Gesundheit
Darf ich eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen ablehnen?
Ja, sofern Sie urteilsfähig sind.
Eine Bluttransfusion ist eine medizinische Massnahme und als solche ein Eingriff in Ihre Persönlichkeit. Da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt, können nur Sie selbst dem Eingriff zustimmen oder ihn ablehnen. Dies, sofern Sie urteilsfähig sind. Ist dies nicht der Fall, prüft die behandelnde Ärztin – sofern sie nicht unmittelbar handeln muss – ob eine Bluttransfusion Ihrem Willen entspricht. Am einfachsten kann sie dies, wenn Sie vorgängig eine Patientenverfügung erstellt hatten. Liegt keine Patientenverfügung vor, befragt die behandelnde Ärztin Ihr nächstes Umfeld, um herauszufinden, ob eine Bluttransfusion Ihrem Willen entspricht.
Urteilsfähiges Kind entscheidet selbst über Bluttransfusion
Ist ein Kind urteilsfähig, kann es höchstpersönliche Rechte ausüben und so selber in eine medizinische Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Dies unabhängig davon, dass die sorgeberechtigten Eltern bis zum 16. Altersjahr des Kindes über dessen religiöse Erziehung entscheiden. Ist das Kind urteilsunfähig, entscheiden zwar grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern über die medizinischen Massnahmen. Allerdings muss die elterliche Sorge immer dem Kindeswohl dienen.
Die Eltern dürfen also eine Bluttransfusion nur ablehnen, wenn auch mit einer alternativen Behandlung bleibende Schäden verhindert werden können. Kann nur mit einer Bluttransfusion das Leben des Kindes gerettet oder bleibende Schäden verhindert werden und lehnen die Eltern die Transfusion gleichwohl ab, entscheidet die Kindesschutzbehörde, bei Dringlichkeit die behandelnde Ärztin anstelle der Kindesschutzbehörde. Kindesschutzbehörde wie auch die Ärztin entscheiden im Sinne des Kindeswohls.