Gesundheit

Darf die Krankenkasse auf meinen Fitnesstracker zugreifen?

Eine Krankenzusatzversicherung darf eine allfällige Prämienreduktion davon abhängig machen, ob sich der Kunde gesundheitsbewusst verhält. Die via ein Fitnesstracker gesammelten Daten sind besonders schützenswert, womit für deren Erhebung und Sammlung erhöhte Anforderungen gelten.

Anders als in der Grundversicherung darf die Krankenkasse in der Zusatzversicherung mit einem Bonus-Malus-System arbeiten und dazu auch Gesundheitsdaten erheben. Da es sich dabei aber um besonders schützenswerte Personendaten handelt, muss die Versicherung hier zusätzlich zu den allgemeinen Grundsätzen spezifische Regeln einhalten. (Siehe auch: «Gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt, wenn ich Sport treibe?»)

Kunde muss in die Nutzung eines Fitnesstrackers einwilligen

Ein Fitnesstracker erhebt neben den Bewegungsdaten Gesundheitsdaten wie den Body Mass Index oder die Herzfrequenz. Nutzt die Versicherung diese, um über einen allfälligen Prämienrabatt zu entscheiden, muss der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung geben. Diese ist nur dann gültig, wenn er weiss, wofür er sie gibt: Die Krankenkasse muss ihn also vorgängig darüber informieren, welche Daten sie wie verarbeitet.

Keine Weitergabe von Gesundheitsdaten

Die Krankenkasse darf die Gesundheitsdaten nicht an Dritte weitergeben. Namentlich muss sie sicher stellen, dass nicht andere Versicherungen Zugang zu den erhobenen Gesundheitsdaten haben. (Siehe auch: «Muss ich ein elektronisches Patientendossier haben?»)