Kündigung Mietwohnung
Checkliste: Kostenpflicht Offerte Reinigung
- 1. Hat das Reinigungsunternehmen, bevor es Ihnen die Offerte gemacht hat, gesagt oder geschrieben, dass es Ihnen die Kosten für die Offerte in Rechnung stellen wird?
- 2. Sprengt der Aufwand des Reinigungsunternehmens für die Offerte den Rahmen einer gewöhnlichen Angebotsabgabe?
- 3. Ist der geforderte Preis der Offerte gerechtfertigt?
Wenn Sie eine Offerte eines Reinigungsunternehmens einholen, ist diese in der Regel kostenlos. Das gilt meist selbst dann, wenn Sie schlussendlich ein anderes Reinigungsunternehmen beauftragt haben. Allerdings müssen Sie in bestimmten Fällen gleichwohl mit Kosten für die Offerte rechnen. Mit dieser Checkliste zeigen wir Ihnen auf, wann dies der Fall ist.
1. Hat das Reinigungsunternehmen, bevor es Ihnen die Offerte gemacht hat, gesagt oder geschrieben, dass es Ihnen die Kosten für die Offerte in Rechnung stellen wird?
Falls nein, können Sie versuchen, die Bezahlung der Rechnung mit dem Hinweis abzulehnen, dass das Reinigungsunternehmen Sie nicht vorgängig informiert hat.
Aufgepasst: Je nach konkreten Umständen darf das Reinigungsunternehmen auch davon ausgehen, dass Sie stillschweigend mit der Kostenpflicht der Offerte einverstanden sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, verlangen Sie vom Reinigungsunternehmen vor dem Einholen der Offerte die schriftliche Bestätigung, dass die Offerte selbst gratis ist.
Falls das Reinigungsunternehmen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Offerte gemacht hat, prüfen Sie in einem zweiten Schritt, ob der konkrete Aufwand die Kostenpflicht der Offerte rechtfertigt.
2. Sprengt der Aufwand des Reinigungsunternehmens für die Offerte den Rahmen einer gewöhnlichen Angebotsabgabe?
Ein übermässig grosser Aufwand kann etwa dann nötig sein, wenn es sich um eine luxuriöse Wohnung mit besonders wertvollen oder fragilen Einbauten, für die das Reinigungsunternehmen Materialien analysieren und/oder einen Spezialreinigungsplan erstellen muss. Falls Ihnen der Aufwand nicht übermässig gross scheint, fragen Sie bei einem Konkurrenzunternehmen nach einem Vergleichsangebot.
Falls der Aufwand tatsächlich übermässig gross ist, prüfen Sie, ob der geforderte Betrag gerechtfertigt ist.
3. Ist der geforderte Preis der Offerte gerechtfertigt?
In einem letzten Schritt prüfen Sie, ob das Reinigungsunternehmen einen fixen Preis für die Offerte in Rechnung stellen will oder ob es mit einem Kostendach arbeitet. Prüfen Sie weiter, ob das Reinigungsunternehmen die Forderung verrechnen wird, sollten Sie seine Offerte annehmen und ihm damit den endgültigen Auftrag geben.
Falls Ihnen der angekündigte Preis beziehungsweise das Kostendach als zu hoch scheint, fragen Sie bei einem Konkurrenzunternehmen nach einem Vergleichsangebot.
Aufgepasst: Der Betrag muss in jedem Fall verhältnismässig sein und darf die Vergütung der effektiven Arbeitszeit des Reinigungsunternehmens für die Erstellung der Offerte nicht übersteigen. Scheint Ihnen der Betrag im Nachhinein als zu hoch, verlangen Sie die Auflistung der gemachten Arbeiten.