Behörden

Darf ich das Abwasser einer Toilette in den See leiten?

Für Toiletten gilt eine Anschlusspflicht an die Kanalisation. Auch wer eine mobile Toilette betreibt, darf das Abwasser nicht in ein Gewässer leiten.

Es ist nicht erlaubt, verschmutztes Abwasser aus einer Toilette direkt in ein Gewässer zu leiten. Für Toiletten gilt eine Anschlusspflicht. Mobile Toiletten sind dann erlaubt, wenn die Eigentümerin oder der Mieter sie befristet aufstellt und das Abwasser «unter Benutzung der dafür vorgesehenen Einrichtungen in die öffentliche Kanalisation leitet».

Die zuständigen Behörden können Auskunft darüber verlangen, wohin das Abwasser aus einer Toilette fliesst. Wer das verschmutzte Abwasser einer Toilette nicht korrekt entsorgt, macht sich strafbar.