Unterwegs
Darf ich als Mann auf einem Frauenparkplatz parken?
Wer als Mann auf einem Frauenparkplatz parkt, riskiert keine Busse. Allerdings kann eine private Parkplatzeigentümerin eine Umtriebsentschädigung verlangen.
Das Bundesrecht regelt Frauenparkplätze nicht, weswegen die zuständige Behörde auch keine Ordnungsbusse verhängen darf, wenn ein Mann einen Frauenparkplatz besetzt. Kanton oder Gemeinde könnten die unzulässige Nutzung von Frauenparkplätzen regeln und sanktionieren.
Gibt es keine Grundlage in Gesetz und Verordnung, darf eine private Parkplatzeigentümerin gleichwohl Frauenparkplätze schaffen. Wenn nun ein Mann auf einem klar signalisierten Frauenparkplatz parkt, nutzt er unberechtigterweise einen Privatparkplatz. Die Eigentümerin kann in diesem Fall dem Lenker diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die ihr wegen des Falschparkens entstanden sind. Eine solche Umtriebsentschädigung ist aber laut Bundesgericht nur in der Höhe der Kosten erlaubt, welche tatsächlich entstanden sind. So etwa die Kosten, welche entstehen, weil die private Parkplatzbetreiberin die Zahlungseingänge kontrollieren muss. Für die Kosten einer Parkplatzüberwachung darf sie hingegen nicht Rechnung stellen, «da solche nicht dem einzelnen fehlbaren Lenker zugeordnet werden können».
Aktualisiert am 12. September 2024