Behörden
Darf die Nachbarin gegen meinen Willen meine Katze füttern?
Nein. Auch wenn ein Tier keine Sache ist, so ist Ihre Katze doch in Ihrem Eigentum und Sie bestimmen, wer ihr was füttern darf. Ihre Nachbarin darf Ihre Katze also nur verpflegen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Vor allem wenn Ihr Büsi nur ab und zu bei Ihrer Nachbarin speist, ist es wie so oft sinnvoll, erst das Gespräch zu suchen. Ist Ihre Katze auf Spezialnahrung angewiesen, können Sie hier einfliessen lassen, dass die Nachbarin schadenersatzpflichtig wird, sollten Ihnen wegen der unsachgemässen Fütterung Tierarztkosten entstehen.
Meldepflicht
Unschön ist es, wenn die Nachbarin Ihre Katze so regelmässig füttert, dass diese gleich bei ihr einzieht. Ihre Nachbarin muss sie darüber informieren, damit Sie Ihre Katze wieder nachhause nehmen können. Es nützt der Nachbarin in diesem Fall auch nicht viel, wenn sie glaubhaft behauptet, sie hätte gedacht, das Büsi sei herrenlos: In diesem Fall hätte sie das Tier bei der vom Kanton bezeichneten Stelle melden müssen. Kann diese innerhalb von zwei Monaten nach der Meldung nicht feststellen, wem die Katze gehört, geht das Tier in das Eigentum der Finderin über.
Strafbare Aneignung
Ungemütlicher kann es für Ihre Nachbarin werden, wenn sie Ihre Katze regelmässig bewusst gefüttert hat, um sich das Tier anzueignen. Dies ist strafbar. Handelt es sich nicht um eine preisgekrönte Rassekatze, sondern um eine gewöhnliche Hauskatze von geringem finanziellen Wert, muss Ihre Nachbarin jedoch nur mit einer Busse rechnen und auch das nur, wenn Sie einen Strafantrag stellen.