Wohneigentum
Checkliste: Kostenpflicht Offerte Handwerker
- 1. Hat der Handwerker, bevor er Ihnen die Offerte gemacht hat, gesagt oder geschrieben, dass er Ihnen die Kosten für die Offerte in Rechnung stellen wird?
- 2. Ist die Kostenpflicht einer Offerte in der betreffenden Branche üblich?
- 3. Sprengt der Aufwand des Handwerkers für die Offerte den Rahmen einer gewöhnlichen Angebotsabgabe?
- 4. Ist der geforderte Preis der Offerte gerechtfertigt?
Wenn ein Handwerker eine Offerte erstellt, ist dies nicht immer gratis. Mit vorliegender Checkliste zeigen wir Ihnen auf, wann Sie mit Kosten für die Offerte rechnen müssen, auch wenn Sie dem Leistungserbringer danach den Zuschlag für die Durchführung des Auftrags nicht gegeben haben.
1. Hat der Handwerker, bevor er Ihnen die Offerte gemacht hat, gesagt oder geschrieben, dass er Ihnen die Kosten für die Offerte in Rechnung stellen wird?
Falls nein, können Sie versuchen, die Bezahlung der Rechnung mit dem Hinweis abzulehnen, dass der Handwerker Sie nicht vorgängig informiert hat.
Aufgepasst: Je nach konkreten Umständen darf der Handwerker auch davon ausgehen, dass Sie stillschweigend mit der Kostenpflicht der Offerte einverstanden sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, verlangen Sie vom Handwerker vor dem Einholen der Offerte die schriftliche Bestätigung, dass die Offerte selbst gratis ist.
Falls der Handwerker Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Offerte gemacht hat, prüfen Sie in einem zweiten Schritt, ob es in der betreffenden Branche üblich ist, Kosten für die Offerte zu verlangen.
2. Ist die Kostenpflicht einer Offerte in der betreffenden Branche üblich?
Sie können vor der verbindlichen Offertanfrage entweder direkt beim Handwerker oder beim Berufsverband der betreffenden Branche nachfragen, ob die Offerten in der Branche grundsätzlich gratis sind oder nicht. Bei Gärtnern beispielsweise ist die Kostenpflicht von Offerten üblich, bei Elektrikern hingegen nicht.
Verlangt der Handwerker die Bezahlung seiner Offerte, wie es in seiner Branche üblich ist, prüfen Sie, ob der Betrag gerechtfertigt ist (Siehe Punkt 4). Verlangt der Handwerker die Bezahlung seiner Offerte, obwohl es in seiner Branche nicht üblich ist, prüfen Sie in einem dritten Schritt, ob der konkrete Aufwand die Kosten rechtfertigt.
3. Sprengt der Aufwand des Handwerkers für die Offerte den Rahmen einer gewöhnlichen Angebotsabgabe?
Ein übermässig grosser Aufwand kann etwa dann nötig sein, wenn ein Elektriker eine alte Anlage reparieren und nur mit zeitintensiven Abklärungen eine sinnvolle Offerte stellen kann oder wenn ein Zimmermann die Offerte nur in Zusammenarbeit mit einem Statiker erarbeiten kann. Falls Ihnen der Aufwand nicht übermässig gross scheint, fragen Sie bei einem Konkurrenzunternehmen nach einem Vergleichsangebot.
Falls der Aufwand tatsächlich übermässig gross ist, prüfen Sie, ob der geforderte Betrag gerechtfertigt ist.
4. Ist der geforderte Preis der Offerte gerechtfertigt?
In einem letzten Schritt prüfen Sie, ob der Handwerker einen fixen Preis für die Offerte in Rechnung stellen will oder ob er mit einem Kostendach arbeitet. Prüfen Sie weiter, ob der Handwerker die Forderung verrechnen wird, sollten Sie seine Offerte annehmen und ihm damit den endgültigen Auftrag geben.
Falls Ihnen der angekündigte Preis beziehungsweise das Kostendach als zu hoch scheint, fragen Sie bei einem Konkurrenzunternehmen nach einem Vergleichsangebot.
Aufgepasst: Der Betrag muss in jedem Fall verhältnismässig sein und darf die Vergütung der effektiven Arbeitszeit des Handwerkers für die Erstellung der Offerte nicht übersteigen. Scheint Ihnen der Betrag im Nachhinein als zu hoch, verlangen Sie die Auflistung der gemachten Arbeiten.