Nachbarrecht

Checkliste: Wegrecht

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Nachbarin ein Anrecht auf einen Notweg durch Ihr Grundstück hat.

Wann hat die Nachbarin einen Anspruch auf einen Notweg?

Ihre Nachbarin hat Anspruch auf einen Notweg, wenn ihr Grundstück keinen Anschluss ans öffentliche Verkehrsnetz hat oder ihre Wegverbindung dorthin ungenügend ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn sie den bestehenden Weg nicht mit einem Motorfahrzeug befahren kann.

Wann müssen Sie Ihrer Nachbarin einen Weg über Ihr Grundstück einräumen?

Hat Ihre Nachbarin Anspruch auf einen Notweg, müssen Sie ihr diesen unter folgenden beiden Voraussetzungen gewähren:

  • Hatte die Nachbarin früher eine Zugangsberechtigung auf Ihrem Grundstück, die unterdessen weggefallen ist? Dies ist etwa möglich durch eine Parzellierung, die Verlegung einer öffentlichen Strasse oder die Löschung einer Wegdienstbarkeit aus dem Grundbuch? Falls ja, müssen Sie ihr einen Notweg einräumen, um die frühere Zugangsberechtigung wieder herzustellen.
  • Gab es keine Zugangsberechtigung, aber ist der Weg über Ihr Grundstück am wenigsten schädlich? Dies ist namentlich dann der Fall, wenn die kürzeste Verbindung zwischen Grundstück der Nachbarin und öffentlicher Strasse über Ihr Grundstück führt.
  • Gibt es keine Zugangsberechtigung, aber der Weg über Ihr Grundstück ist am wenigsten schädlich, müssen Sie einen Notweg in folgenden Fällen gleichwohl nicht akzeptieren:
    • Der Notweg würde durch einen Graben, Park oder Bauland führen;
    • Die Beschaffenheit der Liegenschaften oder der Zugangswege spricht für einen Notweg über ein anderes Grundstück, etwa weil dieses flacher ist;
    • Ihre Parzelle ist bereits mit Notwegen anderer Nachbarn belastet.
  • Die kantonale Gesetzgebung sieht keine anderslautende Regelung für das Notwegrecht vor.

Welche Art Notweg muss ich gewähren?

Wenn die Voraussetzungen für einen Notweg erfüllt sind, müssen Sie Ihrer Nachbarin diesen einräumen. Sie können einen neuen Weg erstellen, einen bereits bestehenden Weg erweitern oder ihr ein Mitbenutzungsrecht an einem vorhandenen Privatweg gewähren.

Muss mich die Nachbarin für den Notweg entschädigen?

Ihre Nachbarin muss Sie für den Notweg finanziell entschädigen. Sie muss nicht nur die Kosten für die allfälligen Bauarbeiten übernehmen, sondern auch den Wertverlust ausgleichen, den Ihr Grundstück durch die Belastung mit dem Wegrecht erleidet.

Ist der Notweg nur gültig, wenn er im Grundbuch eingetragen ist?

Die Nachbarin hat grundsätzlich erst dann Anspruch auf den Notweg, wenn dieser auf einem öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag beruht und er im Grundbuch eingetragen ist.

Die Kantone können aber Ausnahmen für den Fall vorsehen, dass die Nachbarin einen Notweg braucht, um zu ihrer Baustelle zu gelangen. Hier gelten die Vorgaben des jeweiligen kantonalen Gesetzes.

Darf die Nachbarin verlangen, dass ich den Notweg verbreitere oder ergänze?

Die Nachbarin hat nur Anspruch auf einen Notweg. Funktioniert sie ihr Grundstück um und benötigt sie deswegen mehrere oder breitere Wege über Ihr Grundstück,, sind Sie hingegen nicht verpflichtet, ihr diese einzuräumen.


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