Behörden
Darf eine Schule Mädchen und Jungen unterschiedlich bewerten?
Bei der Bewertung der Leistungen darf eine Schule für Mädchen keinen anderen Massstab anlegen als für Jungen.
Das verfassungsrechtliche Rechtsgleichheitsgebot verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Das Gesetz hat für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Eine Regelung kann auch versteckt diskriminierend sein. Dies ist laut Bundesgericht dann der Fall, wenn sie «in ihrem tatsächlichen Auswirkungen Angehörigen einer solchen Gruppe besonders benachteiligt, ohne dass dies sachlich begründet wäre». Wie das Bundesgericht in einem weiteren Fall schreibt, sind aber die Entwicklungsvorsprünge von jugendlichen Mädchen im Vergleich zu Jungen keine Rechtfertigung dafür, Mädchen strenger zu bewerten.
In diesem Sinne kommt auch ein Vater vor dem Zürcher Verwaltungsgericht nicht durch, als er die gymnasiale Ausbildung als diskriminierend anprangert. Er argumentiert, dass typische Eigenschaften von Jungen wie etwa «Aktivitätsdrang, Risikobereitschaft, Spontanität, Mannschaftssinn» in der gymnasialen Ausbildung nicht zählten, weswegen sie benachteiligt seien. Das Gericht sieht darin allerdings keine verfassungswidrige Diskriminierung: «Damit stellt der Beschwerdeführer primär auf Attribute ab, welche sich einem Geschlecht nur im Durchschnitt zuschreiben lassen, und bedient sich Geschlechterstereotypen.» Diese jedoch seien nicht geeignet, eine unterschiedliche Bewertung zu rechtfertigen, da sie eine Gleichbehandlung nicht absolut ausschlössen.
Aktualisiert am 28. Juli 2023