Behörden
Brauche ich für die Ladestation eine Baubewilligung?
Das kommt darauf an, ob Sie die Ladestation auf Privat- oder öffentlichem Grund errichten wollen. Zusätzliche Bewilligungen sind nötig, wenn Sie die Ladestation gewerblich betreiben werden.
Für eine private Ladestation im Eigenheim benötigen Sie keine Bewilligungen, solange die Wallbox den Sicherheitsanforderungen (vgl. Gesundheit) genügt. Komplizierter wird die Installation einer Wallbox in einer Mietwohnung oder im Stockwerkeigentum (vgl. Wohnen), zudem ist die Installation auf öffentlichem Grund komplexer und schliesslich müssen Sie bei der gewerblichen Nutzung weitere Hürden nehmen.
Ladestation auf Privateigentum zum privaten Gebrauch
Möchten Sie als Mieter oder als Stockwerkeigentümerin eine Wallbox zum Eigengebrauch installieren, benötigen Sie in der Regel das Einverständnis der Vermieterin oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft (vgl. Wohnen), nicht aber der Baubehörde. Als Eigenheimbesitzer können Sie eine Ladestation zum Privatgebrauch einrichten lassen, ohne auf das Einverständnis etwa von Ihren Nachbarn angewiesen zu sein.
Ladestation zum gewerblichen Gebrauch
Planen Sie eine gewerbliche Ladestation, benötigen Sie zusätzliche Bewilligungen beziehungsweise das Einverständnis weiterer Personen und Behörden. Welche Vorschriften anwendbar sind, hängt im Detail von dem Standortkanton oder –gemeinde ab, weswegen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde erkundigen, welche Behörde in Ihrem Fall für welche Bewilligungen zuständig ist.
Diese zusätzlichen Bewilligungspflichten gilt es auch zu beachten, wenn Sie die gewerbliche Ladestation auf Ihrem Privatgrundstück planen. Sind Sie nicht Eigentümerin des Grundstücks, müssen Sie sich zudem als erstes mit der Eigentümerin einigen. Ist die Eigentümerin ein Gemeinwesen, brauchen Sie von ihr in der Regel eine Baubewilligung.
Fachkundige Person muss Ladestation installieren
In jedem Fall, egal ob Sie die Wallbox privat oder gewerblich brauchen, müssen Sie sicher stellen, dass eine «fachkundige Person» die elektrische Installation der Ladestation vornimmt. Die Montage der Wallbox via Steckerverbindung hingegen kann auch durch eine nicht fachkundige Person erfolgen.
Stromversorgerin muss Wallbox nicht bewilligen
Keine Bewilligung benötigen Sie übrigens von der Stromversorgerin. Wie der Bundesrat in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses ausführte, dürfen Sie als Ladestationsbetreiberin den bezogenen Strom «grundsätzlich frei verwenden.»
Allerdings verlangen einige Stromversorgerinnen ein «Technisches Anschlussgesuch» (TAG), also eine vorgängige Meldung, dass Sie eine Ladestation installieren möchten. Dies namentlich, damit die Stromversorgerin eine Überlastung des Verteilnetzes verhindern kann. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Stromversorgerin oder Ihrem Elektroinstallateur.