Verkehrsbussen aus dem Ausland
Checkliste: Verkehrsbussen aus Spanien
Verkehrskontrolle
Welche Verkehrsregeln muss ich in Spanien besonders beachten?
- Das Abschleppen mit Privatfahrzeugen ist in Spanien nur dann gestattet, wenn dies im Fahrzeugausweis entsprechend deklariert ist. Ohne diesen Zusatz droht eine Busse von 200 Euro. Deswegen ist es in Spanien üblich, einen Abschleppdienst kommen zu lassen.
- Sie müssen eine Warnweste mitführen. Da das Platzieren von Warndreiecken zu vielen Unfällen mit Fussgängern führte, ist das Mitführen von Warndreiecken seit dem 1. Juli 2023 auf Autobahnen und Schnellstrassen nicht mehr obligatorisch. Ab dem 1. Januar 2026 wird das V16-Notlicht obligatorisch.
Aufgepasst: Das gilt insbesondere auch, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind.
- Kinder, die 1.35 Meter oder kleiner sind, müssen in einem auf die Grösse und das Gewicht passend eingestellten Kindersitz auf dem Rücksitz Platz nehmen.
Auf den Vordersitz dürfen sie nur in drei Fällen, auch hier nur mit einem auf die Grösse und das Gewicht passend eingestellten Kindersitz:
- Das Fahrzeug hat keine Rücksitze;
- Alle Rücksitze sind mit Kindern in Kindersitzen besetzt;
- Es ist nicht möglich, alle Kinder in Kindersitzen auf den Rücksitzen zu transportieren.
Kinder unter 15 Monaten oder unter 71 Zentimetern müssen Sie in rückwärtsgerichteten Sitzen transportieren.
Bei einem Verstoss gegen diese Vorschriften droht eine Geldstrafe bis zu 200 Euro.
Darf ich trotz Ausweisentzug in der Schweiz in Spanien ein Motorfahrzeug fahren?
Nein. Der Wohnsitzstaat stellt den Führerausweis aus und ist auch zuständig für dessen Entzug. Hat das Strassenverkehrsamt Ihnen den Ausweis entzogen, haben Sie weltweit keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Fahren Sie trotz Ausweisentzug in Spanien und erwischen die Behörden Sie dabei, verstossen Sie gegen das spanische Strassenverkehrsgesetz und es droht Ihnen neben der Busse von 500 Euro eine Gefängnisstrafe von bis zu 12 Monaten.
Zusätzlich zu der Sanktion können die spanischen Behörden den Verstoss an das in der Schweiz zuständige Strassenverkehrsamt melden, was zu einem erneuten Entzug oder zu einer empfindlichen Verlängerung des bestehenden Entzugs führen kann.
Kann ich die Verkehrsbusse in Spanien direkt bezahlen?
Ja, wenn die Guardia Civil Ihnen die Verkehrsbusse direkt ausstellt, können Sie auch mit der Kreditkarte oder bar bezahlen. Bezahlen können Sie Bussen auch beim jeweiligen Rathaus oder bei den Zweigstellen von Caixabank. Viele Gemeinden bieten mittlerweile zudem Online-Bezahlmethoden oder telefonische Bezahlung von entsprechenden Bussgeldern an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aufgepasst: Weigern Sie sich, zu bezahlen, kann die Guardia Civil Ihr ausländisches Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen oder verlangen, dass Sie die vollständige Geldstrafe hinterlegen.
Wie kann ich die Maut in Spanien bezahlen?
Die Autovia – gekennzeichnet mit einem A – sind in staatlicher Hand und deshalb gebührenfrei. Weil viele Konzessionen auslaufen, werden mehr und mehr private Autobahnabschnitte wieder staatlich.
Maut müssen Sie ausschliesslich auf den spanischen Autopista – erkennbar an einem Schild mit der Kennzeichnung AP – bezahlen. Diese Autobahnen sind meist von privaten, manchmal auch von öffentlichen Unternehmen betrieben und mautpflichtig. Die Maut müssen Sie direkt an den Mautstationen bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Auf wenigen Teilstrecken gibt es ein Free-flow-System, welches die Maut mittels Kennzeichenerfassung erhebt. Das funktioniert aber nur, wenn Sie vorab Ihr Kennzeichen registrieren und eine Bankverbindung hinterlegen.
Kann ich eine Verkehrsbusse in Spanien überweisen?
Die Überweisung einer spanischen Verkehrsbusse ist einfach über die Internetseite der spanischen Strassenverkehrsbehörde möglich, wo Sie Anleitungen für das korrekte Vorgehen für eine Überweisung finden.
