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Darf ich eine Plauscholympiade bewerben und durchführen?
Ja, aber Sie sollten Ihren Event anders bezeichnen. Sie riskieren sonst, ein Schreiben des IOC zu erhalten.
Die Marke «Olympiade» und weitere Wortmarken im olympischen Zusammenhang sind in der Schweiz geschützt. Entsprechend dürfen streng genommen nur offizielle olympische Sponsoren diese Bezeichnungen nutzen.
IOC kontrolliert Marke «Olympia»
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat die olympischen Ringe in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als Marke hinterlegt, ebenso wie diverse Wortmarken. So sind neben der Bezeichnung «Olympiade» beispielweise auch die «Olympischen Spiele» oder der Begriff «olympisch» so wie das olympische Motto «Citius-Altius-Fortius» geschützt.
Das IOC nimmt den Markenschutz sehr genau und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Veranstalterinnen von Bauern-, Plausch- und anderen Olympiaden darauf hingewiesen, dass nur offizielle Sponsoren der Olympischen Spiele die entsprechenden Bezeichnungen nutzen dürfen.
Eingetragene Marke für Gerichte nicht verbindlich
Der Entscheid des IGE, eine Marke einzutragen, ist für Gerichte nicht verbindlich. Eine Veranstalterin einer Plauscholympiade könnte so die Bezeichnung weiter verwenden und abwarten, ob das IOC vor Gericht geht, um ihr mit einer Leistungsklage die Verwendung der Marke «Olympiade» zu verbieten. Das Gericht ist an den Entscheid des IGE zur Eintragung der Marke nicht gebunden, könnte also theoretisch entscheiden, dass die Marke nicht in diesem Sinne geschützt ist.
Ob die Veranstalterin einer Plauscholympiade aber genügend Mittel hat, um sich ohne Erfolgsgarantie vor Gericht gegen das IOC zu wehren, ist allerdings eine andere Frage.