Unterwegs
Auslandreisen im Konkubinat: Welche Dokumente braucht unser Kind?
Ein Kind braucht zum einen eigene Reisedokumente und zum anderen den Beleg, dass die begleitende Person mit ihm das Land verlassen darf.
Die Reisebestimmungen des Ziellandes regeln, ob eine einreisewillige Person nur eine Identitätskarte, einen Reisepass oder zusätzlich ein Visum benötigt. Bei Kindern ist zudem der Nachweis erforderlich, dass die mitreisenden Personen das Recht haben, mit dem Kind die Landesgrenze zu übertreten. (Siehe auch: «Welche Dokumente brauche ich bei der Ausreise mit dem Adoptivsohn?»)
Kind benötigt eigene Ausweisdokumente
Seit 2002 ist es nicht mehr möglich, ein Kind im eigenen Pass mit einem «Kindereintrag» aufzunehmen. Ein Kind benötigt deswegen unabhängig von seinem Alter immer ein eigenes Ausweisdokument für Auslandreisen.
Amtliche Ergänzung belegt Sorgeberechtigung
Sorgeberechtigte Eltern können eine amtliche Ergänzung im Reisepass des Kindes aufnehmen lassen. Diese gibt Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.
Aufgepasst: Nicht alle Staaten akzeptieren diese Ergänzung als Nachweis. Je nach Reiseland gelten zusätzliche Vorschriften. Die Regelungen der beliebtesten Reiseländer haben wir hier zusammengestellt.
Reisevollmacht erlaubt Ausreise ohne sorgeberechtigten Elternteil
Während die amtliche Ergänzung das Sorgerecht belegt, sagt sie noch nichts darüber aus, ob ein Elternteil alleine mit dem Kind ausreisen darf. Hat der Einreisestaat das Haager Übereinkommen gegen Kindesentführung unterzeichnet, muss er prüfen, ob eine erwachsene Person mit der minderjährigen Person einreisen darf. Hat der Einreisestaat das Übereinkommen nicht unterzeichnet, kann er dies aufgrund seiner nationalen Vorschriften ebenfalls prüfen.
Eine Vollmacht ist dann sinnvoll, wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil oder eine Drittperson mit dem Kind ausreist. Die erforderliche Vollmacht ist hier verfügbar.
Aktualisiert am 26. September 2024