Aufgepasst: Bezahlen Sie eine Busse innerhalb von 20 Tagen, erhalten Sie einen Rabatt von 50%.
Kann ich eine Verkehrsbusse in Spanien ignorieren?
Wenn Sie mit der Busse oder deren Höhe nicht einverstanden sind, lassen Sie sich die Busse bescheinigen. Falls Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, können Sie die Busse auf ihre Korrektheit überprüfen lassen.
Kann mir Spanien den Führerschein entziehen?
Spanien ist Vertragspartei des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr. Wenn Sie also in Spanien die Verkehrsregeln missachten und dies nach spanischem Recht den Entzug des Führerscheins zur Folge hat, kann Spanien den Führerschein einziehen und ihn bis zum Ablauf der Entzugsdauer oder bis zu der Ausreise zurückbehalten.
Verkehrsbusse aus Spanien im Briefkasten – was tun?
Ich habe eine Verkehrsbusse aus Spanien in meinem Briefkasten. Woher haben die spanischen Behörden meine Adresse?
Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, hat sie durch bilaterale Abkommen mit der EU Zugang zum EUCARIS-System und ist somit mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Schengen-Staaten verbunden. Das bedeutet, dass die Schweizer Fahrzeugregistrierungsdaten für die Polizei und andere Behörden in EU-Ländern zugänglich sind, wenn sie eine entsprechende Anfrage stellen. Die beiden Staaten tauschen die Daten mit Hilfe des «European Car and Driving License Information System» (Eucaris) aus, welches alle Halterdaten in Europa registriert.
Darf eine spanische Behörde Verkehrsbussen in die Schweiz schicken?
Aufgrund von verschiedenen Rechtshilfeerlassen ist es zulässig, dass eine spanische Behörde Verkehrsbussen per Post in die Schweiz schickt:
- Eine ausländische Behörde darf sämtliche Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt mit der Post in der Schweiz zustellen;
- Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erlaubt den Mitgliedstaaten des Europarats zudem die unmittelbare Zustellung von Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheiden per Post;
- Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens erlaubt die unmittelbare Zustellung von gerichtlichen Urkunden per Post.
Kann eine spanische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?
Nein. Mit Spanien besteht kein entsprechender Staatsvertrag, weswegen die spanischen Behörden keine Verkehrsbussen in der Schweiz vollstrecken können.
Aufgepasst: Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und -bussen nicht. Innerhalb der EU erlaubt der Rahmenbeschluss die Vollstreckung von Bussgeldern ab 70 Euro inklusive Gebühren.
Darf ein Inkassobüro eine spanische Verkehrsbusse einfordern?
Ein Inkassobüro darf ein Schreiben versenden, mittels welchem es im Auftrag einer staatlichen Behörde an einen bereits zugestellten Bussgeldbescheid erinnert. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Bussgeldbetrag zwischenzeitlich erhöht hat.
Während das Bundesstrafgericht in dem Schreiben des Inkassobüros noch einen Verstoss gegen das Verbot von Handlungen für einen fremden Staat gesehen hatte, sprach das Bundesgericht das betroffene Inkassobüro frei.
Aufgepasst: Das Inkassobüro darf lediglich an den bereits von einer Behörde zugestellten Bussgeldbescheid erinnern. Hingegen darf es weder den ersten Bussgeldbescheid selbst zustellen noch ist es zulässig, dass ein Inkassobüro betreibungsrechtliche Massnahmen einleitet.
Dürfen spanische Behörden nachträglich die Maut in der Schweiz einfordern?
Wenn Sie eine mautpflichtige spanische Autopista genutzt, aber die Maut nicht bezahlt haben, riskieren Sie eine Busse bis zu 100 Euro. Haben Sie Ihr Fahrzeug dazu noch an der Mautstelle verlassen, droht eine Busse bis zu 200 Euro. Da es zwischen der Schweiz und Spanien kein Vollstreckungsabkommen gibt, passiert in der Schweiz nichts, wenn Sie offene Maut-Rechnungen aus Spanien haben.
Bezahlen Sie jedoch nicht und erheben auch keine Einsprache, kriegen Sie allenfalls bei der Wiedereinreise Probleme. Denn beim Grenzübertritt können die spanischen Behörden das Bussgeld samt Mahngebühren und Zinsen einfordern. Dies ist nicht nur bei einem Grenzübertritt mit dem Auto, sondern etwa auch am Flughafen möglich.
Was mache ich, wenn ich eine offensichtlich falsche spanische Verkehrsbusse erhalte?
