Familie

Ab wann darf mein Sohn alleine ins Kino?

Die Kantone wenden die Altersempfehlungen für Kinofilme nicht einheitlich an. Ein neues Gesetz wird hier Vorgaben zu einer einheitlichen Jugendschutzregelung machen sowie Zutrittskontrollen vorschreiben.

Aktuell regelt eine interkantonale Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film die Grundzüge einer Alterskontrolle beim Zutritt zu Kinosälen. Die konkrete Umsetzung variiert jedoch von Kanton zu Kanton. National- und Ständerat haben nun im Herbst 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Dieses wird verbindliche Vorgaben zu der Altersklassifizierung und deren Durchsetzung machen, das Datum des Inkrafttretens ist jedoch noch nicht bekannt. (Siehe auch: «Gibt es für das Theater Altersbeschränkungen?»)

Altersbeschränkung bei Kinos variiert je nach Kanton

Die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film gibt Altersempfehlungen für Filme ab. Gemäss der interkantonalen Vereinbarung dürfen sich Kinder und Jugendliche auch Filme im Kino anschauen, die für ihr Alter noch nicht empfohlen sind. Bedingung ist, dass eine Person mit elterlicher Sorge sie begleitet. Zudem darf die Abweichung maximal zwei Jahre betragen.

Zwar sollten diese Vorgaben gemäss der Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film gesamtschweizerisch gelten. Die meisten Kantone haben diese Vereinbarung jedoch nicht in einem Gesetz verankert. Ob die Kinobetreiberin die Filme tatsächlich mit der Altersempfehlung kennzeichnet, nach welchen Kriterien dies erfolgt und ob sie eine Zutrittskontrolle macht, ist denn auch von Kanton zu Kanton verschieden.

Neues Jugendschutzgesetz verabschiedet

Das neue, noch nicht in Kraft getretene Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele soll Minderjährige vor Filmen und Videospielen schützen, «die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden».

Es sieht vor, dass die Branchenorganisationen verbindliche Jugendschutzregelungen mit einem Altersklassifizierungssystem erlassen sowie namentlich die Kinos Alterskontrollen durchführen müssen. Hat die minderjährige Person nicht das erforderliche Mindestalter, so wird ihr das Kino den Zugang zum Film verweigern müssen. Begleitet eine volljährige und mindestens zehn Jahre ältere Person jedoch das Kind oder den Jugendlichen, wird ihr die Kinobetreiberin den Zugang erlauben dürfen, sofern der Film nicht erst für volljährige Personen freigegeben ist.

Siehe auch: «Muss ich meine 15-jährige Tochter ans Openair Festival begleiten?»