Konsum & Internet
Darf ein Unternehmen Kommentare auf seiner Social Media Site löschen?
Ein Unternehmen darf Kommentare auf seiner Social Media Site grundsätzlich löschen. Es darf dabei aber nicht unlauter handeln. Es muss zudem die Persönlichkeitsrechte Dritter sowie strafrechtliche Normen beachten.
Das Wettbewerbsgesetz verbietet unlauteres Handeln. Unlauter handelt unter anderem, wer über sein Unternehmen unrichtige Angaben macht oder eben solche durch die zielgerichtete Moderation auf Social Media Profilen vermittelt. Online – Kommentare können weiter persönlichkeitsverletzend sein und die verletzte Person kann, unabhängig von der Autorenschaft, gegen das Unternehmen klagen. Strafrechtlich hingegen ist ein Unternehmen nur in Ausnahmefällen für die Kommentare auf seinen Social Media Sites verantwortlich.
Unrichtige Angaben auch auf Social Media unzulässig
Wer als Unternehmen systematisch alle negativen Kommentare löscht und die positiven Kommentare stehen lässt, handelt unlauter. Ebenfalls unlauter handelt, wer auf seiner Unternehmensseite unter einem gefälschten Profil positive Kommentare hinterlässt und so ein falsches Bild seines Unternehmens vermittelt. Insbesondere ein Konkurrenzunternehmen kann hier zivil- oder strafrechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.
Unternehmen für persönlichkeitsverletzende Posts verantwortlich
Ein kommerzielles Unternehmen ist grundsätzlich für alle Beiträge auf seinen eigenen Social-Media Kanälen verantwortlich: Wer sich beispielsweise durch einen Beitrag in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, ist weitgehend frei in der Wahl, wen er dafür zur Rechenschaft ziehen will. Wie das Bundesgericht entschieden hat, gilt diese Regelung auch im Internet. Unterlässt so ein Unternehmen die Löschung eines persönlichkeitsverletzenden Beitrags einer Drittperson auf dem Social Media Kanal des Unternehmens, kann die verletzte Person auch gegen das Unternehmen klagen.
Für strafbare Posts ist in der Regel nur Urheber verantwortlich
Für strafrechtlich relevante Beiträge sind in erster Linie deren Urheber verantwortlich. Wer ein Social-Media Profil betreibt, ist nicht verpflichtet, die Kommentare ständig und lückenlos zu überwachen. (Siehe «Muss ich die Kommentare auf meiner Facebook-Site moderieren?»)
Auf der sichersten Seite ist das Unternehmen natürlich, wenn es die Beiträge vor der Veröffentlichung moderiert. Dies ist nicht immer realistisch, weswegen in zweiter Linie Filterprogramme sowie eine regelmässige Kontrolle zu empfehlen sind.
Aktualisiert am 13. April 2023