Behörden
Brauche ich für die Ladestation eine Baubewilligung?

Je nach Art der Ladestation – auf privatem oder öffentlichem Grund, privat oder gewerblich – gelten unterschiedliche Bewilligungs- und Meldepflichten.
Wer eine private Ladestation auf Privatgrund installieren will, benötigt in aller Regel keine Baubewilligung. Eine gewerblich genutzte Ladestation hingegen ist in aller Regel bewilligungs- oder zumindest meldepflichtig, dies unabhängig davon, ob sie auf privatem oder öffentlichem Grund stehen. Für sämtliche Ladestationen gilt zudem, dass sie von einer fachkundigen Person installiert werden müssen. Ebenfalls unabhängig von den Eigentumsverhältnissen gilt, dass die Stromversorgerin keine Bewilligung erteilen muss oder kann.
Private Ladestationen zum privaten Gebrauch bewilligungsfrei
Eine Eigentümerin einer Liegenschaft benötigt keine Baubewilligung für die Installation einer Wallbox, sofern die Parkfelder bereits vorhanden sind. Punktuell können Meldepflichten bestehen, zudem können überdimensionale Ladestationen gleichwohl bewilligungspflichtig sein. Will die Eigentümerin jedoch neue Parkplätze mit einer Ladestation einrichten, sind diese bewilligungspflichtig.
Aktuell ist im Stockwerkeigentum in der Regel vor dem Einbau der Wallbox zudem das Einverständnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig (Siehe: «Müssen alle Stockwerkeigentümerinnen einer Wallbox zustimmen?»), ebenso muss ein Mieter vorgängig die Genehmigung der Vermieterin einholen. Der Nationalrat hat allerdings einer Motion, welche die Sicherstellung des Zugangs zu Ladestationen im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum verlangt, zugestimmt. Das Geschäft ist aktuell im Ständerat hängig.
Bewilligungspflicht für gewerbliche Ladestationen
Wer eine gewerbliche Ladestation plant, benötigt in aller Regel eine Baubewilligung beziehungsweise das Einverständnis weiterer Personen und Behörden. Welche Vorschriften anwendbar sind, hängt im Detail von dem Standortkanton oder –gemeinde ab.
Fachkundige Person muss Ladestation installieren
Unabhängig davon, auf welchem Grundstück sich die Ladestation befinden soll, muss die Eigentümerin der Ladestation die korrekte Installation gewährleisten. Sie muss namentlich sicherstellen, dass eine «fachkundige Person» die elektrische Installation der Ladestation vornimmt. Die Montage der Wallbox via Steckerverbindung hingegen kann auch durch eine nicht fachkundige Person erfolgen.
Stromversorgerin muss Wallbox nicht bewilligen
Die Stromversorgerin muss die Wallbox nicht bewilligen. Keine Bewilligung benötigen Sie übrigens von der Stromversorgerin. Wie der Bundesrat in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses ausführte, dürfen eine Ladestationsbetreiberin den bezogenen Strom «grundsätzlich frei verwenden».
Allerdings verlangen einige Stromversorgerinnen ein «Technisches Anschlussgesuch» (TAG), also eine vorgängige Meldung, dass die Installation einer Ladestation geplant ist. Dies namentlich, damit die Stromversorgerin eine Überlastung des Verteilnetzes verhindern kann. Weitere Informationen erhalten interessierte Personen direkt von der Stromversorgerin oder dem Elektroinstallateur.
Aktualisiert am 13. März 2025