Behörden
Darf ich heiraten, damit die Freundin in der Schweiz bleiben darf?

Eine Scheinehe ist strafbar und hat auch zivilrechtliche Folgen. Zulässig ist es jedoch, eine Ehe auch wegen des Aufenthaltstitels zu schliessen.
Eine Zivilstandsbeamtin tritt auf das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung nicht ein, wenn es sich bei dem Gesuch offensichtlich um einen Versuch handelt, das Ausländerrecht zu umgehen. Das Gericht erklärt zudem eine Ehe nachträglich für ungültig, wenn «einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will». Eine Scheinehe ist nicht nur zivilrechtlich ungültig, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben.
Verlobte müssen Willen zur Lebensgemeinschaft haben
Eine eindeutige Definition, wann eine Scheinehe vorliegt, gibt es nicht. Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es für die Annahme einer Scheinehe erforderlich, «dass der Wille zur Führung der Lebensgemeinschaft im Sinne einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen, körperlichen und spirituellen Verbindung zumindest bei einem der Ehegatten fehlt». Indizien für eine Scheinehe sind etwa eine dauerhafte Parallelbeziehung, das Nichtvorhandensein einer Sprache, die beide Brautleute verstehen oder die Tatsache, dass sich die Ehegatten vor der Eheschliessung vorher noch nie begegnet sind. Ebenfalls als Indizien wertet das Bundesgericht widersprüchliche Aussagen bezüglich Hochzeit und ehelichem Zusammenleben und fehlende Kenntnisse über die jeweils andere Familie.
Muss die Zivilstandsbeamtin aufgrund der Indizien davon ausgehen, dass ein Paar eine Scheinehe schliessen will, tritt sie auf das Vorbereitungsgesuch zur Eheschliessung nicht ein. Allerdings muss sie dabei die Verlobten anhören und «kann bei anderen Behörden oder bei Drittpersonen Auskünfte einholen».
Scheinehe ist ungültig und strafbar
Ein Gericht kann auch eine bereits geschlossene Ehe für ungültig erklären, wenn sich diese im Nachhinein als Scheinehe herausstellt.
Wer nur deswegen heiraten will, um in der Schweiz bleiben zu dürfen oder wer umgekehrt heiratet, damit der Verlobte in der Schweiz bleiben kann, macht sich zudem der «Täuschung der Behörden» strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Paar darf sich wegen Aufenthaltsstatus zur Ehe entschliessen
Wie das Bundesgericht schreibt, liegt eine Scheinehe nicht bereits vor, «wenn auch ausländerrechtliche Motive den Eheschluss beeinflusst haben». Die Behörde muss das Vorliegen einer Scheinehe grundsätzlich beweisen, allerdings haben die Verlobten beziehungsweise das Ehepaar eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Aktualisiert am 27. Februar 2025