Konsum & Internet
Darf die Nanny während ihrer Arbeitszeit Bilder auf Instagram posten?
Grundsätzlich nein. Während ihrer Arbeitszeit muss die Nanny arbeiten, wozu das Posten von Bildern nicht gehört. Bilder Ihrer Kinder darf sie zudem generell nicht ohne Ihr Einverständnis posten.
Die Regeln finden ihre Schranken in den Persönlichkeitsrechten Ihrer Nanny. Namentlich dürfen Sie die Internet- und Social-Media-Nutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht systematisch verbieten.
Posting-Verbot während Arbeitszeit
Ihre Nanny muss während ihrer Arbeitszeit Ihre Kinder betreuen und darf namentlich ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen. Wenn sie allerdings etwa während des Mittagsschlafs Ihrer Kinder ausnahmsweise und im beschränkten Umfang in den Social Media aktiv ist, ist das grundsätzlich zulässig. Sie dürfen die Nutzung der Social Media durch Ihre Nanny grundsätzlich auch nicht systematisch kontrollieren, da dies als unzulässige Kontrolle des Verhaltens Ihrer Arbeitnehmerin gilt.
Ein generelles Verbot und eine entsprechende systematische Kontrolle sind nur ausnahmsweise zulässig. Denkbar wäre dies beispielsweise, wenn der Aufenthaltsort Ihrer Kinder aus Sicherheitsgründen geheim bleiben muss.
Posten von Kinderfotos
Postet Ihre Nanny Fotos ihrer Kinder in den Social Media, ist dies ohne Einwilligung unzulässig. Sind Ihre Kinder noch nicht urteilsfähig, müssen Sie als sorgeberechtigte Eltern die Einwilligung dazu geben. Zur Frage, ab wann Kinder selber fähig sind zu entscheiden, ob ein Bild von ihnen gepostet werden soll oder nicht, gibt es soweit ersichtlich noch keine Rechtsprechung. Als Faustregel gilt, dass Kinder ab ungefähr 14 Jahren einschätzen können, was das Posten eines Bildes in den Social Media bedeutet.