Konsum & Internet
Darf die Veranstalterin ein Bild von mir am Open-Air online stellen?
Wer ein Open-Air besucht, gibt damit nicht das Recht am eigenen Bild auf. Die porträtierte Person muss einer Veröffentlichung ihrer Aufnahme zustimmen.
Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Schutzes der Persönlichkeit. Die abgebildete Person darf entscheiden, ob und wer ihr Foto wann und wo veröffentlichen darf. Wer als Privatperson an einem öffentlichen Anlass wie einem Festival teilnimmt, willigt zwar generell ein, fotografiert zu werden. Diese stillschweigende Einwilligung gilt jedoch nur dann, wenn die porträtierte Person in der Masse untergeht.
Sobald der Festivalbesucher auf dem Bild jedoch eindeutig erkennbar ist, tut die Fotografin gut daran, das Bild nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung zu veröffentlichen. Noch strengere Anforderungen gelten, wenn die Foto die Person unvorteilhaft erscheinen lässt, etwa, weil sie offensichtlich betrunken ist. Schliesslich kann auch nur eine urteilsfähige Person die Einwilligung zur Veröffentlichung geben, bei einem Kind ist so zur Sicherheit das ok der Eltern einzuholen. (Siehe auch: «Dürfen Eltern Bilder ihrer Kinder im Internet posten?»)
Aktualisiert am 13. April 2023