ohne Vignette (in Österreich auch «Pickerl» genannt) unterwegs ist oder die Mautgebühr nicht bezahlt hat, muss eine Ersatzmaut bezahlen. Haben die Behörden die Ersatzmaut nicht vor Ort eingezogen, etwa weil Sie eine mobile automatische Vignettenkontroll-Kamera erwischt hat, werden die Behörden Ihnen einen Bussgeldbescheid zustellen. Für diesen gilt dasselbe wie für eine Verkehrsbusse: Die Schweiz wird Österreich hier Vollstreckungshilfe leisten.

Wie Sie mit der nachträglichen Mautrechnung umgehen sollten, hängt von der konkreten Situation ab:

  • Die Mautgebühr ist nachvollziehbar, das heisst, Sie waren zum fraglichen Zeitpunkt mit dem fraglichen Fahrzeug auf einer österreichischen Autobahn unterwegs: Bezahlen Sie die Rechnung wie auf dem Bussgeldbescheid angegeben;
  • Die Mautgebühr ist nicht nachvollziehbar, weil Sie zum fraglichen Zeitpunkt die betreffende Autobahn gar nicht oder nicht mit dem angegebenen Fahrzeug benutzt haben: Legen Sie Einspruch wie auf dem Bussgeldbescheid angegeben ein;
  • Die Nachforderung ist nicht nachvollziehbar, weil Sie die Vignette korrekt angebracht oder die Mautgebühr bereits bezahlt haben: Prüfen Sie, ob Sie die Gebühr tatsächlich bezahlt haben und dies auch nachweisen können. Falls ja, legen Sie unter Beilage des Zahlungsbelegs Einsprache ein. Ob Sie die Vignette korrekt angebracht haben, können Sie nur nachweisen, wenn Sie sie zum fraglichen Zeitpunkt fotografiert haben.

Was mache ich, wenn ich eine offensichtlich falsche österreichische Verkehrsbusse erhalte?

Es kann vorkommen, dass die österreichischen Behörden, aber auch betrügerische Unternehmen, falsche Verkehrsbussen oder Mautnachforderungen in die Schweiz schicken. Prüfen Sie deswegen immer folgende Punkte:

  • Waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt in Österreich und gehört das angegebene Kennzeichen zu Ihrem Fahrzeug? Falls nein, erheben Sie Einspruch und belegen Sie, dass Sie nicht die gesuchte Person sind. Aufgepasst: Möglich sind sowohl Zahlendreher, falsche Kantonskennzeichen oder dass die Behörde ein Motorrad-Kennzeichen mit einem Auto-Kennzeichen verwechselt.
  • Sind die angegebenen Kontaktdaten der österreichischen Behörde korrekt? Falls nein, können Sie die Zahlungsaufforderung ignorieren. Aufgepasst: Prüfen Sie die Daten am besten im Internet nach, bevor Sie den Absender kontaktieren.

Was passiert, wenn ich die österreichische Verkehrsbusse nicht bezahle?

Wenn Sie die Busse nicht bezahlen und die österreichischen Behörden die Schweiz ersuchen, die Forderung per Betreibung einzutreiben, dann müssen Sie neben der eigentlichen Busse auch die Folge- und Mahnkosten übernehmen.

Kann eine österreichische Sanktion zu einem Fahrverbot in der Schweiz führen?

Was passiert, wenn mir die österreichischen Behörden ein Fahrverbot erteilen?

Wenn die Bezirkshauptmannschaft (beziehungsweise die Landespolizeidirektion) für ihr Staatsgebiet ein rechtskräftiges Fahrverbot erlassen hat, meldet sie dies dem in der Schweiz zuständigen Strassenverkehrsamt. Dieses prüft, ob die Verfehlung auch in der Schweiz strafbar wäre und ob sie als «mittelschwere» oder «schwere» Verkehrsregelverletzung einzustufen ist. Ist dies der Fall, entzieht Ihnen das Strassenverkehrsamt den Führerausweis und Sie dürfen auch in der Schweiz kein Motorfahrzeug mehr fahren.

Gilt die Dauer des österreichischen Fahrverbots auch in der Schweiz?

