Mietzins

Schlussabrechnung

Was darf die Vermieterin nach dem Auszug in Rechnung stellen?

Die Vermieterin darf dem Mieter in der Schlussrechnung zum einen die Kosten in Rechnung stellen, welche entstanden, weil sie vom Mieter zu verantwortende Schäden beheben musste. (Siehe auch: «Welche Schäden muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung bezahlen?»)

Zum anderen stellt die Vermieterin beim Auszug eine Schlussrechnung über die Nebenkosten.

Ist der Mieter mit der Schlussrechnung nicht einverstanden, kann er eine detaillierte Abrechnung bei der Vermieterin verlangen.

Wie lange hat die Vermieterin Zeit, eine Schlussabrechnung zu erstellen?

Hat die Vermieterin im Rückgabeprotokoll oder auf eine andere Weise Schäden festgehalten, für die der Mieter verantwortlich ist, hat die Vermieterin rund drei Monate Zeit für die Schlussabrechnung.

Die endgültige Nebenkostenabrechnung stellt die Vermieterin in der Regel am Ende der Abrechnungsperiode.

Aufgepasst: Nebenkosten verjähren erst fünf Jahre nach Auszug aus der Mietwohnung.

Was darf die Vermieterin von der Mietzinskaution abziehen?

Ohne das Einverständnis des Mieters darf die Vermieterin von der Mietzinskaution nichts abziehen.

Mit dem Einverständnis des Mieters kann die Vermieterin bei der Bank den Betrag über die von dem Mieter zu tragenden Kosten für die Behebung von Mängeln sowie über die noch hängigen Nebenkosten verlangen. Den allfälligen Rest der Mietzinskaution erhält der Mieter zurück.

Wie bekomme ich meine Mietzinskaution zurück?

Die Bank darf dem Mieter die Mietzinskaution zunächst nur mit der Zustimmung der Vermieterin herausgeben. Der Mieter und die Vermieterin müssen deshalb einen Antrag zur Auflösung des Sperrkontos unterschreiben und der Bank zuschicken.

Hat die Vermieterin innerhalb eines Jahres keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend gemacht, kann der Mieter auch ohne die Zustimmung der Vermieterin von der Bank die Auszahlung der Kaution inklusive allfälliger Zinsen verlangen.

Schliesslich muss die Bank die Mietzinskaution auch gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben.

Was passiert nach dem Auszug mit der Mietkautionsversicherung?

Bei einer Mietkautionsversicherung – die rechtlich gesehen eher eine Bürgschaft ist – richtet sich die Abwicklung nach den Versicherungsbedingungen. Namentlich kann die Versicherungsgesellschaft auch nach Mietende noch die Prämien einfordern, wenn sich der Mieter mit der Vermieterin über die noch zu leistenden Zahlungen uneinig ist. (Siehe auch: «Darf Vermieterin trotz Mietzinsgarantie auf Kautionszahlung bestehen?»)

Wie lange nach dem Auszug darf die Vermieterin Nebenkosten nachfordern?

Nach dem Auszug des Mieters hat die Vermieterin fünf Jahre Zeit, um die die Nebenkosten-Schlussabrechnung zu stellen.

Wie lange kann ich zu viel gezahlte Nebenkosten zurückfordern?

Hat die Vermieterin zu hohe Nebenkosten einkassiert, ist sie ungerechtfertigt bereichert. Damit muss der Mieter die zu viel bezahlten Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Kenntnis des zu hohen Betrages zurückfordern. In jedem Fall verjährt der Anspruch nach 10 Jahren seit seiner Entstehung.

Aufgepasst: Hat die ursprüngliche Vermieterin die Liegenschaft zwischenzeitlich verkauft, muss der Mieter seinen Anspruch gleichwohl ihr gegenüber geltend machen, da die neue Eigentümerin nicht ungerechtfertigt bereichert ist.

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