Behörden
Darf eine öffentliche Schule nur Mädchen aufnehmen?

Eine öffentliche Schule darf keine Knaben ausschliessen. Nur wenn sie sich auf einzelne Fächer beschränkt, ist eine Geschlechtertrennung zulässig.
Die Bundesverfassung verankert das Gebot der Rechtsgleichheit. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Eine öffentliche Schule nimmt staatliche Aufgaben wahr und darf deswegen keine Menschen diskriminieren, namentlich nicht wegen ihres Geschlechts. Das Bundesgericht hat so ein kantonales Urteil aufgehoben, welches eine reine Mädchensekundarschule als verfassungskonform qualifizierte. Einzig bei einzelnen Fächern könne es zulässig sein, einen geschlechtergetrennten Unterricht anzubieten. (Siehe auch: «Darf eine Schule Mädchen und Jungen unterschiedlich bewerten?»)