Es kann vorkommen, dass die spanischen Behörden, aber auch betrügerische Unternehmen, falsche Verkehrsbussen oder Mautnachforderungen in die Schweiz schicken. Prüfen Sie deswegen immer folgende Punkte:
- Waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt in Spanien und gehört das angegebene Kennzeichen zu Ihrem Fahrzeug? Falls nein, erheben Sie Einspruch und belegen Sie, dass Sie nicht die gesuchte Person sind.
Aufgepasst: Möglich sind sowohl Zahlendreher, falsche Kantonskennzeichen oder dass die Behörde ein Motorrad-Kennzeichen mit einem Auto-Kennzeichen verwechselt.
- Sind die angegebenen Kontaktdaten der spanischen Behörde oder des Inkassobüros korrekt? Falls nein, können Sie die Zahlungsaufforderung ignorieren.
Aufgepasst: Prüfen Sie die Daten am besten im Internet nach, bevor Sie den Absender kontaktieren.
Was passiert, wenn ich die spanische Verkehrsbusse nicht bezahle?
In der Schweiz passiert nichts. Auch ohne Vollstreckungsabkommen sollten Sie eine gerechtfertigt scheinende Verkehrsbusse aber bezahlen oder schriftlich Einsprache erheben. Tun Sie dies nicht und wollen wieder nach Spanien einreisen, können die spanischen Behörden das Bussgeld samt Mahngebühren und Zinsen einfordern. Dies ist nicht nur bei einem Grenzübertritt mit dem Auto, sondern etwa auch am Flughafen möglich.
Aufgepasst: Rechtskräftige spanische Bussen verjähren nach vier Jahren. Bei Verkehrsstraftaten sind es mindestens fünf Jahre.
Kann eine spanische Sanktion zu einem Fahrverbot in der Schweiz führen?
Was passiert, wenn mir die spanischen Behörden ein Fahrverbot erteilen?
In der Regel gilt das Fahrverbot bis zu dessen Ablauf auf dem gesamten Staatsgebiet Spaniens. Bei schwerwiegenden Verstössen kann die «Dirección General de Tráfico» (DGT) (Generaldirektion Verkehr ) oder die jeweils zuständige Stadtverwaltung (Ayuntamientos) das Fahrverbot an das in der Schweiz zuständige Strassenverkehrsamt melden.
Dieses prüft, ob die Verfehlung auch in der Schweiz strafbar wäre und ob sie als «mittelschwere» oder «schwere» Verkehrsregelverletzung einzustufen ist. Ist dies der Fall, entzieht Ihnen das Strassenverkehrsamt den Führerausweis und Sie dürfen auch in der Schweiz kein Motorfahrzeug mehr fahren.
Gilt die Dauer des spanischen Fahrverbots auch in der Schweiz?
Nicht zwingend. Bei der Festlegung der Entzugsdauer berücksichtigt das Strassenverkehrsamt die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbots auf Sie als betroffene Person. Sind im Informationssystem Verkehrszulassung keine Sie betreffenden Daten zu Administrativmassnahmen hinterlegt, darf die Entzugsdauer «die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten».
Aufgepasst: Ein ausländisches Fahrverbot und ein inländischer Führerausweisentzug erfolgen oft nicht zeitgleich. Dies ändert aber an der Gültigkeit des Ausweisentzuges nichts, auch wenn Sie es als «doppelte Bestrafung» empfinden mögen.
Kann ich trotz Wohnsitz in der Schweiz Punkte in der «Certificado de puntos» erhalten?
Nein, ausser Sie besitzen einen spanischen Führerausweis. Dann haben Sie ein Anfangsguthaben (12 im Allgemeinen und 8 für Anfänger). Bei einem Verstoss gegen das Strassenverkehrsrecht entzieht Ihnen die DGT Punkte, die Anzahl ist abhängig von der Schwere des Verstosses. Umgekehrt belohnt die Behörde Sie, wenn Sie während eines längeren Zeitraums korrekt fahren, indem sie Ihnen Punkte bis zum einem Guthaben von maximal 15 Punkten anrechnet.
Kann ich in der Schweiz als Raser verurteilt werden, wenn ich in Spanien zu schnell gefahren bin?
Wenn die spanische Behörde dem schweizerischen Strassenverkehrsamt das Fahrverbot mitteilt, dann eröffnet diese für die im Ausland begangene Widerhandlung ebenfalls ein Administrativverfahren.
