Konsum & Internet
Darf ich ein exotisches Tier im Internet bestellen?

Ein exotisches Tier im Internet zu bestellen, ist oft artenschutzrechtlich verboten. Die Haltung eines Wildtieres kann zudem bewilligungspflichtig sein.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und schützt diese. Wer ein vom CITES erfasstes Tier erwerben will, benötigt eine Bewilligung oder Bescheinigung des Ausfuhrstaates sowie eine Bewilligung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Auch die Haltung zahlreicher Tiere ist bewilligungspflichtig.
Handel mit exotischen Tieren ist oft illegal
Da viele exotische Wildtiere gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind, ist der Handel mit ihnen oft verboten. Wer ein nach den Anhängen I – III des CITES geschütztes Tier in die Schweiz einführt, ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Bewilligungen und Bescheinigungen des Ausfuhr- oder des Wiederausfuhrstaates vorliegen. Auch wer ein solches Tier besitzt, hat eine Nachweispflicht. Die Eigentümerin muss konkret «über Dokumente verfügen, die eine Überprüfung der Herkunft und des Ursprungs der Exemplare und der Rechtmässigkeit des Verkehrs ermöglichen». Um dies überprüfen zu können, haben die zuständigen Kontrollorgane die Zutrittsberechtigung zu den Räumen und Einrichtungen, in denen sich das exotische Tier befindet oder bei denen zu vermuten ist, dass sich das exotische Tier dort befindet. Stellen die Kontrollorgane fest, dass die erforderlichen Dokumente fehlen, beschlagnahmen sie das Tier. Sie können, müssen aber nicht, der verantwortlichen Person eine Nachfrist zur Einreichung der erforderlichen Nachweise gewähren.
Wildtierhaltungen sind meist bewilligungspflichtig
Selbst wenn alle artenschutzrechtlich erforderlichen Nachweise vorliegen, braucht die Eigentümerin eines exotischen Tieres in aller Regel noch eine Bewilligung der kantonalen Veterinärbehörde. Besteht eine Bewilligungspflicht, ist die Haltung nur zulässig, wenn eine Tierpflegerin die Verantwortung für die Pflege des Tieres übernimmt. Die Tierpflegerin muss über eine vom BLV anerkannte Ausbildung verfügen. Bei bestimmten Tierarten genügt es, wenn die Bewilligungsinhaberin über einen Sachkundeausweis verfügt.
Hat das Wildtier besondere Ansprüche an Haltung und Pflege, muss die Eigentümerin mit einem Gutachten einer unabhängigen und anerkannten Fachperson nachweisen, dass die vorgesehenen Gehege und Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen.
Aktualisiert am 27. Dezember 2024