Arbeiten
Arbeitsweg mit Velo: Muss der Chef eine Dusche zur Verfügung stellen?
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Waschgelegenheit, aber in aller Regel nicht auf eine Dusche. Vielmehr liegt es in seiner Verantwortung, angemessen gepflegt am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes vorgeschrieben sind Waschanlagen, genauer «zweckmässige Waschgelegenheiten, in der Regel mit kaltem und warmem Wasser, und geeignete Reinigungsmittel». Führt die Arbeit selbst nicht zu grossen Verschmutzungen und bestehen keine besonderen Anforderungen an den Gesundheitsschutz, ist warmes Wasser nicht zwingend. Nur wenn die «Arbeit eine erhebliche Beschmutzung oder Verunreinigung» mit sich bringt oder die «Arbeitnehmer grosser Hitze ausgesetzt» sind, muss die Arbeitgeberin Duschen zur Verfügung stellen.
Ist dies nicht der Fall, kann die Arbeitgeberin vom Arbeitnehmer im Rahmen ihres Weisungsrechts verlangen, dass er selbst dafür sorgt, gepflegt am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ist er wegen des auf dem Velo absolvierten Arbeitswegs verschwitzt, ist es ihm überlassen, wie und wo er sich wieder frisch macht.
Aktualisiert am 28. Juni 2023