Familie
Darf ich die Tochter auf eine gefährliche Bergwanderung mitnehmen?
Sie dürfen mit Ihrer Tochter in den Bergen wandern gehen, sofern Sie Ihre Obhutspflicht damit nicht verletzen.
Nehmen Sie Ihre minderjährige Tochter auf eine Wanderung mit, sind Sie ihr gegenüber faktisch obhutspflichtig, selbst wenn rechtliche Obhut bei einer anderen Person liegt. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Ihrer Tochter nichts passiert. In den Bergen gilt eine erhöhte Aufsichtspflicht.
Erwachsene sind verantwortlich für Kinder
Nehmen Sie Ihre minderjährige Tochter auf eine Bergwanderung mit, sind Sie zunächst verantwortlich dafür, dass sie über eine geeignete Ausrüstung – Schuhe, Wetterschutz, genügend Wasser usw. – verfügt. Ob Sie Ihre Tochter auf eine anspruchsvolle Bergtour mitnehmen dürfen, hängt weiter von deren Alter, Bergerfahrung und sportlichen Fähigkeiten ab. Sie müssen von Fall zu Fall abwägen, ob Sie es verantworten können, Ihre Tochter mit auf die Bergwanderung zu nehmen.
Bergtouren setzen hohe Risikokompetenz voraus
Mitentscheidend ist aber auch die Risikokompetenz Ihres Kindes. Das Bundesgericht setzt bei Bergwanderungen mit Kindern einen erhöhten Sorgfaltsmassstab der Aufsichtspersonen fest, insbesondere da die Risikokompetenz Minderjähriger hier meist nicht gegeben sei: «Selbst körperlich trainierte und ausdauernde Jugendliche reagieren in den Bergen sehr unterschiedlich und nicht selten verlieren sie in Notsituationen die Nerven und neigen zu Fehlreaktionen.»
Verunfallt Ihre Tochter nun auf der Bergwanderung, droht Ihnen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. (Siehe auch: «Im Wintersportlager Olympia nachgespielt, Kind verletzt. Wer haftet?»)
Aktualisiert am 30. Juni 2022