Konsum & Internet
Darf die öffentliche Ladestation eine «Roaming-Gebühr» verlangen?
Ja. Die Anbieterin kann ihren Tarif je nach Kunde anpassen, muss dabei aber den Gesamtpreis transparent angeben.
Die Anbieterin einer Ladestation kann selbst entscheiden, zu welchem Preis sie den Strom und die Ladedienstleistung anbietet. Sie muss dabei aber transparent informieren und hat sich an die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung zu halten.
Ladestationsbetreiberin kann den Preis selbst bestimmen
Als das Parlament das Stromversorgungsgesetz verabschiedet hat, waren öffentliche Ladestationen noch kein Thema. Die Ladestationsbetreiberinnen passen deswegen nirgends so richtig hinein.
Wie der Bundesrat in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss schrieb, «erscheint der Ladestationsbetreiber […] am ehesten als Endverbraucher, da seine Tätigkeit über das blosse Weiterverkaufen der Elektrizität hinausgeht.» Die Betreiberin der Ladestation darf so auch den Preis für den Strom und ihre Dienstleistung frei bestimmen, das Stromversorgungsgesetz sieht hier keine Tarif- und Abrechnungsvorschriften vor.
Betreiberin einer Ladestation ist zur Transparenz verpflichtet
Die Betreiberin einer Ladestation muss über ihre Preise so informieren, dass sie mit den Tarifen anderer Betreiberinnen vergleichbar sind und die Kunden nicht in die Irre geführt werden. So muss die Betreiberin zunächst den Grundpreis in Schweizer Franken pro kWh / Stunden / Minuten angeben. Öffentliche Abgaben wie die Mehrwertsteuer müssen in diesem Grundpreis enthalten sein.
Die Betreiberin muss im Detail angeben, für welche Leistung sie was berechnet. So muss sie namentlich deklarieren, wenn bestimmte Preise nur für Inhaberinnen eines Abonnements der entsprechenden Betreiberin gelten und sie für externe Kunden Zusatzkosten verlangt. Sie hat die Preise dort bekanntzugeben, wo der Ladevorgang ausgelöst wird: auf dem Display der Ladestation oder des Handys des Kunden.
Weitere Informationen darüber, wie, wann und wo die Betreiberin den Ladepreis angeben muss, finden Sie in der Broschüre «Preisbekanntgabe bei Elektro-Ladestationen» des seco.