Wohnen
Darf ich das Vereinssekretariat in meiner Mietwohnung führen?
Ein Mieter darf in seiner Wohnung ein Vereinssekretariat führen, sofern dieses nicht mit einem grossen Publikumsverkehr verbunden ist.
Der Mieter muss seine Wohnung sorgfältig nutzen und auf die anderen Hausbewohner und Nachbarinnen Rücksicht nehmen. Dies gilt allgemein und natürlich auch dann, wenn der Mieter seine Wohnung auch gewerblich nutzt.
Führt das Sekretariat nicht zu einem grossen Publikumsverkehr, kann die Vermieterin dieses dem Mieter nicht verbieten. Dies gilt auch dann, wenn in einer Vereinspublikation oder anderswo die Wohnadresse als Adresse des Vereinssekretariats angegeben ist oder die Vermieterin jegliche gewerbliche Nutzung ausschliesst. Das Bundesgericht hat so Mieter, welche in ihrer Wohnung kommerzielle Übersetzungsarbeiten tätigen, geschützt. Denn dies sei für die Hausbewohner zumutbar, namentlich sofern diese Tätigkeit nicht zu einem «Kommen und Gehen» führe.
Aktualisiert am 31. Oktober 2024