Behörden
Darf ich heiraten, damit die Freundin in der Schweiz bleiben darf?
Grundsätzlich ja. Sie dürfen heiraten, wenn der Aufenthaltsstatus Ihrer Freundin nur einer der Gründe für die Heirat ist. Der Aufenthaltsstatus darf allerdings nicht der einzige Grund für die Heirat sein.
Scheinehen sind verboten
Eine Scheinehe wird dann angenommen, wenn die Ehegatten keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern nur die Bestimmungen über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen wollen. Muss die Zivilstandsbeamtin davon ausgehen, dass Sie eine Scheinehe eingehen wollen, verweigert sie die Mitwirkung am Vorbereitungsverfahren oder die Trauung. Sie darf diesen Entscheid jedoch nicht ohne Weiteres treffen. Vielmehr muss sie Sie und Ihre Freundin anhören und kann z.B. bei anderen Behörden oder Drittpersonen Auskünfte einholen. Auch bereits geschlossene Scheinehen und Scheinpartnerschaften können für ungültig erklärt werden.
Indizien für eine Scheinehe
Eine eindeutige Definition, wann eine Scheinehe vorliegt, gibt es nicht. Indizien für eine Scheinehe sind beispielsweise das Nichtvorhandensein einer Sprache, die beide Brautleute verstehen oder die Tatsache, dass sich die Ehegatten vor der Eheschliessung vorher noch nie begegnet sind. Ebenfalls für eine Scheinehe spricht, wenn Ihre Freundin Ihnen etwas bezahlt hat, damit Sie sie heiraten.