Wie lange die Dauer des Entzugs des Führerausweises in der Schweiz ist, hängt davon ab, ob Sie bereits im IVZ verzeichnet sind. Fehlt ein Eintrag, gelten sie als Ersttäter. Wie das Bundesgericht schreibt, gilt diese Privilegierung nur dann, wenn Sie noch nie einen Eintrag hatten. Wer also bereits einen Eintrag zu früheren Administrativmassnahmen aufweist, dem droht ein längerer Ausweisentzug als von der ausländischen Behörde angeordnet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Eintrag wegen Zeitablaufs nicht mehr zu einer Erhöhung des Ausweisentzugs gemäss dem sog. Kaskadensystem führt. Ist beispielsweise ein früherer Führerausweisentzug nach 10 Jahren gelöscht und ist dadurch im IVZ kein Eintrag mehr vorhanden, gelten Sie nicht mehr als Ersttäter und werden gemäss Rasertatbestand sanktioniert.
Rechtsweg bei Verkehrs-Sanktionen aus Spanien
Wie sieht ein spanischer Bussgeldbescheid aus?
In Spanien können nur die DGT, die «Ayunatamientos» (Rathäuser) und die Autonomen Regionen Katalonien, Navarra und das Baskenland Bussgeldbescheide ausstellen.
Aufgepasst: Wenn Sie einen spanischen Bussgeldbescheid per Mail oder per SMS erhalten, können Sie in der Regel von einem Betrug ausgehen. Denn die spanischen Behörden stellen mit wenigen Ausnahmen keine elektronischen Bussgeldbescheide aus.
Wie kann ich einen spanischen Bussgeldbescheid bezahlen?
Die Busse können Sie online hier bezahlen. Wenn Sie einen Bussgeldbescheid aus Spanien erhalten, vergewissern Sie sich, dass dieser wirklich von der DGT stammt. Prüfen Sie ebenfalls, welche Behörde das Bussgeld verhängt hat. Die spanische Behörde gewährt ab Datum der Zustellung in den ersten 20 Tagen eine Ermässigung von 50%. Bei Bezahlung verzichten Sie jedoch auf die Möglichkeit, gegen den Bussgeldbescheid Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, ist der volle Betrag des Bussgeldes zu bezahlen. Nach 45 Tagen wird ein Zuschlag von 20% erhoben. Informationen dazu finden Sie hier.
Wie kann ich eine Stellungnahme oder eine Beschwerde einlegen?
Wenn Sie eine spanische Verkehrsbusse erhalten haben, prüfen Sie folgende Punkte:
- Hat eine zuständige Behörde (DGT, Rathaus, Autonomiebehörde) die Busse ausgestellt?
- Stimmen Ihre Adressdaten?
Sind die Angaben korrekt und sind Sie mit der Geldbusse einverstanden, können Sie sie innerhalb von 20 Kalendertagen zahlen und erhalten so eine Reduktion von 50%.
Wenn Sie mit der Busse nicht einverstanden sind, können Sie ebenfalls innerhalb von 20 Kalendertagen eine Stellungnahme («Alegación») einreichen. Reichen Sie eine Stellungnahme ein, verfällt der Rabatt von 50%.
Konnten die Behörden Ihnen den Bussgeldbescheid nicht zustellen, gilt die Veröffentlichung im Tablón Edictal Único (Online-Anzeiger) als Zustelldatum. Die Stellungnahme ist in Spanisch zu verfassen, Sie können der Stellungnahme alle Dokumente beilegen, die Sie für nötig erachten. Lehnt die Behörde die Stellungnahme ab, können Sie entweder die vollständige Geldbusse bezahlen oder innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Entscheides eine Beschwerde («recurso») einlegen.
Bleibt die Behörde bei ihrem Bussgeldbescheid, müssen Sie diesen innert der angegebenen Frist bezahlen. Tun Sie dies nicht, leitet die Behörde das Dossier an die Steuerbehörde weiter. Diese wird die Geldbusse mit einem Aufschlag von 20% einziehen.
Weitere Details, wie Sie bei der Stellungnahme und der Beschwerde vorgehen müssen, finden Sie hier.
Wann verjährt ein Bussgeldbescheid?
In Spanien gelten folgende Verjährungsfristen für Bussgeldbescheide:
Verfolgungsverjährung (Prescripción de la infracción): Die Behörde muss innerhalb dieser Frist den Bussgeldbescheid ausstellen. Nach Ablauf der Frist kann kein neues Verfahren eröffnet werden. Die Frist hängt von der Schwere des Verstosses ab und beträgt 1 Monat bis 3 Jahre.
Vollstreckungsverjährung (Prescripción de la sanción): Sobald der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist, haben die spanischen Behörden je nach Schwere des Verstosses 1 bis 4 Jahre Zeit, um die Zahlung durchzusetzen. Danach kann das Bussgeld nicht mehr eingetrieben werden. Die Frist beträgt 4, bei schweren Verstössen bis 5 Jahre.
Siehe oben: «Kann eine spanische Behörde die Verkehrsbusse in der Schweiz vollstrecken lassen?»