Gesundheit

Darf die Ärztin ein Rezept per Post zustellen?

Während der Versandhandel mit Medikamenten grundsätzlich verboten ist, darf die Ärztin ein Rezept per Post schicken.

Ein Rezept beziehungsweise eine «Verschreibung» ist ein «protokollierter Entscheid» einer Ärztin oder einer anderen Medizinalperson, welcher dem Patienten den Bezug etwa eines Medikaments ermöglicht. Stellt die Ärztin das Rezept in Papierform aus, muss sie es eigenhändig unterschreiben. Wie sie das Arztrezept dann dem Patienten zustellt, ist ihr überlassen: Sie kann es direkt ihm übergeben, oder eben auch einer Apotheke oder dem Patienten direkt per Post zustellen. (Siehe auch: «Darf ich Medikamente online im Ausland bestellen?»)

Bei einem Arztrezept in elektronischer Form ist zum einen eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Möglich ist aber auch eine Form der Übermittlung, die «in Bezug auf Authentizität, Datenintegrität und Vertraulichkeit» die Anforderungen an die Sicherheit in vergleichbarer Weise erfüllt. (Siehe auch: «Muss ich ein elektronisches Patientendossier haben?»)