Kündigung Mietwohnung
Checkliste: Kündigung durch Mieter
Vor Umzug
Mietvertrag
Neue Wohnung
- Von Vermieterin verlangte Auszüge und Belege besorgen
- Betreibungsregisterauszug
- Nachweis Einkommen
- Referenzen
- Mietvertrag unterschreiben, falls dieser schriftlich vorliegt. Ein mündlicher Mietvertrag ist gültig, jedoch wegen späterer möglicher Beweisprobleme nicht empfehlenswert
- Kaution
- auf Sperrkonto überweisen oder
- falls Vermieterin einverstanden ist: Beleg Mietzinskautionsversicherung vorlegen
Bisherige Wohnung
Kündigung
- schriftlich erstellen und eigenhändig unterzeichnen
- Bei Familienwohnung ist ausdrückliche Zustimmung der Ehegattin bzw. des eingetragenen Partners zwingend.
- Kopie aufbewahren
- Zu Beweiszwecken entweder
- eingeschrieben verschicken oder
- Vermieterin persönlich übergeben und Quittung mit Datum und Unterschrift verlangen
Kündigungsfrist und -termin
- überprüfen
- sicherstellen, dass Kündigungsschreiben mindestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt wird.
Achtung: Datum des Poststempels ist nicht entscheidend. Entscheidend ist die Zustellung der Kündigung. Die Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn
- der Mieter oder die Post die Kündigung der Vermieterin bzw. der Liegenschaftsverwaltung persönlich überreicht hat;
- der Mieter oder die Post die Kündigung einem Angestellten persönlich überreicht hat;
- Der erste mögliche Abholtermin, wenn die Post die Abholungseinladung in den Briefkasten der Vermieterin legt.
- Kündigungsfrist und –termin gelten nicht, wenn Mieter einen zumutbaren Nachmieter stellt. Die Vermieterin hat ungefähr 30 Tage Zeit, die Zumutbarkeit des Nachmieters zu überprüfen.
Umzug organisieren
- Zügelfirma oder Zügelfahrzeug organisieren
- Parkplatz bei alter und neuer Wohnung reservieren
- Versicherungen
- Allfällige Schäden der Haftpflichtversicherung melden
- Prüfen, ob Abschluss von Versicherung von Umzugsschäden Sinn macht
- Reinigung organisieren
- Mit Vermieterin klären, wie gründlich die Reinigung sein muss
- Ev. Putzinstitut beauftragen
- Offerten einholen
- Prüfen ob Putzinstitut Abnahmegarantie gibt
- Sondermüll und Sperrgut entsorgen
- Namensschilder für Briefkasten und Türe bei neuer Wohnung besorgen
Umzug melden
Abonnemente
Arbeitsstelle
- Für die Lohnbuchhaltung etc.
- Umzugstag eingeben
Ärztin
Bank: Allfälligen Dauerauftrag anpassen
Behörden
- Einwohnerkontrolle
- Allfällig AHV – Ausgleichskasse
- Kindergarten / Schule
- Kreiskommando
- Steuerverwaltung
- Strassenverkehrsamt
- Zivilschutzstelle
Inkassostelle für Radio- und Fernsehgebühren
Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerk
Krankenkasse: Ev. auch Anpassung Prämie
Post: Nachsendeauftrag erstellen
Telefon / Internet
Versicherungen:
- Allfällig Deckungssumme der Hausratversicherung anpassen bei Umzug in kleinere oder grössere Wohnung
- Allfällig Privathaftpflichtversicherung kündigen
Umzug
Wohnung übergeben
- Zählerstände notieren
- Abgabeprotokoll
- zusammen mit Vermieterin erstellen
- nur unterschreiben falls korrekt; allenfalls Vorbehalte schriftlich anbringen.
- Schlüssel, inklusive allfällige zusätzliche selbst angefertigte
- der Vermieterin übergeben und
- die Übergabe quittieren lassen.
Transport
- Bei Zügelschäden schriftliche Bestätigung verlangen
Wohnung übernehmen
- Zählerstände notieren
- Übernahmeprotokoll
- zusammen mit Vermieterin erstellen
- nur unterschreiben falls korrekt, allenfalls Vorbehalte oder Präzisierungen schriftlich anbringen
Beispiel: Bei der verfärbten Wand handelt es sich um eine normale Abnützung.
- Schlüssel
- von Vermieterin entgegennehmen
- sicher stellen, dass Vermieterin keinen Ersatzschlüssel gegen den Willen des Mieters hat.
Nach Umzug
Mängel
Neue Wohnung
- Vermieterin Mängel melden, die bei Übernahme unbemerkt blieben.
Bisherige Wohnung
- Im Abgabeprotokoll anerkannte Schäden:
- Rechnung der Vermieterin begleichen;
- darauf achten, dass Vermieterin nur Zeitwert in Rechnung stellt: Ist der beschädigte Gegenstand bereits amortisiert, kann die Vermieterin die Reparaturkosten nicht dem Mieter überwälzen;
- prüfen ob die Privathaftpflichtversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.
- Im Abgabeprotokoll nicht anerkannte Schäden:
- Mieter muss Kosten nur übernehmen, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar war
- darauf achten, dass Vermieterin nur Zeitwert in Rechnung stellt: Ist der beschädigte Gegenstand bereits amortisiert, kann die Vermieterin die Reparaturkosten nicht dem Mieter überwälzen.
- prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.
Mietzinsdepot
- Zurückfordern sobald
- Vermieterin festgestellt hat, dass keine Mietzinsrückstände oder noch offene Nebenkosten bestehen und keine Mängel zu beheben sind oder
- alle von der Vermieterin in Rechnung gestellten Beträge beglichen sind oder
- ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn Vermieterin keine Ansprüche gegenüber dem Mieter gemacht hat.
- Mietkautionsversicherung auflösen sobald
- Vermieterin festgestellt hat, dass keine Mietzinsrückstände oder noch offene Nebenkosten bestehen und keine Mängel zu beheben sind oder
- alle von der Vermieterin in Rechnung gestellten Beträge beglichen sind oder
- ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn Vermieterin keine Ansprüche gegenüber dem Mieter gemacht hat.
Achtung: Hat die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schäden an die Vermieterin ausgezahlt, wird die Versicherungsgesellschaft Rückgriff auf den Mieter nehmen.