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Darf die Nanny während ihrer Arbeitszeit Bilder auf Instagram posten?

Das Posten von Bildern gehört meist nicht zum Tätigkeitsbereich der Nanny. Postet sie Bilder der Kinder, müssen die Eltern damit einverstanden sein.
Eine Nanny muss während ihrer Arbeitszeit Arbeit leisten. Sie muss also die Kinder betreuen und darf namentlich ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen. Gleichwohl muss die Arbeitgeberin die Persönlichkeitsrechte der Nanny wahren und darf sie und ihre allfällige Internetnutzung grundsätzlich nicht systematisch überwachen. Generell verbieten dürfen Eltern der Nanny jedoch, Bilder ihrer Kinder zu posten. (Siehe auch: «Dürfen die Grosseltern Bilder ihrer Enkelkinder posten?»)
Posting-Verbot während Arbeitszeit grundsätzlich zulässig
Die Arbeitgeberin darf der Nanny Vorgaben machen, wie sie ihre Arbeit zu verrichten hat. Sie kann dabei auch Vorgaben machen, ob und wie sie während der Arbeit Social Media nutzen darf. Allerdings darf die Arbeitgeberin die Social-Media-Nutzung der Nanny grundsätzlich nicht systematisch kontrollieren. Eine Ausnahme ist da denkbar, wo der Aufenthaltsort der Kinder aus Sicherheitsgründen geheim bleiben muss. (Siehe auch: «Darf ich während der Arbeitszeit im Internet privat etwas kaufen?»)
Posten von Kinderfotos immer problematisch
Postet die Nanny Fotos der betreuten Kinder in den Social Media, ist dies ohne Einwilligung der Eltern unzulässig. Selbst mit Einwilligung der Eltern können Posts problematisch sein. (Siehe auch: «Dürfen Eltern Bilder ihrer Kinder im Internet posten?»)
Sind die Kinder bereits urteilsfähig, dürfen sie grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob die Nanny Bilder von ihnen posten darf. Als Faustregel gilt, dass Kinder ab ungefähr 14 Jahren einschätzen können, was das Posten eines Bildes in den Social Media bedeutet.
Aktualisiert am 27. Dezember 2024