Nicht zwingend. Bei der Festlegung der Entzugsdauer berücksichtigt das Strassenverkehrsamt die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbots auf Sie als betroffene Person. Sind im Informationssystem Verkehrszulassung keine Sie betreffenden Daten zu Administrativmassnahmen hinterlegt, darf die Entzugsdauer «die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten».

Aufgepasst: Ein ausländisches Fahrverbot und ein inländischer Führerausweisentzug erfolgen oft nicht zeitgleich. Dies ändert aber an der Gültigkeit des Ausweisentzuges nichts, auch wenn Sie es als «doppelte Bestrafung» empfinden mögen.

Kann ich trotz Wohnsitz in der Schweiz eine Vormerkung erhalten?

Ja, betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen oder Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

1. Mal: Vormerkung

2. Mal: Massnahme

3. Mal: Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate

Kann ich in der Schweiz als Raser verurteilt werden, wenn ich in Österreich zu schnell gefahren bin?

Wenn die österreichische Behörde dem schweizerischen Strassenverkehrsamt das Fahrverbot mitteilt, dann eröffnet diese für die im Ausland begangene Widerhandlung ebenfalls ein Administrativverfahren.

Wie lange die Dauer des Entzugs des Führerausweises in der Schweiz ist, hängt davon ab, ob Sie bereits IVZ verzeichnet sind. Fehlt ein Eintrag, gelten sie als Ersttäter. Wie das Bundesgericht schreibt, gilt diese Privilegierung nur dann, wenn Sie noch nie einen Eintrag hatten. Wer also bereits einen Eintrag zu früheren Administrativmassnahmen aufweist, dem droht ein längerer Ausweisentzug als von der ausländischen Behörde angeordnet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Eintrag wegen Zeitablaufs nicht mehr zu einer Erhöhung des Ausweisentzugs gemäss dem sog. Kaskadensystem führt. Ist beispielsweise ein früherer Führerausweisentzug nach 10 Jahren gelöscht und ist dadurch im IVZ kein Eintrag mehr vorhanden, gelten Sie nicht mehr als Ersttäter und werden gemäss Rasertatbestand sanktioniert.

Rechtsweg bei Verkehrs-Sanktionen aus Österreich

Wie sieht ein österreichischer Bussgeldbescheid aus?

Hier sehen Sie, wie eine österreichische Anonymverfügung aussieht.

Wenn Sie ein Organmandat oder eine Administrativverfügung nicht bezahlt beziehungsweise einen schwerwiegenderen Verstoss begangen haben, stellt Ihnen die zuständige österreichische Behörde eine Strafverfügung zu.

Aufgepasst: In Österreich haftet der Fahrer für die Verstösse, die Halterin ist verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn es sich bei dem Fahrer um Sie selbst oder um ein nahes Familienmitglied handelt.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Die Strafverfügung gibt Ihnen Auskunft, bei welcher Behörde Sie Einspruch einlegen können. Sie müssen sicherstellen, dass die Einsprache innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung bei der Einsprachebehörde eingegangen ist. Die Einsprache müssen Sie auf Deutsch verfassen.

Aufgepasst: Gegen ein Organmandat oder eine Administrativverfügung gibt es kein Rechtsmittel. Wenn Sie mit diesen Strafen nicht einverstanden sind, müssen Sie die Zahlung vor Ort verweigern und die dann folgende Strafverfügung abwarten. Stellt sich diese als korrekt heraus, werden Sie eine im Vergleich zu dem Organmandat oder der Administrativverfügung deutlich höhere Strafe zahlen müssen.

Wann verjährt eine österreichische Verkehrsbusse?

Eine österreichische Verkehrsbusse verwirkt innert 3 Jahren. Zu unterscheiden ist diese Frist von der einjährigen Verfolgungsverjährung. Die Behörde muss gerechnet ab dem Datum der Verkehrsverletzung tätig werden. Sie muss Ihnen persönlich eine Aufforderung zur Rechtfertigung, Strafverfügung oder Ladung schicken. Eine Anonymverfügung reicht dabei nicht aus. Trifft nun eine Strafverfügung verspätet bei Ihnen ein, müssen Sie dagegen Einspruch erheben und dabei die Verfolgungsverjährung einwenden. Tun Sie dies nicht, wird die Strafverfügung trotz allem rechtskräftig – egal ob sie nun verjährt ist oder nicht.

Siehe oben: «Kann eine österreichische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?»


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