Behörden

Darf die Nachbarin gegen meinen Willen meine Katze füttern?

Die Eigentümerin der Katze bestimmt, wer das Tier füttern darf. Füttert eine Nachbarin die Katze regelmässig, muss sie dies der Eigentümerin melden.

Ein Tier ist zwar keine Sache, gleichwohl gelten eigentumsrechtlich die gleichen Regelungen wie für Sachen. Damit darf die Eigentümerin entscheiden, wer der Katze was füttern darf. Hingegen gilt bei «verlorenen» Tieren eine Spezialregelung: Hier muss der Finder die Eigentümerin informieren. Eine blosse Meldung genügt dann nicht, wenn die Nachbarin die Katze bewusst füttert, damit diese bei ihr einzieht: Hier macht sich die Nachbarin der Aneignung strafbar.

Eigentümerin bestimmt über Katze

Seit dem 1. April 2003 gelten Tiere nicht mehr als Sachen. Soweit jedoch «für Tiere keine besonderen Regeln bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften».

Eigentumsrechtlich gibt es für Tiere keine besonderen Regeln. Damit darf die Eigentümerin der Katze es der Nachbarin verbieten, ihr Tier zu füttern. In der Praxis ist es sicherlich sinnvoll, erst das Gespräch zu suchen. Ist die Katze auf Spezialnahrung angewiesen, kann die Eigentümerin dies in das Gespräch einfliessen lassen. Denn hier wird die Nachbarin schadenersatzpflichtig, sollten der Eigentümerin wegen der unsachgemässen Fütterung Tierarztkosten entstehen.

Finderin muss Eigentümerin über Findelkatze informieren

Ist die Katze regelmässig bei der Nachbarin, muss diese die Eigentümerin darüber informieren. Weiss die Nachbarin nicht, wem das Tier gehört, muss sie das Tier bei der vom Kanton bezeichneten Stelle melden. Kann diese innerhalb von zwei Monaten nach der Meldung nicht feststellen, wem die Katze gehört, geht das Tier in das Eigentum der Finderin über.

Aneignung eines Tiers ist strafbar

Hat die Nachbarin die fremde Katze bewusst regelmässig gefüttert, um sich das Tier anzueignen, hat sie sich strafbar gemacht. Handelt es sich nicht um eine preisgekrönte Rassekatze, sondern um eine gewöhnliche Hauskatze von geringem finanziellen Wert, muss die Nachbarin jedoch nur mit einer Busse rechnen und auch das nur, wenn die Eigentümerin einen Strafantrag stellt.

Aktualisiert am 27. Februar 2025