Unterwegs
Darf ich bei einem Gewitter mit dem Schiff auf den See rausfahren?
Wer mit einem Boot auf ein Gewässer fährt, muss den behördlichen Anordnungen folgen. Zuständig für den Sturmwarndienst sind die Kantone, wobei MeteoSchweiz ihnen die dafür notwendigen Wetterinformationen zur Verfügung stellt.
Der Schiffsführer muss den anderen behördlichen Anordnungen folgen. Die Kantone können einen öffentlichen Sturmwarn- und Rettungsdienst einrichten. Dieser kann bei Gewittern oder anderen schwierigen Wetterbedingungen den Schiffsführern verbieten, rauszufahren oder ihnen vorschreiben, zurück an Land zu gehen. Basis für die Sturmwarnungen bilden die Wetterinformationen von Meteoschweiz.
Schiffsführer müssen Sturmwarnzeichen beachten
Meteoschweiz ist als Naturgefahrenfachstelle für die Warnung vor gefährlichen Wetterereignissen zuständig und verbreitet Wetterinformationen wie Wetterwarnungen. Der Dienst ist unter anderem zuständig für die Überwachung und Vorhersage der Windverhältnisse auf Seen. Zieht ein Gewitter auf, sendet Meteoschweiz der zuständigen Kantonspolizei die Meldung und diese löst die Sturmwarnung aus.
Die Sturmwarnzeichen sind unterteilt in zwei Gefahrenstufen. Leuchtet das orangefarbene Blinklicht am Ufer pro Minute ungefähr 40 Mal auf, ist dies eine Starkwindwarnung. Laut dem entsprechenden Factsheet von Meteoschweiz fordert der Dienst mit dieser Starkwindwarnung die Seebenutzer auf, «die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten». Blinkt das Warnlicht schneller, nämlich 90 Mal pro Minute, handelt es sich um eine Sturmwarnung. Die Schiffsführer haben hier «sofort alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer anzulaufen».