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Darf ich frische Blumen im Büro aufstellen?

Ist die Arbeitgeberin einverstanden, darf der Arbeitnehmer grundsätzlich Blumen auf seinen Schreibtisch stellen. Die Arbeitgeberin hat allerdings eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Arbeitnehmern und muss eingreifen, sofern die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet ist.

Im Rahmen ihres Weisungsrechts kann die Arbeitgeberin bestimmen, ob und wie die Arbeitnehmer ihren Schreibtisch verschönern dürfen. Grenzen findet dieses Weisungsrecht in der Pflicht der Arbeitgeberin, alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen sowie in ihrer Fürsorgepflicht.

Chef darf Grünpflanzen im Büro verbieten

In der Regel stört sich eine Arbeitgeberin nicht daran, wenn an dem Arbeitsplatz der Frühling Einzug hält. Einen rechtlichen Anspruch darauf, Blumen auf den Bürotisch zu stellen, haben die Arbeitnehmer aber nicht. Gemäss Bundesgericht darf die Arbeitgeberin gar unsachliche und willkürliche Entscheide treffen, so lange damit nicht «eine den Arbeitnehmer verletzende Geringschätzung seiner Persönlichkeit zum Ausdruck kommt». Hat ein Chef also eine Aversion gegen Tulpen, mag aber Rosen, darf er Tulpensträusse verbieten und gleichzeitig Rosensträusse erlauben. Ob eine solche Entscheidung dem Betriebsklima gut tut, ist eine andere, wenn auch nicht rechtliche, Frage.

Arbeitgeberin für Raumklima verantwortlich

Eine rechtliche Frage ist hingegen, wer für das Raumklima verantwortlich ist: Dies ist die Arbeitgeberin. Sie muss ein der Art der Arbeit angemessenes Raumklima gewährleisten, welches der Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht schadet. In Arbeitsräumen mit einer zu geringen Luftfeuchtigkeit können Pflanzen zu einem besseren Raumklima beitragen, weswegen ein Arbeitnehmer allenfalls mit diesem Argument etwas pflanzliches Leben in das Büro bringen darf.

Chef muss auf Gesundheit seiner Mitarbeiter achten

Pflanzen oder Blumen können wiederum für eine Allergikerin problematisch sein. Da die Arbeitgeberin auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter Rücksicht nehmen muss, muss sie es allenfalls gar verbieten, Blumen aufzustellen, damit sie für die Allergikerin unter ihren Mitarbeitern ein angemessenes Raumklima gewährleisten kann.

Aktualisiert am 24. November 2022