Konsum & Internet

Darf ein Online-Shop sich weigern, mir bezahlte Ware zu liefern?

Eine Online-Händlerin ist wie jede andere Händlerin an das Obligationenrecht gebunden und muss die bezahlte Ware liefern. Hat der Konsument einen Online-Bezahldienst genutzt, erhält er allenfalls via diesen sein Geld zurück.

Liefert eine Online – Händlerin trotz Bezahlung nicht, muss der Käufer sie grundsätzlich mahnen und eine Nachfrist setzen, nützt auch das nichts, kann er vom Kauf zurücktreten. Dies gilt, sofern die Händlerin in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes regelt. Wer trotz allem Nachfragen die bezahlte Ware nicht erhält, kann die Händlerin betreiben. Eine weitere Option besteht darin, das Geld über einen allfällig genutzten Online-Bezahldienst zurückzufordern.

Online-Händlerin ist an Kaufvertrag gebunden

Hat der Kunde Ware online bestellt und per Vorauskasse bezahlt, erhält er sie aber nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, muss er den Online-Shop grundsätzlich mahnen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. «Angemessen» dauert je nach gekaufter Ware unterschiedlich lange. Erfüllt der Online-Shop auch innert der Nachfrist nicht, kann der Kunde zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern und Schadenersatz verlangen.

Meist regeln die Online-Shops jedoch die Käuferrechte in ihren AGB abweichend von den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde muss den AGB beim Kauf in aller Regel zustimmen, womit diese für ihn verbindlich sind. (Siehe auch: «Sind die Rabatte der Onlinehändlerin verbindlich?»)

Kunde kann Online-Händlerin betreiben

Erhält der Kunde weder die Ware noch sein Geld zurück, kann er die Händlerin betreiben. Nach einer Mahnung kann er das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Geschäftssitz des Unternehmens einreichen. Bezahlt der Shop auch dann noch nicht, kann der Kunde die Pfändung beziehungsweise das Konkursverfahren weiterziehen, wobei sich dies in der Regel nur bei grösseren Beträgen auch tatsächlich lohnt. (Siehe auch: «Was mache ich, wenn das bestellte teure Geschenk nicht ankommt?»)

Online-Bezahldienste

Hat der Kunde über PayPal, ClickandBuy oder einen anderen vergleichbaren Online-Bezahldienst bezahlt, kann er allenfalls die Vorauszahlung über diesen Dienst zurückfordern. Ob er damit erfolgreich ist, hängt wiederum von den AGB ab, allerdings hier von den AGB des Onlinedienstes.

Aktualisiert am 30. März 2023